letzte Änderung am 18. März 2004 | |
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Als weiteren Schritt in die Verfestigung massenhafter Armut hat die Saarländische Armutskonferenz die neue Regelsatzverordnung der Bundesregierung für die Sozialhilfe bezeichnet. Die angegebenen Regelsätze von 345 Euro für Haushaltsvorstände (West) sind nicht bedarfsdeckend. Gerade für Familien mit Kindern mittleren Alters ergeben sich durch die Neuregelung massive Kürzungen. Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe sind ab 2005 ca. 5 Millionen Menschen von massiver Armut bedroht, davon alleine 1,5 Millionen Kinder.
Seit vielen Jahren ist die Sozialhilfe nicht mehr bedarfsdeckend angepasst worden, sodass die Sätze gut 10% zu niedrig sind. Dabei noch unberücksichtigt, sind die spürbaren Kosten für Zuzahlungen im Gesundheitswesen. Schon bisher, so die Armutskonferenz, liege die durchschnittliche Sozialhilfe unter der in der Europäischen Union definierten Armutsgrenze. „Wenn die Bundesrepublik so weiter mache werde sie sich erneut eine Rüge der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen einhandeln“. Im Vergleich zum gesamtgesellschaftlichen Reichtum tue Deutschland zu wenig um Armut zu bekämpfen.
Kurzfristig müsse die Regelsatzverordnung im Bundesrat abgelehnt und eine
bedarfsdeckende Anhebung der Sozialhilfe beschlossen werden.
Mittelfristig, so die Armutskonferenz, komme die Politik nicht an der Formulierung
einer armutsfesten Grundsicherung vorbei. Alles andere fördere Armut, zerstöre
den sozialen Frieden und damit auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Grundlagen des Staates.
Egbert Ulrich, Vorsitzender
Völklingen, 11.3.2004
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