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Updated: 18.12.2012 15:51 |
HIV positiv „Hartz IV“ heißt die neue Krankheit, die sich am dem 1. Januar 2005 epidemieartig bei Jugendlichen ausbreiten wird. Ursache: Soziale Ungerechtigkeit: Symptom: Armut. Zum 1. Januar 2005 tritt das Sozialgesetzbuch II oder „Hartz
IV“ in Kraft. Dieses Gesetz regelt als die Umsetzung der durch die
Hartz-Kommission entwickelten und von Gewerkschaften und anderen Organisationen
heftig kritisierten Ideen zur „Modernisierung des Arbeitsmarktes“. Die Regelleistung für einen Single beträgt 345 Euro (331 Euro in den neuen Ländern). Leben zwei zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, kann das Paar (beide volljährig) bei Bedürftigkeit nur bis 622/596 Euro erhalten. Bei der Prüfung, ob Bedürftigkeit vorliegt, werden sämtliche Einkünfte angerechnet und die Verwertbarkeit des Vermögens geprüft - alles was man für die Not angespart hat, muss man grundsätzlich erstmal verbrauchen, soweit es einen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr übersteigt. Zusätzlich zu der Regelleistung werden die Kosten für Heizung und Unterkunft übernommen. Gut sollen wir die Verpflichtung der Agentur für Arbeit finden, dass alle unter 25 Jahre „in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit“ zu vermitteln sind (§ 3 Abs.2 SGB II). Allerdings hat der Einzelne keinen Anspruch auf eine Arbeit oder Ausbildung - angesichts nach wie vor über 150.000 fehlender Ausbildungsplätze und der nicht eingeführten Ausbildungsplatzabgabe verständlich. Die zu schaffenden Arbeitsgelegenheiten sollen zwar „zur Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ dienen. Es handelt sich aber immer nur um zusätzliche und im öffentlich Interesse liegende Arbeiten, durch die ausdrücklich kein Arbeitsverhältnis entsteht – das bedeutet für die Betroffenen, dass sie obendrein keine Möglichkeit der betriebliche Interessenvertretung haben. Zumutbar ist jede Tätigkeit, die nicht gegen „die guten Sitten“ verstößt - untertariflich bezahlt werden gehört wohl mittlerweile dazu. Wenn sich Menschen zwischen 16 oder 25 Jahren diesen Angeboten
verweigern, wird das ALG II für drei Monate nicht nur gekürzt
wie bei allen anderen, sondern komplett gestrichen ( § 31 Abs. 5
SGB II ). Wer aus diesem Grund kein ALG II erhält, bekommt auch keine
Sozialhilfe. Der Glaubwürdigkeit des politischen Handelns hätte es gedient, bei Verschärfung für die Stellensuchenden auch zu Lasten der Arbeitgeber Maßnahmen, wie eine Umlagefinanzierung für mehr Ausbildungsplätze, einzuführen. Artikel von Christian und Detlef Raabe, erschienen in soli aktuell, Newsletter der DGB-Jugend vom August/September 2004 Detlef Raabe ist bei der ver.di-Jugend für Sozialpolitik zuständig. Christian Raabe ist Fachanwalt für Sozialrecht in Halle an der Saale. |