"Regelungen als Jobkiller"
- so könnte man die Argumentation der Arbeitgeberseite, die die aktuelle
Diskussion natürlich nicht ungenutzt lassen, auf einen Nenner bringen.
Hierzu einige Beispiele:
- Arbeitsmarkt-Analyse: Gesetze wirken als Jobkiller.
"....Der deutsche Arbeitsmarkt ist stranguliert durch ein dichtes Geflecht
von beschäftigungsfeindlichen Regeln. Viele Gesetze, von wohl meinenden
Politikern zum Schutz der Arbeitnehmer erlassen, vernichten stattdessen Arbeitsplätze.
Gesetzliche Arbeitslosigkeit: Die Gesetze über die Befristung von Arbeitsverhältnissen
verhindern Einstellungen. .....Arbeitslose mit Freibrief: Arbeitslose, die
keinen Job wollen, bekommen in den seltensten Fällen Ärger - auch
wenn sie beispielsweise unmotiviert oder gar angetrunken zum Vorstellungsgespräch
kommen...." Link
zum Artikel im Handelsblatt vom 07. Februar 2002
- Erfolgsprämien für Vermittler und etwas Druck auf Arbeitslose
"Über den deutschen Arbeitsmarkt und den Umgang mit Erwerbslosen
finden Außenstehende wenig gute Worte: Für "verkrustet"
hält ein EU-Gutachten die Lage. "Höchste Zeit zum Entrümpeln",
klagen Sachverständige im Bündnis für Arbeit über viel
Bürokratie. Nachbarländer sind bei Reformen weiter. Regierungen
haben unter ökonomischem Druck die Jobsuche reformiert - vom Verwalten
der Arbeitslosen bis hin zur Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitslosen....
Link zum
Artikel von Cordula Tutt in Financial Times Deutschland vom 6.2.2002
- DIHK-Chef für verkürzte Zahlung an Arbeitslose
"Jüngere Arbeitnehmer sollten nach Ansicht des Präsidenten
des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Ludwig Georg Braun,
nur noch Anspruch auf wenige Wochen Arbeitslosengeld haben. "Ich würde
sagen: Wer jünger als 30 ist, bekommt nur noch vier oder sechs Wochen
Arbeitslosengeld", sagte Braun der Financial Times Deutschland. Längere
Zahlungen seien nicht notwendig: "Wer jung ist, kann eigentlich jede
Arbeit annehmen." Ältere Arbeitslose sollen nach Brauns Vorschlag
bis zu sechs Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Heute gibt es nach mindestens
zweijähriger Berufstätigkeit ein Jahr lang Arbeitslosengeld, für
ältere Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre. Braun sagte, er wolle lieber die
Bezugsdauer als die Höhe der Leistung kürzen...." Link
zum Artikel von Peter Ehrlich in Financial Times Deutschland vom 4.2.2002