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Updated: 18.12.2012 15:51
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Neue Verordnungen zum ALG II werden von der Regierung durchgepeitscht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) e.V. kritisiert, dass die Bundesregierung beabsichtigt, weitreichende Änderungen im SGB II auf dem
Verordnungswege durchzusetzen.

Die BAG-SHI kritisiert insbesondere, dass Veränderungen wie die„Verordnung zur Berechung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei ALG II/Sozialgeld“ ohne vorherige demokratische Diskussion und Information oder Anhörung der Fachöffentlichkeit auf den Weg gebracht werden.

„Wenn sich die Bundesregierung darauf beruft, dass Änderungen im SGB II auch auf dem Verordnungswege geschehen können, verweisen wir darauf, dass diese Ausklammerung des Parlamentes schon ein Geburtsfehler bei der Einführung des SGB II und des SGB XII war. Der Zeitpunkt erinnert uns auch fatal an die Einrichtung der Optionskommunen im Jahre 2005, die den
Betroffenen als Weihnachtsgeschenk serviert wurde“, so Hinrich Garms, Geschäftsführer der BAG-SHI.

Mit der neuen Verordnung sollen unter anderem die Anrechung der Einkommen von Selbstständigen und die Verrechnung von Krankenhauskost mit dem ‚Hartz IV’-Regelsatz geregelt werden.

„Das bedeutet, dass die Bundesregierung Kranken während ihres Aufenthalts im Krankenhaus ein Drittel ihres karg bemessenen Regelsatzes streicht. Das ist ein Skandal. Darüber hinaus müssen diese für ihren Krankenhausaufhalt in der Regel eine Gebühr von 10,00 Euro/Woche bezahlen, den sie nicht aus dem Regelsatz bestreiten können und den sie auch nicht sofort mit ihren Krankenkassen abrechnen können.

Offensichtlich sollen mit den Einsparungen in diesem Bereich die vollmundig angekündigten Verbesserungen beim ALG I bezahlt werden sollen“, ergänzt Hinrich Garms.

Außerdem kritisiert die BAG-SHI, dass die ARGEn nach der neuen Verordnung ein erweitertes Aufgabengebiet bekommen und als eine „zweite Steuerbehörde“ agieren, die nach eigenen Regeln ein Einkommen von Selbstständigen, die gleichzeitig ALG II beziehen, zu deren Ungunsten berechnen. Auch hier soll gespart werden. Allerdings wird es hier auch zu einem erheblichen Qualifizierungsaufwand der ohnehin schonüberlasteten ARGE-MitarbeiterInnen kommen.

Zusätzlich wird der in den letzten Jahren propagierte Weg aus der Erwerbslosigkeit in die Selbstständigkeit hiermit für die Zukunft erheblich erschwert oder ganz versperrt.

„Alles in allem ist dies ein Weihnachtsgeschenk an die Betroffenen, das ihnen zu den Feiertagen den Gänsebraten im Halse stecken bleiben lässt“, so Hinrich Garms abschließend.

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) e.V. vom 11.12.2007


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