Achtung Alg-II-Bescheide - voller Fehler -
unverständlich & irreführend -
Einkommensanrechnung fast immer falsch
Beim Alg II alles im Lot?
Millionen Alg II-Bescheide wurden rausgeschickt. Regierung
und Ämter haben¹s mit der Brechstange geschafft - auch auf Kosten
vieler Mitarbeiter in den Ämtern. Aber noch immer warten tausende
Erwerbslose auf Bescheid und Geld, auch in Oldenburg. Twar ist für
die Spitzen in Politik und Verwaltung ist offiziell alles im grünen
Bereich. Doch tatsächlich läuft derzeit hinter den Kulissen
pures Krisenmanagement.
In den Medien wird die angeblich geringe Fehlerquote in den Bescheiden
als Erfolg bejubelt. Schließlich gäbe es beim Alg II kaum Widersprüche!
Wir sagen: Wo sollen Widersprüche auch massenhaft herkommen? Denn
die Alg II-Bescheide sind irreführend und völlig unverständlich.
Wer erwartet, dass im “Berechnungsbogen³ die Berechnung
der Leistung dokumentiert wird, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Was uns als Alg II-Bescheid geboten wird, ist eine einzige Frechheit.
Erinnern wir uns:
- `Bürgerfreundlich` sollte das neue Alg II sein - aber wer kann
heute mit den Zahlenkolonnen des sogeannnten Berechnungsbogens wirklich
viel anfangen - selbst Mitarbeiter im Amt geben reihenweise zu, die
Berechnungen im Bescheid nicht erklären zu können.
- `Leistungen aus einer Hand` sollte Alg II bringen. Jetzt werden
wir zwischen Arbeits- und Sozialamt und Rathaus hin und hergeschickt
- und keiner weiß Bescheid.
- `Bedarfsdeckend` sollte Alg II sein. Doch in vielen Bescheiden
fehlen wesentliche Teile des wenigen, was wir noch kriegen sollen: Mietanteile,
Mehrbedarfszuschläge, ganze Personen in der Bedarfsberechnung.
Das ist auch ein wichtiger Grund für viele vollständig abgelehnten
Alg II-Anträge.
- `Arbeit` sollte Alg II bringen. Jetzt werden nicht mal die
Ausgaben derjenigen, die noch arbeiten, für berufbedingte Aufwendungen,
Versicherungen oder Kinderbetreuung korrekt berücksichtigt.
- `Familienfreundlich` sollte Alg II sein. Jetzt gibt`s für
Familien nicht mal die gesetzlich zustehenden Versicherungsbeiträge.
Und wer an seine Kinder Unterhalt zahlen will, bekommt jede Menge Knüppel
in die Beine.
- `Niemand wird durch Alg II seine Wohnung verlieren`, tönte
im Herbst 2004 Wirtschaftsminister Clement. Und jetzt flattern uns reihenweise
Schreiben ins Haus, dass wir uns eine billigere Bleibe suchen sollen
- auch bei Mieten nur knapp über einer willkürlich gesetzten
Obergrenze. Das passiert in Wirklichkeit, während Oldenburgs SPD-Oberbürgermeister
Schütz medienwirksam verkündet, mit den Mieten beim
Alg II "sensibel umzugehen".
Es ist kaum glauben, doch an vielen Stellen schiessen die
Ämter selbst über das noch weit hinaus, was beim Alg II inzwischen
als "zulässig" gilt.
Laßt Euch das nicht gefallen!
Beratet mit einander und uns, was wir dagegen tun wollen!
Legt umgehend Widerspruch ein, denn die Widerspruchsfrist
für die meisten Erstbescheide läuft am 31.1.2005 ab!
Musterwiderspruch auf der Rückseite. Mehr Rat und ausführliche
Infos zum Alg II gibt`s bei der ALSO (Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg).
Die ALSO fordert, alle bisher zum Alg II ergangenen Bescheide
unabhängig und fachkundig prüfen und korrigieren zu lassen!
Macht mit beim Verteilen dieses Infoblattes beim Arbeits-
und Sozialamt, unter Nachbarn und Freunden. Infoblätter könnt
Ihr Euch in der ALSO, Kaiserstraße 19, abholen.
Am Mittwoch, 2. Februar, 19 Uhr beraten wir in der ALSO wie es weitergehen
soll. Beteiligt Euch!
Musterwiderspruch zu den aktuellen Bescheiden zum
Alg II
Bitte Widerspruchsfrist beachten. Diese endet bei vielen am 31.1.2005!
Oldenburg, den ... 2005
Arbeitsgemeinschaft Oldenburg
Ihr Zeichen: ŠŠŠŠŠŠ
Stau 70 / Markt 1 / Pferdemarkt 14
26122 Oldenburg
Nr. der Bedarfsgemeinschaft: ŠŠŠŠŠŠ
Widerspruch zu Ihrem Schreiben vom ŠŠŠŠŠŠ
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren o.g. Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) lege ich hiermit form- und fristwahrend Widerspruch ein.
Zur Begründung:
In Ihrem Schreiben verstehe ich kein Wort. Bitte erklären Sie mir
daher im Detail, wie die für meinen Anspruch entscheidenden Beträge
(z.B. für Unterkunft und Heizung und das anzurechnende Einkommen)
errechnet wurden und wie die Entscheidung zum “befristeten Zuschlag³
getroffen wurde.
Erklären Sie ebenfalls und nachvollziehbar, wie sie zu dem am Ende
von Ihnen errechneten Betrag des Alg II-Anspruches gekommen sind.
Trifft zu, dass ich diesen Betrag auch auf meinem Konto finden müßte?
Nach dieser Erklärung Ihrer Berechnungen werde ich
meinen Widerspruch zu o.g. Bescheid nötigenfalls weiter begründen.
Für den Fall, dass Ihnen bereits Fehler im bisherigen Bescheid auffallen,
bitte ich diese zu korrigieren und mir einen korrigierten Bescheid in
verständlicher Fassung zuzusenden.
Ich bitte um umgehende Erledigung.
Mit freundlichem Gruss,
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