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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Hartz IV und die Folgen für Flüchtlinge und MigrantInnen Derzeit sind viele Flüchtlingen und Initiativen verunsichert, welche Auswirkungen Hartz IV für sie haben wird. Die Verunsicherungen sind begründet, denn auch im September 2004 ist noch nicht ganz klar, wie Hartz IV kombiniert mit dem Zuwanderungsgesetz ab 1. Januar 2005 umgesetzt wird. Bereits nach der jetzigen Gesetzeslage sind Nicht-EU-MigrantInnen und vor allem Asylsuchende auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Die Bundesregierung plant keine grundsätzliche Änderung dieser Politik, aber einige Verschlechterungen im Detail. Alle Ausländer, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sind künftig vom Arbeitslosengeld II (ALG II) ausgeschlossen. Dies betrifft Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes, die gearbeitet haben, arbeitslos wurden und deren Arbeitslosengeldbezug auslief. Allerdings hat diese Personengruppe auch in der Vergangenheit oft keine Arbeitslosenhilfe erhalten, da das Bundessozialgericht auf Grund des nachrangigen Arbeitsmarktzugangs angenommen hat, dass der Arbeitsmarkt für diese Personen - nach einjähriger Arbeitslosigkeit und erfolglosen Vermittlungsversuchen - verschlossen ist. In der Praxis wurde die Rechtsprechung nicht immer so angewendet. In Zukunft wird einheitlich verfahren - und kein ALG II gewährt. Einige andere Konsequenzen von Hartz IV und Zuwanderungsgesetz stehen noch nicht endgültig fest, denn noch vor dem 1. Januar 2005 soll ein "Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" verabschiedet werden. Die Bundesregierung hat am 3. September 2004 einen Entwurf vorgelegt. Nach dem gegenwärtigen Stand von Hartz IV in Verbindung mit dem Zuwanderungsgesetz fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis aufgrund einer Altfallregelung unter das AsylbLG und erhalten somit kein ALG II. Der Entwurf für das Änderungsgesetz reduziert den Kreis der Betroffenen auf Personen, die eine Aufenthaltsbefugnis/-erlaubnis "wegen des Krieges" (also wegen eines vorübergehenden Zustandes) erhalten haben. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" werden mehrere Einschränkungen, die bislang für BezieherInnen von Sozialhilfe galten, nun auf BezieherInnen von ALG II ausgeweitet. Dies betrifft die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs, das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten und das eigenständige unbefristete Aufenthaltsrecht der Kinder. Der Entwurf sieht nicht vor, die Ermessensausweisung bei Sozialhilfebezug auf die BezieherInnen von ALG II auszuweiten. Das Änderungsgesetz beinhaltet also sowohl eine Verbesserung
als auch Verschlechterungen gegenüber den bereits beschlossenen Zuwanderungs-
und Hartz- Gesetzen. Da das Gesetz den Bundesrat passieren muss, ist zu
befürchten, dass die CDU dort versucht, weitere Verschlechterungen
durchzusetzen bzw. die Verbesserung zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, Flüchtlinge und andere Gruppen von MigrantInnen werden vor allem durch die grundsätzliche Stoßrichtung von Hartz IV (mit-)betroffen sein: Das Gesetz drängt Menschen in Billigjobs und erhöht vor allem in diesem Bereich des Arbeitsmarktes die Konkurrenz. Es ist absehbar, dass dort in Zukunft ausländische Beschäftigte zunehmend verdrängt werden. Das gilt vor allem im Bereich des "nachrangigen Arbeitsmarktzugangs", wo im Rahmen der Arbeitsmarktprüfung künftig immer erst die Hartz-LeistungsbezieherInnen vorrangig berücksichtigt werden müssen. Artikel von Julika Bürgin in Vorabdruck aus: Info Flüchtlingsrat Thüringen 03/2004 Ausführliche
Informationen von Georg Classen
über die Auswirkungen der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
auf MigrantInnen und Flüchtlinge |