letzte Änderung am 21. Jan 2003 | |
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Dieser Antrag geht von der Annahme aus, das Arbeitslosigkeit zum gegenwärtigen Wirtsschaftssystem gehört, wie die Nässe zum Wasser.
In der Bundesrepublik gibt es diese seit 30 Jahren und ist Resultat von a.) Rationaliserungsmassnahmen, b.) Konjunkturschwankungen, Rezession, (Welt)-Wirtschaftskrise. Sie ist somit nicht überwiegend ein Funktionsproblem der Bundesanstalt für Arbeit als Mittlerin am Arbeitsmarkt. Von dieser Annahme zur Umstrukturierung des Arbeitsmarktes geht die Hartz-Kommission aus, die den Arbeitsmarkt "reformieren" möchte. Diese sogenannte Reform beinhaltet, dass das Risiko der Arbeitlosigkeit spürbar zu Lasten des einzelnen Arbeitnehmers verlagert werden müsse und die Attraktivität zwecks Einstellung für Unternehmen in erheblich geringeren Lohn- und Sozial-Kosten vor allem bestünde, bei gleichzeitiger erheblicher Verschlechterung seiner sozialen Schutzrechte..
Fundamentiert ist diese rein neo-liberale Marktpolitik gesamteuropäisch in den Kriterien zur Euro-Stabilität des Vertrages von Maastricht (1991/92), der eine europaweite grundlegende Ausrichtung an Stabilitätsinteressen der Grossfinanz von Banken und Anlagenvermögen vor allem anderen favorisiert und haushaltspolitisch einen engen Rahmen für staatliche Ausgaben vorschreibt.Unter den Eigentümern dieser Mega-Vermögen befinden sich bekanntlich selten lohnabhängige Existenzen. Diese einseitige Ausrichtung geschah vor allem unter Einfluss der seinerzeitigen Bundesregierung. Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag ist die Abkehr von den bisherigen wohlfahrtsstaatlichen Sozialsystemen in Europa eingeleitet worden, die sich grundlegend als Wende vom vergesellschafteten Risiko der solidarischen Sozialversicherung zur "Individualisierung" - "Privatisierung" allgemeiner gesellschaftlicher Risiken beschreiben lässt. Dieser Wende sind auch die schon eingeleitete Privatisierung der Sozialvericherung, wie die Privatisierung öffentlicher Unternehmen.verschuldet. Innerhalb dieses Handlungskonzepts ist eine konjunkturfördernde staatliche Nachfragepolitik, wie in der Ära des Sozialministers Ehrenberg, kaum möglich.
Die grundsätzliche Kritik an dem umfangreichen Text des "Hartz-Papier" wendet sich exemplarisch gegen folgende Eck-Punkte und den teilweise mit ihnen verbundenen "Drehtüreffekt":
Kritikpunkte: Eingriff in die Tarifautonomie; Eingriff in die betriebliche Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften; Überwälzung des klassischen Unternehmerrisikos der Beschäftigung auf Arbeitsamt und Betroffene; zusätzliche Belastung erwerbsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Deregulierung der Schutzbestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (zeitlich unbefristete Leiharbeit) und damit verbunden der gesamten kommerziellen Leiharbeit.- Drehtüreffekt: Ausdehnung.
Kritikpunkte: reines Zwangsmittel zur Arbeitsannahme, Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung bis zur teilweisen Umkehrung der Beweislast. Aufgrund des steigenden Drucks auf Arbeitslose ist vielmehr ein verstärkter Rückzug vor allem von Frauen vom Arbeitsmarkt führen, was die geschlechtsspezifische Diskriminierung verstärkt.
Kritikpunkte: Schwarzarbeit wird nicht vermieden, da diese Form der Pseudoselbständigkeit noch pauschal abgabengebunden ist, Drehtüreffekt hier am grössten, weil Unternehmen, wie schon bein 320-Euro-Gesetz beliebig viele Tätigkeiten in diese Vertragsform bringen können. Abgaben"freiheit" wird auf 500 Euro erhöht.
Kritikpunkte: wie oben;komplett ungeschützte Arbeitsbeziehungen; befördert Entwicklungsprozesse, die in Richtung einer Dienstbotengesellschaft zugunsten der Besserverdienenden gehen, traditionelle geschlechtsspezifische Arbeitsteilung wieder verstärkt und sozialen Schutz untergräbt.
Kritikpunkte: Eltern dürfen den armen Unternehmen die Ausbildung bezahlen. Wem das noch nicht reicht...
Allen weiteren Bestrebungen den Arbeitsmarkt angeblich zu "liberalisieren" in der die Freiheit der Verfügbarkeit durch den Arbeitgeber die Unfreiheit des Arbeitnehmers bestärken, sind abzulehnen. Dies gilt auch für die Vorschläge von Sozialminister Clement Stichwort "Entbürokratisierung" für Klein-Unternehmen, d.h. Lockerung des Kündigungsschutzes usw. Der Nachweis, dass jene Massnahmen eine grundlegende Veränderung hin zur Vollbeschäftigung bewirken, ist noch nicht erbracht worden. In anderen EU-Staaten bestehen gleichwertige politische Bestrebungen, die in Italien beispielsweise zu 1,4 Millionen Unterschriften gegen die Lockerung des Kündigungsschutzes geführt haben und als Auseinandersetzung noch nicht entschieden ist.
Wenn wir uns daran erinnern, dass auch wir einmal die Initiative ergreifen können...könnte man davon ausgehen, das Gewerkschaften einen neuen Gesellschaftsvertrag ohne Abbau von sozialen Rechten und Leistungen durchsetzen. Gewerkschaften haben eine gesamtgesellschaftliche Gestaltungsfunktion, ein politisches
Mandat für grundlegende gesellschaftliche Reformen (beispielsweise die Aufteilung von Arbeit, Lebenszeit und Arbeitszeit). Auch unter den Bedingungen einer flexiblen Produktionsweise von Unternehmen ist der Kündigungsschutz auszubauen. Unverzichtbar ist die gesetzliche und tarifliche Absicherung eines existenzsichernden Normalarbeitsverhältnisses.
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