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Updated: 18.12.2012 15:51
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Gewinnen mit Hartz IV?

Frank Jäger* über neue Legenden der Bundesregierung

Mit dem Inkrafttreten von Hartz IV wird die Armutsschwelle sehr viel weiter in die Mitte der Gesellschaft rücken. Erwerbslose, die im Januar nächsten Jahres aus Arbeitslosengeld und -hilfe in das Arbeitslosengeld II (Alg II) fallen werden, begreifen allmählich, dass ihnen und ihren Familien ein Absturz auf Sozialhilfeniveau droht. Unklar ist vielen zurzeit allerdings noch, wie niedrig dieses Niveau wirklich sein wird: Besteht überhaupt Anspruch auf Alg II, oder ist das Einkommen des/der Partner/in zu hoch? Werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, oder droht ein Umzug in eine billigere Wohnung? Was bleibt vom Mini-Job übrig? Wird der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe auf die Leistung angerechnet? Um Forderungen nach weiteren Nachbesserungen abzuschmettern, bringt die Regierung nun diejenigen ins Spiel, die sich angeblich zu den »Hartz-Gewin-nern« zählen dürfen – die erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehenden. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob Hartz IV für diese Gruppe tatsächlich – wie von Rot-Grün und vielfach auch in der Presse behauptet – eine Verbesserung bedeutet.

Zwecks Stützung dieser Behauptung wird von der Bundesregierung zunächst auf die Erhöhung des Regelsatzes beim Alg II gegenüber dem Sozialhilfesatz um etwa 48 Euro verwiesen. Zudem seien die Vermögensfreibeträge deutlich höher als bei der Sozialhilfe, und künftig erlaube man Sozialhilfebeziehenden sogar den Besitz eines »angemessenen« PKW. Verbesserungen versprechen sich RegierungspolitikerInnen auch von den Eingliederungsleistungen der Bundesarbeitsagentur, die ab Januar gleichermaßen für alle Alg II-Berechtigten offen stünden. Ein genauerer Blick auf die neuen Regelleistungen zum Lebensunterhalt macht aber deutlich, dass die Regierung auch hier mit gezinkten Karten spielt.
Alg II ist eine der Sozialhilfe sehr ähnliche Leistung, die für die Bedarfsgemeinschaft (i.d.R. Alleinlebende, Paare oder Familien) gewährt wird. Ihre Höhe orientiert sich am staatlich definierten soziokulturellen Existenzminimum. Alg II setzt sich zusammen aus dem Regelsatz, aus dem alle Kosten für Bedarfe zum Leben bestritten werden müssen, den »angemessenen« Kosten für die Unterkunft, ggf. Mehrbedarfszuschlägen (z.B. für Alleinerziehende) und ggf. dem »befristeten Zuschlag« nach Arbeitslosengeldbezug. Der rechnerisch höhere Regelsatz, der ab 2005 für alle staatliche Fürsorgeleistungen gilt, wird real aber aufgrund einer Reihe von Änderungen nicht erhöht, sondern in Wahrheit deutlich herabgesenkt:

1. Aus dem Regelsatz müssen künftig nicht nur die Kosten zum täglichen Bedarf gezahlt, sondern auch not-wendige Neuanschaffungen, wie Kleidung, Möbel, Küchengeräte, Schulbedarfe, Renovierungen u.s.w. be-stritten werden. Diese Bedarfe werden in der heutigen Sozialhilfe noch auf Einzelantrag erstattet oder durch zusätzliche Pauschalen abgegolten. Im Schnitt bedeutet diese Umstellung eine zusätzliche Belastung vor allem für Haushalte mit Kindern. Alg II-BezieherInnen sollen in Zukunft aus dem winzigen Regelsatz Rücklagen für solche vergleichsweise teuren Anschaffungen bilden. Untersuchungen, die im Rahmen der Modellversuche zur Pauschalierung von Leistungen in der Sozialhilfe durchgeführt wurden, belegen aber, dass Sparen mit Alg II kaum möglich sein wird.

2. Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis 17 Jahren werden künftig niedrigere Leistungen erhalten als bisher in der Sozialhilfe. Lediglich Kleinkinder bis zum siebten Lebensjahr erhalten etwas mehr Geld. Diese Verbesserung wird aber durch die komplette Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelleistung ab 2005 fast völlig aufgezehrt. Bislang blieben Familien im Sozialhilfebezug immerhin je 10,25 Euro vom Kindergeld für die ersten beiden Kinder. Die Regierung, die vorgibt, Kinderarmut bekämpfen zu wollen, stellt mit dem Alg II/Sozialgeld Minderjährige von 7 bis 17 Jahren monatlich zwischen 44 und 49 Euro schlechter als in der heutigen Sozialhilfe.[1]

3. Aus dem Regelsatz der Sozialhilfe müssen seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform im Januar 2004 zusätzliche Kosten für Zuzahlungen bei Krankheitskosten und Praxisgebühren bis zu einer Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresregelsatzes (ChronikerInnen: ein Prozent) getragen werden. Allein das führt in der Regel zu Ausgaben von monatlich ca. 6,30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Brillen und Krankenfahrten, die JedeR jetzt selbst tragen muss. Die Gesundheitsreform führte zu Jahresbeginn erstmals zu einer realen Senkung des Sozialhilferegelsatzes, dem gesetzlich und gesellschaftlich anerkannten Existenzminimum. [2] Weil der Sozialhilferegelsatz jedoch seit vielen Jahren nur unzureichend der tatsächlichen Entwicklung von Preisen und Verbrauchsverhalten angepasst wurde, erfolgte schon dieser Einschnitt weit unterhalb der Armutsschwelle. Mit Hartz IV wird in kleinen Schritten an unterschiedlichen Stellen weiter am Existenzminimum gesägt: Die Eigenbeteiligung bei Krankheitskosten wird auf 8,86 Euro heraufgesetzt (minus 2,14 Euro pro Monat); vielerorts wird versucht, die Wasserkosten aus den Leistungen für die Unterkunft heraus- und in den Regesatz hineinzurechnen (minus 15 bis 20 Euro pro Kopf und Monat); und es ist abzusehen, dass die »angemessenen« Kosten für die Unterkunft künftig weiter nach unten definiert werden...
Sozialhilfe schützt schon heute nicht vor Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Im Zuge der »Hartz IV-Reform« drücken Bundesregierung und örtliche Träger von Alg II das Leistungsniveau noch weiter unter die Armutsschwelle. Wer glaubt, dass die Erhöhung der Vermögensfreibeträge oder die Möglichkeit, einen PKW zu besitzen, für Betroffene eine Verbesserung darstellt, sollte erklären, wie man aus der Armutsleistung Alg II Vermögen anhäufen oder ein KFZ bezahlen können soll. Die Aufnahme in die Rentenversicherung, die erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehenden pro Jahr 2,64 Euro an Rentenansprüchen einbringt, kann wohl nicht als »Gewinnerprämie« bezeichnet werden. Und der Blick auf die heutige Vergabepraxis von Eingliederungsleistungen zeigt, dass auch hier keine Gewinne für Sozialhilfebeziehende zu erzielen sind. Als förderungswürdig gelten nur die Erwerbslosen mit einer 70-prozentigen Vermittlungschance. Die meisten SozialhilfebezieherInnen gehen da leer aus.
Ziel der »Hartz-Reformen« ist die Senkung des Existenzminimums und die Verschlechterung der Lage aller Arbeitslosen, damit sie gezwungen sind, unter lausigen Bedingungen zu Armutslöhnen zu arbeiten. Verlierer sind ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose und SozialhilfebezieherInnen. Die Mär von angeblichen »Hartz-Gewinnern« soll nur einen Keil zwischen die Betroffenen treiben, die Mobilisierung zu Protestaktionen behindern und die Akzeptanz des Verarmungsprojekts in der Gesellschaft gewährleisten. Gewinner der rot grünen »Reformpolitik« findet man jedoch einzig und allein auf der Seite des Kapitals.

* Frank Jäger arbeitet bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI), jaeger@bag-shi.de; www.bag-shi.de externer Link

(1) Der heutige Sozialhilfe-Regelsatz für Kinder von 7 bis 13 Jahren (NRW) beträgt: 192 Euro + 24 Euro (Bekleidungspauschale) + 25 Euro (Summe einmalige Leistungen) = 241 Euro, zzgl. 10,25 nicht angerechnetes Kindergeld nach Abs. 2 Nr. 5 BSHG. In Summe mtl. Haben = 251,25. Demgegenüber beträgt das Sozialgeld ab 2005 für Kinder von 0 bis 13 Jahren 207 Euro (Kindergeldzuschlag fällt ab 2005 weg). Differenz: 44,25 Euro
Der heutige Sozialhilfe-Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren (NRW) beträgt: 266 Euro + 24 Euro (Bekleidungspauschale) + 25 Euro (Summe einmalige Leistungen) = 315 Euro, zzgl. 10,25 nicht angerechnetes Kindergeld nach Abs. 2 Nr. 5 BSHG. In Summe mtl. Haben = 325,25. Das Sozialgeld ab 2005 beträgt für Kinder von 14 bis 17 Jahren 276 Euro (Kindergeldzuschlag fällt ab 2005 weg). Differenz: 49,25 Euro

(2) Vgl. Helga Spindler: »Kollateralschäden der Gesundheitsreform. Existenzminimumsenkung in der Sozialhilfe«, in: express, Nr. 3/2004, S. 6ff. und Nr.4/2004, S. 12ff.

Erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 12/04


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