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Klage wegen "Ein-Euro-Job": Sozialgericht gewährt Prozeßkostenhilfe / Parallelentwicklung in den Niederlanden.
".Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht Hamburg hatten sich für nicht zuständig erklärt und deshalb auch nicht über den Antrag auf Prozeßkostenhilfe des Klägers entschieden. Nachdem die Rechtswegzuständigkeit an das Sozialgericht Hamburg verwiesen worden war und die Sache nunmehr dort verhandelt werden soll, ist der Antrag auf Prozeßkostenhilfe positiv beschieden worden. (.) In Arnheim vertritt der Anwalt der niederländischen Gewerkschaft AbvaKabo-FNV, Herr Arno van Deuzen, einen Mandanten, der sich geweigert hatte am dortigen "Work First"-Projekt (ähnlich unseren "Arbeitsgelegenheiten") Teil zu nehmen und dessen Unterstützung darauf hin um 40 % reduziert worden war. Der Anwalt beruft sich, wie wir, auf die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). (.) Darüber hinaus erreichte uns eine Nachricht, dass auch Fischer Advocatenkantoor im niederländischen Haarlem eine ähnlich gelagerte Rechtssache auf den Weg gebracht haben." Bericht vom 19. Januar 2008 bei Forced Labour
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Der aktuelle Stand der Entschädigungsinitiative von Thomas Meese:
Nachdem das Arbeitsgericht die Rechtswegzuständigkeit an das Sozialgericht verwiesen hat - siehe "Kommentar zur Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg in der Frage der Rechtswegzuständigkeit" vom 10. Mai 2007 bei forced labour -, liegt nun eine sofortige Beschwerde bei dem Landesarbeitsgericht und harrt der Bearbeitung - siehe: "Rechtswegzuständigkeit: sofortige Beschwerde bei dem Landesarbeitsgericht Hamburg eingelegt", Meldung bei forced labour vom 18. Mai 2007
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Uni Hamburg zieht sich offensichtlich aus dem Ein-Euro-Geschäft zurück
"Wie uns aus gut unterrichteten Kreisen zu Ohren gekommen ist, hat das Präsidium der Universität Hamburg Mitte April beschlossen, bestehende Maßnahmen gem. § 16.3 SGB II innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs auslaufen zu lassen und zukünftig keine neuen "Ein-Euro-Jobber" zu beschäftigen." Meldung bei forced labour vom 21. April, 2007
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Klage gegen die Präsidialverwaltung der Universität beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht
Mit Schreiben vom 29.01.2007 ist die Klage des an der Universität Hamburg über zehn Monate dienstverpflichteten Soziologen Thomas Meese an das Arbeitsgericht Hamburg gegangen - siehe die Klageschrift bei forced labour
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Zwangsarbeit in Deutschland - DGB noch nicht zu einer Verbandsbeschwerde bereit
"Forced-labour.de liegt ein Schriftwechsel mit dem DGB-Bundesvorstand vor aus dem hervorgeht, dass die einschlägigen Empfehlungen der ILO zum Übereinkommen C029 über Zwangs- und Pflichtarbeit bei dem Dachverband der Gewerkschaften entweder nicht bekannt sind oder wider besseres Wissen geleugnet werden. Der DGB verrät durch seine Unterlassung einer Verbandsbeschwerde die Interessen der auf abhängige Arbeit angewiesenen Mehrheit der Bevölkerung." Artikel vom 8. Februar 2007 bei forced labour
- Entschädigungsinitiative in Hamburg: Uni weist Forderung zurück
"Mit Schreiben vom 07.12.2006 weist die Präsidialverwaltung der Universität Hamburg die Forderung auf Entschädigung für dort geleistete Zwangsarbeit zurück. Betroffener ehemaliger "Ein-Euro-Jobber" setzt Frist und kündigt Klage vor dem Arbeitsgericht an." Meldung vom 19.12.06 bei forced-labour.de
- Siehe auch dort das Schreiben der Präsidialverwaltung der Universität Hamburg und das Antwortschreiben des betroffenen ehemaligen "Ein-Euro-Jobber" vom 18.12.2006
- »Ich unterschrieb nur aufgrund der Drohung«
Ein-Euro-Jobber beklagt Zwangsarbeit und fordert Entschädigung von Hamburger Uni. Ein Gespräch mit Thomas Meese von Sebastian Wessels in der jungen Welt vom 27.11.2006