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Updated: 18.12.2012 16:00
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Konkurrenz im Kellergeschoss

Neuer Tarifvertrag für Leiharbeitskräfte [1]

Am 18. Februar 2005 einigten sich die Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ), der eine Reihe kleiner und mittlerer Zeitarbeitsfirmen vertritt, darauf, die Basisentgelte zum 1. März 2005 um 2,2 Prozent zu erhöhen. In Ostdeutschland gilt die Erhöhung von 2,2 Prozent in der Eingangsstufe jedoch erst ab 1. Juli 2005. Während in Westdeutschland damit zwei Nullmonate zu verzeichnen sind, gibt es deren sechs in Ostdeutschland. Der Grundlohn in der niedrigsten Entgeltgruppe (Eingangsstufe) erhöht sich sehr moderat von derzeit 6,85 auf 7 Euro. Beschäftigte in höheren Entgeltstufen erhalten jedoch geringere bzw. gar keine Erhöhungen.

Gemäß dem Lohnrahmentarifvertrag, der 2003 zwischen DGB-Tarifgemeinschaft und IGZ ausgehandelt worden war, gibt es nicht nur neun Lohngruppen, die nach den für die Arbeit benötigten Qualifikationen differenziert sind, sondern auch noch drei Stufen innerhalb jeder Gruppe - die so genannte Eingangsstufe, dann die Hauptstufe, die drei Prozent über der Eingangstufe lag, und die Zusatzstufe, die noch einmal 3,5 Prozent mehr als in der Hauptstufe bedeutete. Für den Anspruch auf die Hauptstufe galt bisher: zwölf Monate ununterbrochene Beschäftigung oder wesentlich über den Erwartungen liegende Leistungen. Für die Zusatzstufe galt: 24 Monate Beschäftigung oder wesentlich über den Erwartungen liegende Leistungen. Laut IGZ fallen im Moment ca. 45 Prozent aller von diesem Rahmentarifvertrag erfassten Beschäftigten in die Eingangsstufe, 25 Prozent in die Hauptstufe und ca. 30 Prozent in die Zusatzstufe.

Nun haben die Verhandlungspartner beschlossen, dass die Beschäftigten in der Hauptstufe nur 0,4 Prozent Lohnerhöhung erhalten und dass die 3-Prozent-Regelung gegenüber der Eingangsstufe abgeschafft wird. Das ist nur konsequent: Wenn in Zukunft die Hauptstufe relativ abgesenkt werden soll - und um das geht es -, dann kann das alte Abstandsgebot von drei Prozent nicht mehr gelten. Im Klartext: in der Eingangsstufe steigt der Lohn um 2,2 Prozent, in der Hauptstufe nur um 0,4 Prozent, d.h. der Abstand verringert sich. Die Zusatzstufe wird komplett abgeschafft mit Besitzstandswahrung für alle, die bis März 2005 drin sind; die bislang in der Zusatzstufe eingruppierten Beschäftigten erhalten jedoch gar keine Tariferhöhung. Für das Abkommen ist eine Laufzeit von zwölf Monaten vereinbart, es endet also am 31. Dezember 2005.

Für den neuen IGZ-Tarifvertrag kann daher das Fazit gezogen werden: Ein großer Teil der Beschäftigten erhält entweder gar keine oder lediglich minimale Tariferhöhungen, und das Entgeltniveau wird insgesamt perspektivisch abgesenkt.

In einer weiteren Vereinbarung vom Dezember 2004 wurde zwischen DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA), der einige der größeren Firmen in diesem Sektor repräsentiert, festgelegt, dass die nächste Stufe der Angleichung des ostdeutschen an das westdeutsche Lohnniveau, die eigentlich gemäß Tarifvertrag von 2003 im Jahr 2005 hätte stattfinden müssen, nun um ein Jahr verschoben wird. Die Beschäftigten im Osten werden also weiter 13,5 Prozent unter den Westtarifen (BZA) bezahlt. Wie 2003 vereinbart wurde, werden die Löhne der Beschäftigten, die unter den DGB/BZA-Tarifvertrag fallen, um 2,5 Prozent steigen, was für die niedrigste Lohngruppe eine Erhöhung auf 7,02 Euro pro Stunde bedeutet. Außerdem erhalten alle Beschäftigten mit mehr als sieben Monaten Beschäftigungsdauer ab Juli 2005 einen Anspruch auf 13,30 Euro, die für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Diese ist von den jeweiligen Unternehmen anzubieten.

Schätzungsweise 50 Prozent aller Beschäftigten in Zeitarbeitsfirmen in Deutschland fallen unter die Tarifverträge zwischen den DGB-Gewerkschaften und IGZ oder BZA. IGZ und BZA beklagen die Konkurrenz von Firmen, die ihre Beschäftigten nach Tarifverträgen bezahlen, die mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) abgeschlossen wurden und die sowohl das Lohnniveau als auch die Bestimmungen über Arbeitsbedingungen der Tarifverträge der DGB-Mitglieder noch einmal deutlich unterschreiten.

Erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 3/05


1) Zusammenfassung d. Red., basierend auf EIRO-on-line: www.eiro.eurofound.eu.int/2005/03/inbrief/de0503202n.html externer Link


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