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Updated: 18.12.2012 15:51
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Beratung und Prozesskostenhilfe


Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich new

"Die Beschwerdeführerin beantragte beim Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG), um sich mit einem Widerspruch gegen die Kürzung von Arbeitslosengeld II zu wenden. Die Beratungshilfe wurde ihr u.a. mit der Begründung versagt, dass ein vernünftiger Ratsuchender ohne anwaltliche Hilfe Widerspruch eingelegt hätte; es sei der Beschwerdeführerin zumutbar, bei der Widerspruchsbehörde vorzusprechen und deren kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese mit der Ausgangsbehörde identisch sei. Der Bescheid werde im Widerspruchsverfahren von Amts wegen überprüft, ohne dass es rechtlicher Ausführungen zur Begründung bedürfe. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat diesen Beschluss des Amtsgerichts auf die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin hin aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Die Entscheidung verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG), wonach eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten auch im außergerichtlichen Rechtsschutz geboten ist." PM und Entscheidungstext vom 18. Juni 2009 externer Link zu Beschluss Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1517/08. Siehe dazu:

  • Endlich! Versagung der Beratungshilfe ist verfassungswidrig.
    "Rat bei der Hartz IV-Behörde zu suchen, die den Widerspruch erlassen hat, ist unzumutbar Bonn - Endlich, so die Meinung vieler Erwerbsloser wurde dem absurden Ansinnen der Bundesländer "Verfassungswidrigkeit" entgegengehalten. Sich ausgerechnet bei einer Hartz IV-Behörde Rat suchen zu müssen, die einen Sanktions- oder Kürzungsbescheid bei Hartz IV-Beziehern erlassen hat ist unzumutbar, so das Bundesverfassungsgericht in einer heute bekannt gegebenen Entscheidung." Kommentar vom 18.06.09 bei scharf links externer Link

Prozesskosten

Eine Bundesratsmehrheit will einen Gesetzentwurf einbringen, wonach der Antrag auf Prozesskostenhilfe nur noch nach Zahlung einer pauschalen Gebühr gewährt werden soll. Siehe dazu:

  • Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz verfassungswidrig
    "Die Beschwerdeführerin erhielt einen Bescheid der Familienkasse, dass sie zuviel gezahltes Kindergeld erstatten sollte. Dafür begehrte sie Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz. Das Amtsgericht entsprach ihrem Antrag nicht, sondern wies diesen mit der Begründung zurück, Kindergeldangelegenheiten seien der Finanzgerichtsbarkeit zugeordnet und würden deshalb nach dem eindeutigen Wortlaut des § 2 BerHG keinen Anspruch auf Beratungshilfe begründen. Nach dieser Bestimmung werde Beratungshilfe zwar in Angelegenheiten des Sozialrechts gewährt, nicht aber solchen des Steuerrechts." Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2310/06) vom 30. Oktober 2008 externer Link

  • Prozesskostenhilfe ade?
    "Als "in erschütternder Weise verfassungswidrig" charakterisiert die Neue Richtervereinigung den Gesetzesentwurf zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe, der nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll. Mit der Absicht, die Ausgaben für das früher so genannte Armenrecht massiv zu reduzieren, verletze der Entwurf Grundgesetzartikel, wonach jedem Bürger effektiver Rechtsschutz zu gewähren sei. Auch die Gewerkschaft Ver.di protestiert und sammelt Unterschriften dagegen. Sie vermutet, das "Kostendämpfungsgesetz" richte sich besonders gegen Hartz-IV-Empfänger, die gegen ihre Bescheide klagen und dafür Prozesskostenhilfe benötigen. Für Betroffene geht es buchstäblich ums Ganze. Wenn kein Geld für den Anwalt da ist, muss die unberechtigte Kündigung aus der Wohnung hingenommen werden, die Vorenthaltung von Sozialleistungen oder die vom geschiedenen Ehegatten verweigerte Zahlung für die Kinder." Text zur Sendung von SWR2 Wissen von Albrecht Kieser am 01.08.2008 externer Link

  • Prozesskostenhilfe: Änderungen bzw. Verschärfungen für die Bewilligung
    "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die geplanten gesetzlichen Maßnahmen zu den Änderungen bzw. Verschärfungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht durchzuführen." öffentliche Petition von Armin Kammrad externer Link zur geplanten Verschärfung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Dienstag, 15. April 2008)

  • Änderung des Arbeits- und des Sozialgerichtsgesetzes beschlossen
    "Der Änderung des Arbeits- und des Sozialgerichtsgesetzes im Bundestag steht nichts mehr im Wege. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/7716), mit dem vor allem das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden soll." Bundestagsmeldung vom 20.02.2008 externer Link und Entwurf eines Gesetzes externer Link pdf-Datei zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes Drucksache 16/7716 vom 11.01.2008

  • Sozialgerichtsgesetz: ,Hartz IV' ändern statt Rechte Betroffener einschränken
    "Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI kritisiert die vom Bundestag am 21.02. verabschiedete Verschärfung des Sozialgerichtsgesetzes. Dadurch werde der bisherige besondere Schutz der auf Sozialleistungen angewiesenen Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt. Insbesondere kritisiert die BAG-SHI die Erhöhung der formellen Anforderungen an eine Klage und den Ausschluss der Möglichkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfe-Verfahren durch Erhöhung des Streitwerts von 500 auf 750 Euro." Presssemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI vom 22.02.2008 externer Link

  • Zur Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit
    "Anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes am kommenden Montag im Bundestagsausschuss sprechen sich die Mitglieder des Netzwerkes für die Eigenständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit aus. (.) Entschieden sprechen sich SoVD, VdK und DGB auch gegen die im Hintergrund diskutierte Einführung von Gerichtsgebühren aus, die insbesondere diejenigen betreffen würden, die am Existenzminimum leben und auf diesen Klageweg angewiesen sind, um im Streitfall ihren Rechtsanspruch auf staatliche Leistungen durchzusetzen. Die Änderung der Prozesskostenhilfe soll ebenfalls im Bundestag beraten werden - auch hier soll der Zugang erschwert werden, so dass den Ärmsten der Weg zu ihrem Recht von allen Seiten immer stärker blockiert wird." Gemeinsame Erklärung vom 08.02.2008 externer Link

  • Weniger Recht für Arme? Die Prozesskostenhilfe soll begrenzt werden
    "Das "Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe" soll Unterstützungsleistungen einsparen helfen, die bedürftige Kläger oder Beklagte erhalten, wenn sie Anwaltskosten und Gerichtsgebühren nicht selber bezahlen können. Die Befürworter sprechen von einem Einsparpotenzial von 100 Millionen. Die Gegner nennen das Gesetz einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik." Artikel vom 15.01.2008 beim Deutschlandfunk externer Link

  • Kein weiterer Abbau des Sozialstaats
    "Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant eine weitreichende Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, die zu einem Abbau des Rechtsschutzes beim Bezug von Sozialleistungen vor den Sozialgerichten führen soll. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat die Neue Richtervereinigung unter dem 20.06.2007 gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ausführlich Stellung genommen.
    Die Neue Richtervereinigung befürchtet erhebliche Nachteile für die Bürger, wenn Rechtsmittel abgebaut werden und formelle Hürden den Zugang zu den Gerichten erschweren
    ." Presseerklärung des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung vom 28.6.07 externer Link zum geplanten Abbau des Rechtsschutzes vor den Sozialgerichten

  • Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe externer Link pdf-Datei (Prozesskostenhilfe- begrenzungsgesetz - PKHBegrenzG) (Bundestagsdrucksache 16/1994)
  • Sozialgerichtsgebühren und Prozesskostenhilfe
    Informationen der ver.di Erwerbslosen externer Link pdf-Datei in der Info 11/06 vom 10.11.2006
  • Rechtsstaat - auch für Arme ! Keine Sozialgerichtsgebühren! Keine Gebühren für Anträge auf Prozesskostenhilfe!
    Die ver.di Erwerbslosen starten eine Unterschriftenaktion gegen das Gesetzesvorhaben. Weitere Informationen und die Unterschriftenliste bei ver.di-Erwerbslose externer Link pdf-Datei
  • Die Armen sind alle Verbrecher!?
    "Die Neue Richtervereinigung (NRV) wendet sich vehement gegen eine Generalverdächtigung sämtlicher Bedürftigen in Deutschland, welche nun auch zur Beschneidung von Prozesskostenhilfe genutzt werden soll. Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen ihre Justizhaushalte auf Kosten ihrer sozial schwachen Bürgerinnen und Bürger entlasten. Dazu haben sie im April 2006 einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem die Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe erheblich begrenzt werden sollen (BR Drucks 250/06). Dieser Gesetzesentwurf ist in vielfältiger Weise verfassungswidrig und geeignet, der deutschen Justiz und dem deutschen Sozialstaat dauerhaft erheblichen Schaden zuzufügen." Presseerklärung der Neuen Richtervereinigung (NRV) externer Link pdf-Datei
  • "Wer wenig im Leben hat, braucht viel im Recht!" Eine Aktion der Erlacher Höhe externer Link
  • Das Recht wird für Arme zu teuer.
    Artikel von Helmut Weidemann externer Link in Linksnet vom 26.8.06

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