letzte Änderung am 27. Jan 2003

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Antrag:

Keine Tarifverträge mit Personal-Service-Agenturen – gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

 

Adressat:  ver.di-Bezirksjugendvorstand Mittelfranken

 

Weiterleitung an:               

 

Antragstext:

 

Der neue § 3 Abs.1 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bestimmt, dass „die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts“ auch den Leiharbeitern gewährt werden müssen. Bedeutet das „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“? Die Erfüllung einer alten Gewerkschaftsforderung durch Superminister Clement? Zu früh gefreut, denn im gleichen Gesetz ist eine Schranke eingebaut: „Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen.“ Kein Tarifvertrag bedeutet also keine „abweichenden Regelungen“, sondern:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Mit anderen Worten: „Die Regierung hat den Parteien für eine Einigung eine Frist bis zum 15.November des nächsten Jahres gesetzt. Scheitern die Verhandlungen, gilt automatisch der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit vom ersten Tag an.“ (SZ, 17.12.02) Wofür Verhandlungen scheitern lassen? Am besten, wir beginnen sie erst gar nicht, denn dann gilt:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

 

Welchen Grund sollte unsere Gewerkschaft auch haben, Tarifverträge abzuschließen, die nicht mehr, sondern weniger Geld bedeuten? Möge Herr Hartz bei seiner Meinung bleiben, dass „das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ (...) heute keine realistische These mehr, sondern Wunschdenken“ sei (Spiegel Nr.48/02) – für uns ist dieses Prinzip sogar sehr realistisch! Man muss nur auf Tarifverträge mit „abweichenden Regelungen“ verzichten, und schon wird aus dem Wunschdenken Realität:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Wie sieht die Realität momentan aus? Herr Schröder findet, „dass man jedenfalls den Versuch machen sollte, es tariflich zu regeln (...) Ich will keine Prozentsätze nennen. Sie müssen aber unter den normalen branchenüblichen Tarifverträgen liegen. Darüber müssen Personal-Service-Agenturen und Gewerkschaften sprechen, das wünsche ich mir.“ (Die Zeit, 28.11.02) Wir wünschen uns anderes, nämlich nur normale branchenübliche Tarifverträge:

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

Wenn Richard Dombre, der Tarifexperte des DGB, meint, die Gewerkschaften seien „ausdrücklich dazu bereit, Abstriche vorzunehmen“ (SZ, 04.12.02), treten wir dieser Meinung entgegen. Stattdessen müssen die Gewerkschaften ausdrücklich zu anderem bereit sein: Zum Streik gegen die Hartz-Gesetze! Solange die Gesetze aber bestehen, dürfen keine Tarifverträge abgeschlossen werden, die nach sechs Wochen Schufterei für Arbeitslosengeld auch noch „abweichende Regelungen“, also Niedriglöhne zulassen.

Die ver.di-Jugend Mittelfranken fordert daher alle Gremien auf, keine Tarifverträge mit Leiharbeitsfirmen abzuschließen. Verhandlungen darüber sind von Gewerkschaftsseite sofort zu beenden!

Nein zu den Hartz-Gesetzen!

Nein zur Leiharbeit!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

 

Begründung:

 

Geht aus Antragstext hervor.

Einstimmig beschlossen am 16.01.03

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