"Die Erwerbslosen- und JobberInnen-Initiative Kaiserslautern lehnt das
Hartz-Konzept auch nach den kosmetischen Korrekturen weiterhin ab!
Aus unserer Sicht bleiben auch nach den geringfügigen Änderungen
am Hartz-Konzept die folgenden zentralen Kritikpunkte gültig:
Ablehnung der generellen neoliberalen Ausrichtung des Hartz-Konzeptes:
Im Hartz-Konzept wird Arbeitslosigkeit nicht als gesellschaftliches Problem
eines Mangels an existenzsichernden Arbeitsplätzen gesehen, sondern
als persönliches Problem des einzelnen Arbeitslosen, der einfach
zu unflexibel sei. Das eigentliche Ziel ist die Absenkung des gesellschaftlichen
Lohn- und Tarifniveaus durch den Ausbau des Niedriglohnsektors und die Absenkung
des Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfeniveaus. Dabei wir das Heer von Millionen
Erwerbslosen als Druckmittel gegen die - noch - abhängig Beschäftigten
eingesetzt: Im Rahmen des neoliberalen Ansatzes des "aktivierenden Sozialstaats"
wird dann in blumiger Sprache von "fördern und fordern" der Arbeitslosen
gesprochen.
Zentrale Kritikpunkte am Hartz-Konzept im Einzelnen:
- Vor allem (ältere) Langzeitarbeitslose und Frauen werden durch die
kürzere Bezugsdauer, verschärfte Anrechnung von (Partner-) Einkommen
sowie die stufenweise Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau
zunehmend verarmen. (Nach Schätzungen des deutschen paritätischen
Wohlfahrtsverbandes soll sich der Anteil der armen Bevölkerung in der
BRD durch Hartz und AGENDA 2010 nahezu verdoppeln! Durch Hartz I und II sind
im ersten Halbjahr 2003 bereits über eine halbe Million ArbeitslosenhilfebezieherInnen
zumeist Frauen aus dem Bezug gefallen!)
- Durch die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau werden zusätzlich
eine halbe Million Kinder auf das gesellschaftliche Existenzminimum
gedrückt; für Kinder zwischen 7 und 17 Jahren liegen die neuen Sätze
sogar noch beträchtlich unterhalb dem bisherigen Sozialhilfesatz! (Nach
angaben des Kinderschutzbundes sollen jedoch nur 150.000 Kinder die Möglichkeit
haben über den Kinderzuschlag von 140 € wieder bessergestellt zu werden)
- Arbeitslose werden zur Selbstunterwerfung gezwungen: Arbeitslose
haben in Zukunft keinen allgemeinverbindlichen Rechtsanspruch auf staatliche
Leistungen mehr, sondern sind von der individuellen Einstufung durch den "Fallvermittler"
des Arbeitsamtes abhängig. Dies führt zu einer weiteren Entrechtung
von Arbeitslosen.
Im Rahmen von "Eingliederungsvereinbarungen" müssen
Arbeitslose mit der Arbeitsverwaltung eine Selbstunterwerfung unterzeichnen
d.h. jede auch noch so willkürliche, sachlich sinnwidrige Maßnahme
akzeptieren - um bisher gesetzlich zustehende Leistungen zu bekommen. Dies
steht nach Aussage von Professor Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht
eindeutig in Widerspruch zum Sozialstaatsgebot § 20 GG, sowie den § 12 zur
Berufsfreiheit/Verbot der Zwangsarbeit und § 19 zur Rechtsschutzgarantie.
- Die wesentlichen Verschärfungen der Zumutbarkeitsregeln sowie die
Umkehrung der Nachweispflicht zuungunsten des Arbeitslosen bleiben erhalten
( Kein Wohnortschutz, kein Qualifikationsschutz, etc.) ; ebenso die Sanktionen
bei "pflichtwidrigem Verhalten" (Bei der ersten Ablehnung 30 % Kürzung,
bei jeder weiteren Ablehnung nochmals 30 %!;) Bei Erwerbslosen unter 25
Jahren werden die Leistungen bereits bei einer "Pflichtverletzung"
ganz eingestellt und nur noch Miete und Heizung bezahlt!
Weitere Kritikpunkte:
- AsylbewerberInnen und AusländerInnen mit "geduldetem" Status
erhalten zukünftig kein ALG II sondern fallen direkt unter das Asylbewerberleistungsgesetz;
d.h. für Asylbewerber sind das nur noch 80 % des Regelsatzes der Sozialhilfe!
Bisher hatten arbeitslose Asylbewerber Anspruch auf Arbeitslosenhilfe. Sie
sind damit von Weiterbildungs- und Vermittlungsangeboten des Arbeitsamtes
ausgeschlossen. Dies kann aufgrund verschiedener Bestimmungen des Ausländergesetzes
(kein Dauerbleiberecht und keine Einbürgerung möglich) bis zur Ausweisung
führen.
- Entbindung der ABM von der Arbeitslosenversicherung. ABM-Kräfte sind
nicht mehr arbeitslosenversichert und bauen keine Anwartszeiten für das
Arbeitslosengeld mehr auf!
- Ausschluß der ergänzenden Sozialhilfe für Bedürftige
- Pauschalisierung von einmaligen und laufenden Leistungen der Sozialhilfe
- Abschaffung der Selbstverwaltung in des Landesarbeitsämtern. Durch
diese Maßnahme wird die drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer
in der Selbstverwaltung ausgeschaltet.
Fazit:
Alle Regelungen der Gesetzentwürfe verschlechtern letztendlich die Dauer
sowie die Möglichkeit des Verbleibs im Schutz der Arbeitslosenversicherung
und verringern bzw. rauben den abhängig Beschäftigten die von ihnen
erarbeiteten Rechtsansprüche. Die Hartz III und IV Gesetzentwürfe
sind 2 wichtige Steine im Mosaik des stärksten Eingriffs in die sozialen
Rechte und Existenzbedingen der arbeitenden und erwerbslosen Menschen in der
BRD.
Die Arbeitslosigkeit wird damit nicht abgebaut, sondern durch statistische
Tricks und das Herausfallen von bis zu einer Million Menschen aus dem Bezug
nur kaschiert!
Stattdessen wird für viele Erwerbslose und Teile der Beschäftigten
dem Weg in die Armut Vorschub geleistet."