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Updated: 18.12.2012 16:00 |
Hartz-IV, Behörden und die Würde des Menschen In der Hoffnung, einen Teil zum Bild unseres 'Sozialstaates' unter Hartz-IV beizutragen aber auch in der traurigen Gewissheit, daß es vielen vielleicht noch schlechter geht als mir, möchte ich Ihnen kurz schildern, was mir gegenwärtig widerfährt: Seit dem 01.01.2005 beziehe ich ALG2. Als Alleinstehender (42 Jahre) und (noch) Besitzer eines kleinen Hauses bekomme ich den Höchstsatz von 345,- € und ca. 2 Drittel der Hypothekenrate für das Haus. Als ich im Oktober letzten Jahres meinen Antrag auf ALG2 abgegeben hatte, sagte mir die freundliche Sachbearbeiterin auf meine Frage nach der Übernahme von Heizkosten, daß ich dann einfach Heizöl tanken und die Rechnung danach einreichen solle. Damit hatte ich gar nicht gerechnet und war froh, zumindest diese Sorge los zu sein, da sich meine Heizölvorräte ohnehin dem Ende zuneigten. Am 14.02.2005 bat ich die zuständige Agentur für
Arbeit in Schwelm um eine Bestätigung der Kostenübernahme für
eine neue Heizöllieferung, gemäß der mündlichen Zusicherung
vom Oktober Nach 14 Tagen hatte ich noch nichts von der Agentur für
Arbeit gehört und schrieb diese erneut an. Mittlerweile hatte ich
schon zur Selbsthilfe gegriffen und im Vertrauen auf die Gültigkeit
der Aussage bzgl. der Kostenübernahme schon Heizöl bestellt.
Leider wohne ich etwas abgelegen auf einer Anhöhe. Da es immer wieder
mal schneite und weder die Stadt noch die Anlieger einen Winterdienst
durchführten, war an eine Lieferung des Heizöl aber noch nicht
zu denken. Das empfand ich als reine Schikane und Verzögerungstaktik.
Ich hatte die Dokumente bereits zweimal eingereicht. Das aufgrund dieser
Dokumente überhaupt ein positiver Bescheid über Heute am 04.04.2005, sitze ich noch immer im Kalten. Die
JobAgentur EN hat sich letzte Woche gemeldet. Ich möge doch bitte
die letzte Heizölrechnung einreichen. Und wenn ich sie denn Glücklicherweise kommt der Frühling. Aber wärmer
als 15°C wird es im Haus noch nicht. Die elektrischen Heizkörper
mußte ich vor ca. drei Wochen abschalten. Da der Stromverbrauch
von mir zu tragen ist, konnte ich mir das nicht mehr leisten. Meiner Gesundheit
geht es auch nicht Es gab zwischenzeitlich auch etwas Erfreuliches. Die Jobagentur
EN hat beschieden, daß mir 648,- EUR an Heizkosten zustehen. Als
Katalysator hat sicherlich auch die Aussicht auf eine einstweilige gerichtliche
Verfügung genutzt. Grundlage dieses Bescheides war allein die Tatsache,
daß Kosten von 1EUR pro Quadratmeter/Monat als angemessen gelten.
Und nichts von den Dokumenten, die ich noch wiederholt hätte beibringen
sollen! Das diese Grundlage natürlich auch schon am 14.02.05, also
dem Tag meiner Antragsstellung, gegolten hat wird seitens der Jobagentur
EN Die Sache ist also noch nicht zu Ende. Sicherlich werde
ich selbst es nicht so kommentarlos hinnehmen, wie man mit mir verfahren
ist. Ziemlich genau zwei Monate ohne Heizung und warmes Wasser... Das
mindeste wäre eine Erklärung seitens der Behörden, wünschenswert
eine Entschuldigung. Jörg Heck, 12. April 2005 |