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Updated: 18.12.2012 15:51
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Auf dem Weg zu Hartz V - Zwischenbilanz und aktuelle Entwicklungen im Arbeitsförderungsrecht

Nein, das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Nachdem Hartz I-IV - gemessen an den Zumutungen - so gemütlich eingeführt werden konnten, bereiten Sabine Christiansen & Co. ideologisch das Terrain vor für Hartz V. Jürgen Karasch* wagt für uns den Blick aus dem Inneren der Bundesagentur für Arbeit zurück und in die Zukunft.

Nachdem die Bundesanstalt für Arbeit (BA) Anfang 2002 in Folge des »Vermittlungsskandals« [1] in eine schwere Legitimationskrise geraten war und die daraufhin von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Kommission unter Leitung des Personalvorstandes von VW, Peter Hartz, am 16. August 2002 ihre Reformvorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit vorgelegt hatte [2], erfolgte in den Jahren 2003 bis 2005 die Umsetzung mit den vier Gesetzen »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« (Hartz I - IV) [3] - ob Eins zu Eins ist bis heute umstritten.

Umbau der Bundesanstalt

Teil der Hartz-Reformen ist der 2004 begonnene, neuerliche und diesmal größte Umbauprozess in der Geschichte der Bundesanstalt, jetzt: Bundesagentur, für Arbeit - nachdem der vorige unter maßgeblicher Mitwirkung der Gewerkschaft ver.di und dem Titel »Arbeitsamt 2000« nach nur zwei Jahren gestoppt worden war. Das Konzept wurde von externen privaten Beratungsunternehmen entwickelt und beinhaltet eine grundlegende Veränderung von Organisation und Strukturen [4] in Anlehnung an privatwirtschaftliche Unternehmen. Präsentiert in entsprechendem denglischem Neusprech, handele es sich bei dem Umbau, wie es in einem Strategiepapier der Zentrale hieß, um einen »Quantensprung der Arbeitsvermittlung in drei Dimensionen«, allerdings ohne jegliche Beteiligung sowohl der betroffenen Arbeitslosen als auch der Mitarbeiter und ihrer Vertretungen (Personalrat, Gewerkschaft). Entsprechend fiel das Ergebnis einer Mitarbeiterumfrage »Meine Arbeitswelt« Ende 2003 aus: Nur elf Prozent erwarteten positive Auswirkungen der neuerlichen Reform.

Weitere grundlegende Organisationsänderungen stehen bis spätestens 2007 bevor: eine Zusammenlegung/Abschaffung von Regionaldirektionen und die Verringerung der Agenturstandorte um die Hälfte [5], die sukzessive Verselbstständigung der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) von Kommunen/Landkreisen und Agenturen zur Umsetzung von Hartz IV sowie die Einrichtung weiterer Auffanggesellschaften für Personalüberhänge der Bundesagentur. Immer mehr neoliberale Wirtschaftswissenschaftler und Politiker plädieren sogar für eine völlige Auflösung der Bundesagentur und ihre Ersetzung durch eine kleine Versicherungsagentur für Bezieher des regulären Arbeitslosengeldes I, daneben eine zweite schlanke Agentur für überregionale Arbeitsvermittlung sowie kommunale Jobcenter für die Förderung von Langzeitarbeitslosen. [6]

Allerdings ändern weder die bereits umgesetzten noch die darüber hinaus geplanten vielfältigen und hektisch durchgeführten internen Reformmaßnahmen der Bundesanstalt - von der Einführung von Service-Centern und Kundenzentren (KuZ) über die Implementierung von Handlungsprogrammen und Standardisierungen für Arbeitslose und Arbeitgeber und die Sortierung beider in diverse »Kundengruppen« (Arbeitslose in Markt-, Betreuungs- und Beratungskunden, wobei sich die BA nur noch der letzteren annimmt [7]) bis zur Unterwerfung des Sozialstaatsauftrages der BA unter privatwirtschaftliche Verwertungslogik und Kostenreduzierung [8] - etwas an der grundlegenden Ursache der Unterbeschäftigung in Deutschland: dem Mangel an Arbeitsplätzen in einer Größenordnung von etwa sechs bis sieben Millionen. [9] Vielmehr führt gerade die der Bundesanstalt von McKinsey und anderen verordnete privatwirtschaftliche Logik erst zu den grundlegenden Strukturproblemen wie eben der Massenarbeitslosigkeit. [10]

Der Abschluss vergaberechtswidriger Beraterverträge und die offene Missachtung der Interessen der Mitarbeiter und ihrer Organisationen, die immerhin zu einem Drittel im Verwaltungsrat vertreten sind, dazu die Verfehlung nahezu aller grundlegenden Ziele (kein Bundeszuschuss 2003, weniger Bürokratie und Vorschriften, weniger Personal und weniger Landesarbeitsämter) [11] sowie Verstrickungen in Ränkespiele zwischen der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), SPD-geführter Bundesregierung und CDU-Opposition [12] führten schließlich dazu, dass der keine zwei Jahre zuvor als Tiger gestartete Vorstandsvorsitzende Florian Gerster (SPD) am 24. Januar 2004 erst einmal als Bettvorleger landete: Nachdem ihm der drittelparitätisch mit Vertretern der Arbeitnehmer-, der Arbeitgeberorganisationen und der öffentlichen Hand besetzte Verwaltungsrat das Misstrauen ausgesprochen hatte, entließ ihn die Bundesregierung noch am selben Tag, beteuerte aber zugleich, dass die angelaufene Reform der Bundesagentur zu einem modernen kundenorientierten Dienstleister ohne jegliche Abstriche weiterginge. [13] Nachfolger wurde wenige Tage später Finanzvorstand Frank-Jürgen Weise (CDU), der bis zwei Jahre zuvor Chef eines Logistik-Unternehmens gewesen war. [14]

Kürzungen bei ABM, Behindertenförderung und Weiterbildung

2003 sollte die Bundesanstalt für Arbeit erstmals seit zehn Jahren - trotz steigender Arbeitslosigkeit! - ohne einen Zuschuss des Bundes auskommen, nachdem noch 2002 5,6 Milliarden Euro erforderlich gewesen waren; da hierzu die in den Hartz-Gesetzen bereits enthaltenen Einsparungen und Leistungskürzungen für Arbeitslose nicht ausreichten, wurden darüber hinaus Einsparungen bei Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung [15] vorgenommen, die Sanktionen gegen Arbeitslose durch »Verfolgungsberatung« und verschärfte Meldekontrollen ausgeweitet [16] und die Beitragsbemessungsgrenze wie in der gesetzlichen Rentenversicherung von 4500 auf 5100 Euro erhöht. Tatsächlich erwiesen sich alle offiziellen Annahmen über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung - wie zu erwarten - bald als Makulatur, und schon Anfang Mai 2003 war die Bundesanstalt praktisch zahlungsunfähig. Am Jahresende 2003 erhielt sie dann mit 6,2 Milliarden Euro den höchsten Zuschuss, den die BA je benötigt hatte. Auch für das Jahr 2004 wurde erneut ein Zuschussbedarf von 5,2 Milliarden Euro eingeplant [17], mit dem die Behörde - pardon: der moderne Dienstleister - dann allerdings auch auskam.

2005 hätte die Bundesagentur erstmals tatsächlich ganz ohne Bundeszuschuss auskommen können, wenn, ja wenn sie nicht den mit Hartz IV eingeführten »Aussteuerungsbetrag« an die Bundeskasse hätte abführen müssen: Nach dieser Regelung muss die Bundesagentur für jeden Arbeitslosen, der in das neue Arbeitslosengeld II fällt, einen Betrag von rund 10000 Euro »Strafe« an den Bund zahlen; hierfür wurden 2005 insgesamt 6,7 Milliarden Euro veranschlagt, so dass die Bundesagentur doch wieder vier Milliarden Bundeszuschuss einplante, dann allerdings aufgrund interner Einsparungen (von allein 2,1 Milliarden Euro bei den arbeitsmarktpolitischen Leistungen für Arbeitslose) schließlich mit gut 0,5 Milliarden Euro auskam [18] - ein fröhliches Hin- und Hergeschiebe zwischen verschiedenen öffentlichen Kassen!

Der Haushalt für 2006 sieht nunmehr sogar trotz Berücksichtigung von 5,3 Milliarden Euro für den Aussteuerungsbetrag erstmals keinen Bundeszuschuss mehr vor, sondern aufgrund weiterer Einsparungen vor allem in den Bereichen Arbeitslosengeld, Förderung behinderter Menschen und Maßnahmen beruflicher Weiterbildung einen eigenen Überschuss der BA von 1,8 Milliarden Euro [19], den die Behörde tatsächlich bereits in den ersten drei Monaten des Jahres realisierte. Nach Schätzungen dürfte er sich in der Endabrechnung für das ganze Jahr 2006 daher sogar auf rund sechs Milliarden Euro belaufen und in den darauf folgenden Jahren - ohne Beitragssenkung - weiter steigen [20], ein schöner Erfolg des betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns in der modernen Dienstleistungsagentur! Auf der Strecke geblieben sind die Menschen, d.h. die euphemistisch »Kunden« genannten Arbeitslosen, die älteren, die nun schon nach einem Jahr in Hartz IV fallen (oder auch nicht, wenn sie nämlich mehr als das gesetzlich Erlaubte privat vorgesorgt haben), die Behinderten, die gering bzw. Fehlqualifizierten und die so genannten Nichtleistungsempfänger, die weder Arbeitsbeschaffungs- noch Weiterbildungsmaßnahmen bekommen.

Auf dem Weg zu Hartz V

Der Koalitionsvertrag der großen Koalition aus SPD und CDU/CSU vom 11. November 2005 [21] sieht vor:

  • Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag wird ab 2007 von 6,5 auf 4,5 Prozent gesenkt, finanziert je zur Hälfte durch die Mehrwertsteuererhöhung sowie Effizienzgewinne und Effektivitätssteigerungen bei der Bundesanstalt selbst, in der empirisch längst widerlegten Annahme, hierdurch würden die privaten Arbeitgeber Hunderttausende neuer Arbeitsplätze schaffen. [22]
  • Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden einer Wirksamkeitsanalyse mit dem Ziel einer grundlegenden Neuausrichtung ab 2007 unterzogen.
  • Ab 2007 werden neue Kombi-Lohn-Modelle (eine Kombination von Niedriglöhnen und Sozialleistungen [23]) eingeführt, obwohl auch hier empirisch bereits belegt ist, dass sie bei insgesamt unsicheren Beschäftigungs-effekten entweder hohe Kosten für den Bundeshaushalt bedeuten oder eine weitere Verarmung breiter Bevölkerungsschichten in Kauf genommen wird.

Durch das Fünfte SGB III-Änderungsgesetz wurden folgende Ziele des Koalitionsvertrags zum 1. Januar 2006 bereits umgesetzt:

  • Die Zahl der ebenso teuren wie wirkungslosen [24] Personal-Service-Agenturen (PSA) wurde verringert.
  • »ICH-AGen« und Überbrückungsgeld für Existenzgründer werden zum 1. August 2006 zusammengelegt, verbunden mit erheblichen Verschlechterungen für Existenzgründer (u.a. der Anrechnung der Arbeitslosengeld-Anspruchsdauer auf die Selbstständigkeitsförderung im Verhältnis 1:1) und weiteren Einsparungen für den Haushalt der BA in Höhe von geschätzten 1,2 Mrd. Euro. [25]
  • Eine Vielzahl bislang ebenfalls völlig wirkungsloser [26] Förderprogramme für Ältere bis Ende 2006 (Förderung beruflicher Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer über 55 [27]) bzw. bis Ende 2007 (Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer und Beitragsbefreiung für Arbeitgeber, die Ältere einstellen), verlängert.
  • Die kontraproduktive und allein der Statistikbereinigung dienende [28] »58er-Regelung« (Bezug von Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen) - korrespondierend zu der am 1. Februar 2006 in Kraft getretenen Verkürzung der Arbeitslosengeld-Bezugsdauer für Ältere (von bis zu 32 Monaten auf höchstens zwölf und nur für über 55-Jährige 18 Monate) und dem ersatzlosen Wegfall der Erstattungspflicht für Arbeitgeber bei Entlassung langjährig beschäftigter älterer Arbeitnehmer - wird ebenfalls bis Ende 2007 verlängert.
  • Die Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung wird durch die Einführung einer einwöchigen Sperrzeit ersetzt. [29]

Kostenexplosion bei Hartz IV

Hartz IV ist nicht nur ein Desaster für die Betroffenen [30], sondern entwickelt sich seit Inkrafttreten am 1. Januar 2005 auch zur größten finanzpolitischen Fehlkalkulation seit der deutschen Einheit und wird den Bund allein in den ersten beiden Jahren um bis zu 20 Milliarden Euro mehr kosten als geplant und über sechs Milliarden mehr, als Sozial- und Arbeitslosenhilfe 2004 zusammen betrugen, weil alle zugrunde gelegten Daten viel zu optimistisch waren:

  • Statt, wie angenommen, 75 Prozent der rund 1,5 Millionen Sozialhilfeempfänger sind tatsächlich 90 Prozent erwerbsfähig.
  • Nicht jeder vierte, wie prognostiziert, sondern nur jeder siebte Hartz IV-Antrag wurde wegen mangelnder Bedürftigkeit abgelehnt.
  • Statt, wie unterstellt, 1,3 leben tatsächlich 1,7 Personen in den Haushalten ehemaliger Arbeitslosenhilfeempfänger.

Dieses System von Schönrechnerei und Fehlkalkulation hat dazu geführt, dass die Zahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften heute auf 3,78 Millionen (mit 6,86 Millionen Personen, darunter drei Mio. Langzeitarbeitslose und 900000 Beschäftigte [31]) gestiegen ist, wo die Regierung nur 2,7 Millionen erwartet hatte [32] - auch dies ein Beleg für die zunehmenden Verarmungstendenzen in unserer Gesellschaft, für das Ausmaß verdeckter Arbeitslosigkeit (zum Beispiel von Existenzgründern) jenseits der offiziellen Zahlen und für die Ausweitung von Niedriglohnbeschäftigungen.

Im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 wurden hierzu eine Reihe von Maßnahmen formuliert, mit denen insgesamt 3,8 Milliarden Euro eingespart werden sollen:

  • Einführung eines grundsätzlichen Rückgriffsrechts für bis zu 25-Jährige [33],
  • Einschränkung des ALG II-Anspruchs für Ausländer,
  • Neudefinition eheähnlicher Partnerschaften mit Beweislastumkehr,
  • Einschränkung der Finanzierung des Erstwohnungsbezugs von Jugendlichen,
  • Verbesserung der Verwaltungsabläufe und Organisationsstrukturen,
  • Bekämpfung von Leistungsmissbrauch,
  • Erhöhung von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe auf ein bedarfsdeckendes Niveau,
  • Einführung eines Wahlrechts beim Kinderzuschlag im Übergang von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II zwischen dem befristeten Zuschlag und dem Kinderzuschlag und
  • Reduzierung des Zahlbetrages für die gesetzliche Rentenversicherung von 78 auf 40 Euro monatlich.

Die kommunalen Spitzenverbände, die Arbeitgeberverbände, aber auch immer mehr Politiker aus der Koalition und sogar Spitzenvertreter der Arbeiterwohlfahrt, der Diakonie und des Roten Kreuzes fordern darüber hinaus vor allem die Abschaffung des befristeten Zuschlags, den Arbeitslose im Übergang vom Arbeitslosengeld I auf II für maximal zwei Jahre erhalten. [34] In der Konsequenz würde auch dies zu schnellerer und weiterer Verarmung in der Gesellschaft führen.

Allerdings soll gleichzeitig die Regelleistung in Ost und West vereinheitlicht werden, das heißt in den neuen Ländern um 14 Euro monatlich auf 345 Euro steigen sowie die Schonbeträge zur Alterssicherung angehoben werden (bei gleichzeitiger Senkung der normalen Freibeträge).

Arbeitsmarktreformen ohne Erfolg

Die diversen Arbeitsmarktprogramme und Hartz-Reformen, wie

  • Vermittlungsgutscheine (VGS) zur Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler,
  • Personal-Service-Agenturen (PSA) für vermittlungsorientierten Verleih,
  • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer,
  • das Förderprogramm »Kapital für Arbeit«,
  • das so genannte Mainzer Kombi-Lohn-Modell zur Förderung von Niedriglohnbeschäftigungen [35],
  • Minijobs

erwiesen sich in der Praxis als weder effektiv noch effizient. [36] Sie sind nach Ansicht führender Wirtschaftsforschungsinstitute teuer und auch nicht geeignet, die Integration Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt zu befördern. [37] Trotz dieser offensichtlichen Misserfolge allerdings will die große Koalition nun das Rad neu er-finden und vereinbart erneut die Einführung von Kombi-Lohn-Modellen spätestens ab 2007.

Einzig der neuen Arbeitslosenstatistik des Bundesamtes für Statistik dürfte Erfolg beschieden sein. Sie erfasst seit März 2005 die Arbeitslosen nach den Regeln der International Labour Organization (ILO): Da nach den ILO-Kriterien jeder als erwerbstätig gilt, der auch nur eine Stunde in der Woche arbeitet - nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit sind hierfür 15 Wochenstunden nötig - liegt die Zahl der Arbeitslosen allein hierdurch jeweils um über eine Million niedriger, ein wichtiges Signal insbesondere angesichts des Überschreitens der 5-Millionen-Grenze. Ende Februar 2006 zählte die Bundesagentur für Arbeit 5,048 Millionen Arbeitslose, das Bundesamt für Statistik nur 3,99 Millionen. [38]

Ausblick

Als Ergebnis der diversen Hartz-»Reformen« zeichnen sich für einen wachsenden Teil des Lohnabhängigen eine Reihe von Trends ab, die man unter dem Begriff der »Amerikanisierung von Arbeitsmarkt und Sozialsystem« [39] zusammenfassen kann:

  • - Ungeschützte abhängige Arbeit unter dem Schein der Selbstständigkeit, Leiharbeit, schlecht bezahlte und befristete (Teilzeit-/Mini-)Jobs mit erheblichen Einkommenseinbußen und Abstrichen bei sozialer Sicherung nehmen zulasten regulärer sozialversicherungspflichtiger Stellen (»working poor«) zu, kurz: die Prekarisierung wächst.
  • Der Druck auf (noch) Beschäftigte und Normalarbeitsverhältnisse wächst, der Kündigungsschutz steht zur Disposition, Tarifflucht nimmt zu.
  • Unterwerfung von innovativem Arbeitspotenzial unter börsenspekulative Unternehmensziele.
  • Liberalisierung und Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen im Bereich der Sozialversicherungen, nehmen zu: Indikatoren hierfür sind z.B. Vermittlungsgutscheine für private Arbeitsvermittler und die Beauftragung diverser privater Dritter mit Vermittlungsaufgaben, Zahnersatz und Krankengeld im Bereich der Krankenversicherung, »Riester«-Rente und weitere Ansätze zur privaten Vorsorge im Bereich der Rentenversicherung.
  • Die soziale Polarisierung [40] insgesamt nimmt zu mit der Folge der »Akkumulation von Reichtum auf dem einen Pol ... (und) zugleich Akkumulation von (Armut) ... auf dem Gegenpol« [41].

P.S.: Der Namensgeber aller Reformen, VW-Personalvorstand Peter Hartz, musste wegen schwerer Korruptionsvorwürfe am 13. Juli 2005 zurücktreten und bekommt nun - nein, nicht Hartz IV, sondern eine »Entschädigung« in Höhe von zwei Millionen Euro! [42]

* Jürgen Karasch, Diplom-Politologe und Diplom-Verwaltungswirt, ist seit 1976 in verschiedenen Funktionen in der Bundesanstalt für Arbeit tätig, zur Zeit Arbeitsberater für akademische Berufe der Agentur für Arbeit Köln und Fachautor für Arbeitsförderungsrecht. Der Autor vertritt seine persönliche Meinung und nicht die seiner Institution.

Erschienen im express, Zeitschrift für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit, 5/06


Anmerkungen

(1) Jürgen Karasch: »Zwei Jahre nach dem >Vermittlungsskandal<«, in: Soziale Sicherheit 2004, S. 2

(2) Bericht der Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«, o.O., 2002

(3) Jürgen Karasch: »Hartz - Die Reformen gehen weiter«, in: AiB 2004, S. 69

(4) Jürgen Karasch: »McKinsey kommt - Unternehmensberater planen die Reform der BA«, in: vbba-Magazin (Magazin des Verbandes der Beschäftigten der BA), Nr. 2/2004, S. 7

(5) Märkische Oderzeitung, 10. Februar 2006

(6) Financial Times Deutschland, 6. Juni 2005, S. 10; Die Zeit, 13. Oktober 2005, S. 25

(7) Volker Hielscher, in: Frankfurter Rundschau, 21. März 2006

(8) ebd.

(9) z.B. Matthias Knuth, in: Frankfurter Rundschau, 18. Juli 2002, S. 7; Heinz-Josef Bontrup/Ralf-Michael Marquardt, in: Sozialer Fortschritt 2002, S. 315, BA-Vorstandsvorsitzender Frank-Jürgen Weise: »Wenn es keine freien Stellen gibt, können wir auch keine vermitteln«, zit. n. arbeit und beruf 2004, S. 233

(10) Achim Trube in: Sozialer Fortschritt 2002, S. 120

(11) Der Spiegel, 14. April 2003, S. 140

(12) Die Zeit, 29. Januar 2004, S. 19

(13) Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30. Januar 2004, S. 15

(14) Die Zeit, 29. Januar 2004, S. 19

(15) Süddeutsche Zeitung, 30. Juni 2005, S. 13: Die Zahl der geförderten Weiterbildungsteilnehmer ist seit Januar 2003 um zwei Drittel zurückgegangen.

(16) stern, 16. April 2003, S. 32

(17) Arbeit und Beruf 2004, S. 15

(18) Arbeit und Beruf 2004, S. 370; Stuttgarter Zeitung, 3. Januar 2006, S. 9

(19) Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. November 2005, S. 12; Financial Times Deutschland, 21. Dezember 2005, S. 13

(20) Handelsblatt, 25. April 2006, S. 3

(21)www.spd.de/servlet/PB/show/1589444/111105_Koalitionsvertrag êxterner Link

(22) z.B. Heinz-Josef Bontrup: »Deutschland ist keine Aktiengesellschaft«, in: spw, Nr. 4/2005, S. 34f.; Christoph Butterwegge: »Eine große Koalition gegen den Sozialstaat«?, in: spw, Nr. 6/2005, S. 11

(23) Kombi-Lohn: Ein Unternehmer braucht einen Arbeitnehmer, der eine bestimmte Arbeit erledigen soll. Er kann oder will ihm aber keinen existenzsichernden Lohn zahlen. Deshalb soll der Staat, das heißt die Gesamtheit der Steuerzahler, zuzahlen, s. hierzu Berliner Zeitung, 3. Januar 2006, S. 9; Ursula Engelen-Kefer, in: Berliner Zeitung, 7. Januar 2006, S. 11

(24) Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1

(25) Financial Times Deutschland, 17. Mai 2006, S. 11

(26) Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1

(27) Jürgen Karasch: »Qualifizierung sichert Beschäftigung«, in: AiB, Nr. 5/2004, S. 267

(28) Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1

(29) s. Anm. 15

(30) hierzu ausführlich Jürgen Karasch: »Hartz IV und die Folgen«, in: AiB, Nr. 2/2005, S. 67 und Nr. 5/2005, S. 266

(31) Stuttgarter Zeitung, 24. Mai 2006, S. 4

(32) Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10. Oktober 2005, S.13; Financial Times Deutschland, 13. Oktober 2005, S. 12

(33) bzw. eine Kürzung des Regelsatzes für unter 25-Jährige auf 80 Prozent, s. Financial Times Deutschland, 13. Februar 2006, S. 9

(34) Financial Times Deutschland, 4. Mai 2006, S. 12 und 19. Mai 2006, S. 13

(35) mit dem sich seinerzeit der rheinland-pfälzische Sozialminister Florian Gerster für das Amt des Vorstandsvorsitzenden der BA empfohlen hatte und das nach bundesweit ganzen 11300 geschaffenen Stellen innerhalb von 13 Monaten zum 31. März 2003 eingestellt wurde. Geringverdiener mit einem Lohn zwischen 325 und 897 Euro (bei Paaren bis 1707 Euro) erhielten bis zu drei Jahre lang zusätzliches Kindergeld und einen Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeträgen.

(36) Jürgen Karasch: »Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsförderungsrecht«, in: ZfS (das Zentralblatt für Sozialversicherung, Sozialhilfe und Versorgung), Nr. 8/2004, S. 234

(37) Handelsblatt, 27. Dezember 2005, S. 1

(38) Arbeit und Beruf 2006, S. 105 und 137

(39) Hengsbach SJ/Möhring-Hesse: »Aus der Schieflage heraus«, Berlin 1999, S. 87

(40) Gabriele Gillen: »Hartz IV- Eine Abrechnung«, Reinbek 2004, S. 52

(41) MEW 23, S. 675

(42) hierzu ausführlich Berliner Zeitung, 11. Juli 2005, S. 3


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