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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Hartz IV heiß auf billigen Sex Vereinfacht gesagt: zumutbar ist alles, was legal und mit Kindererziehung bzw. Angehörigenpflege vereinbar ist. Es gibt ein paar Ausnahmeregelungen, aber ob die angewendet werden, entscheidet der jeweilige Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit. Wer zumutbare Arbeiten ablehnt, wird mit Absenkung oder Wegfall des Arbeitslosengeldes II bestraft. Wer keine Arbeit findet, für den sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, die im öffentlichen Interesse liegen. So weit schlimm genug, aber alles schon gehört. Nun kann man diese Gesetzeslage durch die Praxis testen lassen oder einfach mal ein paar Szenarien durchspielen, um zu sehen welche Risiken mit Hartz IV herauskommen können. Prostitution ist ein legaler Beruf. Vor ein paar Jahren war beim damaligen Arbeitsamt Montabaur sogar eine Stellung in mobiler Betriebsstätte (Wohnwagen) ausgeschrieben. Damals musste das Arbeitsamt die Ausschreibung veröffentlichen, versprach aber, niemanden dorthin zu vermitteln. Der Arbeitgeber zog das Stellenangebot dann auch schnell nach Protesten zurück. Die Idee, diese Ausschreibung zu wiederholen, ist nicht ganz abwegig. Zumutbar ist der Einsatz als Prostituierte/r nach den Spielregeln von Hartz IV auch. Am 4. Juni meldete die "taz", dass die Wiesbadener "Sauna 2001" zu gleichen Teilen in den Besitz des Bundes, des Landes Hessen und der Stadt Wiesbaden übergegangen sei. Da kann man sich fragen, ob der Arbeitseinsatz in der (nach eigenem Werbeslogan) "crazy sexy Sauna" bereits im öffentlichen Interesse ist. Dann wäre dort nämlich Gelegenheit geschaffen für alljene BezieherInnen von Arbeitslosengeld II, die keine andere Arbeit finden. Die Konsequenz wäre flächendeckender Wegfall der Unterstützung für alle "Arbeitsverweigerer" und Prostitution zu Dumpinglöhnen für diejenigen, die sich eine Weigerung nicht leisten können. Diese Überlegungen sind unbestritten Extremszenarien. Sie können leicht durch Intervention eines verständigen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit vermieden werden. Rechtlich ausgeschlossen ist Zwangs- und Billigprostitution durch Hartz IV nicht. Dazu steht kein Wort im Gesetzestext. Bjørn Jagnow |