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Updated: 18.12.2012 15:51
Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Über Arbeitszwang, Menscherechte, Klasseninteressen und das tabuisierte Privateigentum

(Nochmals zum BGE aus Anlass der Antikritiken von Roland Blaschke pdf-Datei und Andreas Schmidt pdf-Datei)

Dass Rainer Roths kleine Broschüre im Labournet eine Auseinandersetzung um grundlegende Fragen der Kapitalismuskritik und des Kampfes gegen das Kapital, für eine Überwindung des Lohnsystems provoziert hat, finde ich ausgezeichnet. Die Heftigkeit der Reaktionen von Roland Blaschke und Andreas Schmidt zeigen, dass er in ein Wespennest gestochen hat. Nun muss der Ärmste sich vorhalten lassen, ein "Prediger des Arbeitszwangs" (Andreas Schmidt) zu sein. Blaschke spitzt seine Polemik gar immer wieder auf Fragen zu wie "Rainer Roth ein Funktionär des Kapitals?" oder "Ist Rainer Roth ein neoliberaler Sozialabbauer? Ein radikaler Privatisierer, Wolf im Schafspelz des Antikapitalisten?" Schon die "Mentalität" von Roth habe "fatale Folgen für Menschen, die hier und jetzt leben" (S. 12). Wer hätte das gedacht!? Die "K-Gruppen-Mentalität" (Blaschke) mit der hier gegen eine Person polemisiert wird, soll jedoch nicht davon abhalten, die grundlegenden inhaltlichen Widersprüche noch etwas weiter zu diskutieren. Das Rainer Roth den "Zwang zur Lohnarbeit" verewigen wolle ist einfach nur lächerliche Unterstellung. Den "Zwang zur Arbeit" aus der Welt schaffen, das vermag weder eine Durchsetzung der "Menschenrechte" noch irgendwer oder irgendetwas sonst. (dazu aber gleich mehr)

Wie üblich im linken Allerlei taucht eine zugespitzte Kritik des Privateigentums an Produktionsmitteln und die Forderung nach Gemeineigentum zur Überwindung des "Zwangs zur Lohnarbeit" nicht auf, weder bei Blaschke noch bei Schmidt. (Blaschke lehnt jedes Warten auf "die große Revolution" ab. Das sei "K-Gruppen-Mentalität". Stattdessen bietet er, gewappnet mit den Fachbegriffen der Sozialwissenschaften, das BGE als realistische Variante zur "Dekommodifizierung" an. Statt Zuspitzung der Kritik auf das Privateigentum, Zuspitzung der Kritik auf den "Arbeitsfetisch" (Schmidt) und liebäugeln mit einem Geldeinkommen, dass den Zwang zum Verkauf der Ware Arbeitskraft aufheben soll. Statt Herausarbeitung des Klassengegensatzes zwischen denen, die nichts besitzen als ihre Arbeitskraft und denen, die über die Produktionsmittel verfügen, Berufung auf die Menschenrechte und Ablehnung jedes "Arbeitszwangs".

Meine Manuskriptseiten zur Kritik an den Ausführungen Roland Blaschkes und Andreas Schmidts wurden immer zahlreicher, bei dem Versuch die unterschiedlichen Ausgangspositionen (Verständnisfragen des historischen Materialismus und der Kritik der Politischen Ökonomie) herauszuarbeiten. Ich werde mich hier jedoch um Kürze bemühen und nur die aus meiner Sicht grundlegenden Widersprüche polemisch herausarbeiten.

Nochmals einige Bemerkungen zu Notwendigkeit, Freiheit und "Arbeitszwang "

Andreas Schmidt hat eine Entdeckung gemacht: er hat den Unterschied zwischen Notwendigkeit und Zwang erkannt. Gegenüber Rainer Roth, dem dieser Unterschied entgangen sei, argumentiert er wie folgt:

" Eine Notwendigkeit kann jemand begreifen und freiwillig handeln. Zwang wird von Menschen gegen Menschen ausgeübt. Roth tut dagegen so, als müssten Tätigkeiten unbedingt und immer erzwungen werden, und das ist falsch."

Nein, Roth tut nicht so, als müssten Tätigkeiten immer und überall erzwungen werden, aber Schmidt meint offenbar, dass das Ersetzen des Wortes Arbeit durch Tätigkeit, irgendetwas am Zwangscharakter notwendiger Arbeit ändere.

Ferner scheint alles "in Butter" und Schmidt hat keine grundsätzlichen Bedenken, wenn Menschen eine Notwendigkeit begreifen und "freiwillig" handeln. So handeln auch die LohnarbeiterInnen, die unter gegebenen Produktionsverhältnissen ihre Arbeitskraft als Ware anbieten. Es bedarf dazu keines Zwanges, der von Menschen gegen Menschen ausgeübt wird.

Wie die Notwendigkeit zur Arbeit natürlich bedingt ist, so ist die Notwendigkeit, die eigene Arbeitskraft zu verkaufen, sich als LohnarbeiterInnen zu verdingen, gesellschaftlich bedingt. Beides wird von Menschen als Zwang empfunden, beide Male handelt es sich um einen "stummen Zwang", der nicht von Menschen gegen Menschen ausgeübt wird. Der Unterschied besteht zunächst nur darin, dass der "stumme Zwang" einmal nur gesellschaftlich und einmal durch natürliche Gegebenheiten erzeugt wird. Beides wird als gleich unabänderlich empfunden. Der gesellschaftliche Sachzwang ist jedoch von Menschen gemacht und kann daher auch von Menschen abgeschafft werden. Das macht den Unterschied.

Es beginnt dann ein merkwürdiges Verwirrspiel. Leute arbeiten selbstverständlich auch im Kapitalismus freiwillig, wenn sie einen Nutzen davon haben, so Schmidt. "Beispiele dafür sind nicht nur gut bezahlte Jobs." Nein, auch weniger gut bezahlte Jobs bedeuten einen "Nutzen" für diejenigen, die ihn annehmen, sie erhalten Geld dafür, für das sie sich Lebensmittel kaufen. Dann fährt er fort:
"Wenn Arbeitende keinen Nutzen von ihrer Tätigkeit haben, dann ist Arbeitszwang nötig"

Das ist purer Unfug, denn auch, wenn "Arbeitende" Nutzen von ihrer "Tätigkeit" im Kapitalismus haben, ist im Kapitalismus zweierlei Zwang nötig.

  1. der "stumme Zwang der Verhältnisse", der daraus resultiert, dass die gegenständlichen Bedingungen der Reproduktion sich im Privatbesitz von wenigen befinden und der Lohn für die Ware Arbeitskraft in der Regel nur ihre Reproduktionskosten abdeckt, so dass die Lohnabhängigen ihre Arbeitskraft immer wieder anbieten müssen. Was mensch muss ist aber Zwang, auch wenn der Vertrag zwischen Kapitalisten und Lohnabhängigen in "freier Willensentscheidung" von beiden unterschrieben wird und dieser Zwang somit aus der eigentümlichen Zwangsdefinition von Andreas Schmidt herausfällt.
  2. der direkte Zwang "von Mensch zu Mensch" während des kapitalistischen Produktionsprozesses, um ein möglichst großes Quantum unbezahlter Mehrarbeit aus den Lohnabhängigen herauszupressen. Die gesamt Organisation kapitalistischer Produktion ist so aufgebaut und Vorgesetzte, Androhung von allerlei Strafen und Schikanen sorgen für den nötigen Nachdruck. Es interessiert die Kapitalisten einen Dreck, ob "Arbeitende" einen Nutzen von ihrer Tätigkeit haben. Sie wollen diesen Nutzen (Lohn) sogar möglichst gering halten.

Diese Zwänge werden also ausgeübt weitgehend unabhängig davon, ob die "Arbeitenden" einen Nutzen von ihrer Tätigkeit haben. Bei den Zwängen des Systems der Lohnarbeit geht es eben überhaupt nicht um den Nutzen, die Tätigkeiten für die "Arbeitenden" haben, sondern um Nutzen, den sie für das Kapital haben. Diese Frage wirft Rainer Roth auf und was Schmidt daraus macht, das wäre einen eigenen Artikel wert. Bleibt hier festzustellen:

Das lebendige Arbeitsvermögen ist der Gebrauchswert des Kapitals und es kann nicht genug bekommen von unbezahlter Mehrarbeit, von der die Lohnabhängigen gar keinen "Nutzen" haben. Aber unbezahlte Mehrarbeit gehört nicht zum Vokabular der Kritiker des "Arbeitsfetischs".

Doch es geht munter weiter. Schmidt betont erst:
"Roth fragt nicht nach dem Nutzen der Arbeit. Daher fällt ihm auch kein anderer ,Anreiz' zum Arbeiten ein als Zwang."

Wenig später heißt es dann:
"Roth fordert nicht, dass Menschen unbedingt und immer zur Arbeit gezwungen werden."

Was denn nun? Ich dachte ihm fällt nichts anderes ein?

Und so geht es immer fort mit "eigenwilliger" Definition (bezüglich "Solidarprinzip" und Geldherkunft), daraus abgeleiteter Kritik an Rainer Roth und offensichtlichen Widersprüchen.

Andreas Schmidt und andere Kritiker des "Arbeitsfetisch" liebäugeln aus verständlichen Gründen beständig mit dem Gedanken, nicht zu arbeiten und allen, die an den natürlichen Zwang zur (notwendigen) Arbeit erinnern, kommen sie mit dem Vorwurf, sie wollten die Lohnarbeit verewigen.

Ein schöner Pappkamerad! Tatsächlich jedoch bestehen unsere unvereinbaren Widersprüche im Verständnis dessen, was das Kapitalverhältnis ist, auf welchem Wege man es überwinden kann und was an seine Stelle treten muss. Trotz seiner so scheinbar radikal vorgetragenen Kritik bescheinigt Schmidt, wenn auch vorsichtig, dem BGE, dass "der Arbeitszwang für die Erwerbstätigen vielleicht etwas nachlassen würde." Super! Die Forderung nach einem BGE scheint doch fast alle zu vereinen, liberale Bürgerliche, Sozialromantiker und die ganz "Harten" von der fundamental-wertkritischen Front. Hauptsache die Klippe Privateigentum ist theoretisch umschifft!

Dass es sich bei den linken BGE-VertreterInnen wirklich weniger um den Zwang zur Lohnarbeit und der Kritik der Lohnarbeit handelt, als um den Zwang zur Arbeit und der Kritik und "Überwindung" dieses Zwangs, das macht besonders Roland Blaschke wieder sehr deutlich:
"Die BefürworterInnen des BGE sind nicht nur gegen bestimmte Formen des Arbeitszwangs, sondern gegen jeglichen Arbeitszwang, gegen jegliche an eine Existenz sichernde und Teilhabe ermöglichende Absicherung des Menschen gekoppelte Bereitschaft bzw. Verpflichtung zur Arbeit oder einer anderen Gegenleistung." (S. 8)

Schlaraffenland eben, wo den Menschen die gebratenen Tauben ins Maul fliegen. Dieses Schlaraffenland ist sogar für bestimmte "Personengruppen", um mit Schmidt zu sprechen, schon Wirklichkeit. Mann muss dazu nicht ganz nach oben schauen! Es soll immer noch viele Männer geben, die das zu Hause so praktizieren. Bei ihnen existiert weder eine Bereitschaft zur Hausarbeit, noch lassen sie sich dazu verpflichten. Essen beispielsweise ist zweifellos Existenz sichernd, wird aber meistens durch Arbeit von Frauen zubereitet. Die angesprochenen Männer beanspruchen Teilhabe an diesem Essen ohne "Bereitschaft bzw. Verpflichtung zur (Haus-)Arbeit". Da kommt schon mal Konflikt auf in der wunderbaren Welt ohne Bereitschaft und Verpflichtung zur Arbeit.

Die Verweigerung jeder Bereitschaft und Verpflichtung zur Arbeit, sogar das Recht auf diese Verweigerung bei Einforderung einer Existenz sichernden Teilhabe ist eben entweder eine hohle Phrase, die als Leitfaden für soziale Emanzipation nicht taugt, oder sie ist offen reaktionär! Aus dem Mund linker Kritiker ist sie zweifellos nur eine hohle Phrase und keine Rechtfertigung reaktionärer gesellschaftlicher Praxis. Ich würde meinen linken Kontrahenten nie einen solchen Scheiß (Verewigung der Möglichkeit auf Kosten anderer leben zu können) unterschieben wollen, trotz aller "ungeschickten" Formulierung.

Wenn es um Produktion von "Gütern und Dienstleistungen" geht, dann ist bei den "BefürworterInnen des BGE" in der Regel von Arbeit nicht mehr die Rede. Ob Rein, ob Blaschke oder andere, die Produktion ist auf jeden Fall "weitgehend automatisiert" (S. 13) und kein Mensch muss Bereitschaft zur Arbeit zeigen. Wenn schon nicht die Teilhabe an Gütern und Dienstleistungen zur Arbeit verpflichtet, so sollte mensch doch wissen, dass mindestens die Produktion von Gütern und Dienstleistungen nicht nur die Bereitschaft zur Arbeit, sondern tatsächliche Arbeit voraussetzt.

Tatsächlich gibt es einen objektiven, nämlich natürlichen Zwang der Menschen zur Arbeit, der alle menschliche Gesellschaft verbindet. Dieser Zwang ist um so größer, je weniger noch die Produktivkräfte entwickelt sind. Aufhören wird dieser Zwang nie, solange Menschen auf diesem Planeten existieren. Die Bereitschaft von Menschen zu dieser Arbeit erwächst aus diesem natürlichen Zwang, der umgebenden Natur die benötigten Lebensmittel abzuringen. Das Reich wirklicher Freiheit beginnt erst jenseits dieser Notwendigkeit und jenseits der Einsicht in diese Notwendigkeit. (Das sei hier auch nochmals betont, auch gegenüber Schmidt.)

In der heutigen Welt gibt es Gesellschaften mit einem sehr unterschiedlichen Entwicklungsniveau der Produktivkräfte. In den hochentwickelten kapitalistischen Länder gibt es tatsächlich einige wenige Industrien, in denen die Produktion "weitgehend automatisiert" ist (Verfahrenstechnische Anlagen in der Chemie- oder Lebensmittelindustrie z.B.). Doch nicht einmal in diesen Ländern kennzeichnet "weitgehende Automation" die allgemeine Produktion von "Gütern und Dienstleistungen". Denken wir aber an Bauern in Indien, Nomaden in der Mongolei und Afrika, dann wird ein "Menschenrecht"(!!!!!), das Teilhabe am produzierten Gütern und Dienstleistungen ohne jede Bereitschaft und Verpflichtung zur Arbeit garantieren soll, zu einer Farce, einer typischen bürgerlichen Phrase, die es wohl Wert ist, Gegenstand eines Abkommens zwischen bürgerlichen Staaten zu sein, aber mehr nicht! Blaschke und andere setzen aber noch einen drauf, indem sie das Menschenrecht auf Arbeit auch noch als Recht auf "eine frei gewählte Tätigkeit zum Lebensunterhalt" bestimmen. Die Massai mit ihren Kuhherden werden sich freuen, das zu hören! Bin gespannt wofür sie sich - in aller Freiheit versteht sich, eben "freiwillig" - entscheiden werden. Karosseriebauer vielleicht? Ich würde ihnen "Sozialwissenschaftler" empfehlen! Man müsste ihnen nur noch einen Gerichtshof nennen, an dem sie dieses Recht einklagen können! Es steht allerdings zu befürchten, dass sie sich trotz all der vielen Wahlmöglichkeiten ganz "freiwillig" für den Kuhhirten entscheiden.

Wohlgemerkt, wir sprechen hier über Menschenrechte, also Rechte aller Menschen und nicht über Klasseninteressen!

Soziale Emanzipation unter Berufung auf die "Menschrechte"?

Roland Blaschke findet es besonders verwerflich, dass Rainer Roth das Menschenrecht in Frage stelle.

"Für Rainer Roth gelten offensichtlich keine menschenrechtlichen Bestimmungen und andere Abkommen. (S. 9)

Pfui Teufel! Wäre es so, dann würde das Roth mit der überwiegenden Mehrheit der Menschen auf diesem Planeten verbinden. Für sie gelten die Menschenrechte nicht! Sie stehen lediglich auf Papier geschrieben und haben nur beschränkte Gültigkeit für eine Minderheit in hochentwickelten kapitalistischen Ländern, inklusive Rainer Roth und Roland Blaschke. (Zum Recht auf Arbeit komme ich gleich.)

Mit diesem Fakt kann mensch unterschiedlich umgehen:

  • Man kann die Realisierung der Menschenrechte unter gegebenen Umständen für alle einfordern.
  • Man kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, dass das, was bestimmte Menschenrechte inhaltlich-positiv ausdrücken unter kapitalistischen Bedingungen immer nur einer Minderheit vorbehalten bleiben wird und das soziale Befreiung nicht unter Berufung auf diese Menschenrechte zu erstreiten ist. (Dies schließt nicht grundsätzlich aus, sich hier und da positiv auf diese Menschenrechte zu beziehen.)

Es ist die typische bürgerliche Manier alle Ansprüche ans Leben der Menschen in Rechtsansprüche zu verwandeln. Die grundlegenden kapitalistischen Produktionsverhältnisse, aus denen sich extrem gegensätzliche Interesse, Polarisierung zwischen Armut und Reichtum etc. ergeben, bleiben unangetastet. Die Interessengegensätze sollen dann in Form von Rechtstreitereien ausgetragen werden. Das Recht soll Schutz bieten vor den schlimmsten Auswüchsen einer Gesellschaft (siehe moralisierenden Ausbeutungsbegriff der bürgerlichen "Zivilgesellschaft"), die auf dem Grundsatz basiert, dass allgemeines Wohlergehen sich dadurch einstellt, dass jede und jeder seinen privaten Vorteil sucht . Da dies ein frommer Wunsch ist, der beständig durch die Wirklichkeit Lügen gestraft wird, muss das Recht verhindern, dass eine solche Gesellschaft in gegenseitigen Betrügereien und ständigem Bürgerkrieg versinkt. Daher auch muss das Recht durch das Gewaltmonopol des Staates abgesichert werden. (Überall da, wo die staatliche Ordnung privatwirtschaftlicher Gesellschaft auf diesem Planeten aus den Fugen gerät, kann man das beobachten, wechselseitiger Betrug und Bürgerkrieg.)

Auch die Menschenrechte sind Ausdruck dieser Gesellschaft. Menschenrechte müssen nur dort formuliert werden, wo die Verhältnisse, die antagonistisch strukturierten sozialen Beziehungen, selbst das gerade Gegenteil von dem produzieren, was die Menschenrechte verkünden. Die Formulierung gleicher Menschenrechte, setzt Verhältnisse voraus, die auf Ungleichheit basieren und den Kampf jeder gegen jeden erzeugen. Das Menschenrecht gehört zu den notwendigen Rahmenbedingungen der Konkurrenz privater Interessen. Es soll dieser Konkurrenz "zivilisierte" Formen verleihen. Menschenrechte sind integraler und integrierender Bestandteil der bürgerlichen Gesellschaft. Die bürgerliche Gesellschaft überwinden wollen unter Inanspruchnahme von Menschenrechten, das ist ein schlechter Witz. (Was nicht gegen jede reformerische Inanspruchnahme dieser Menschenrechte spricht, solange das Privateigentum dominiert und unmittelbare Vergesellschaftung der Individuen blockiert.) In einer auf Gemeineigentum und freier Assoziation beruhenden Gesellschaft, in der das Allgemeininteresse sich bereits strukturell in diesem Gemeineigentum und der freien Assoziation unmittelbar ausdrücken und Geltung verschaffen kann, braucht es kein als Recht formuliertes Allgemeininteresse, dass es gegen besondere Privatinteressen durchzusetzen gilt. Alles was die Menschenrechte an hehren Zielen verkünden, könnte hier in den gesellschaftlichen Verhältnissen verankert sein und muss weder rechtlich kodifiziert noch hernach in schroffen Gegensätzen ausgetragen werden. Es bedarf keiner über der Gesellschaft stehenden Macht, die die schroffen sozialen Widersprüche der Gesellschaft in Zaum hält.

Zu den Menschenrechten gehört auch das allgemein formulierte Recht auf Eigentum, dass das besondere Recht auf Privateigentum an Produktionsmitteln einschließt. Solange jedoch dieses Recht auf Privateigentum an Produktionsmitteln geduldet wird, kann es nichts werden mit der Durchsetzung all der anderen hübschen Menschenrechte für die Mehrheit der Menschen. Es kann schon gar nichts werden aus einem "Recht auf Arbeit", gar im Sinne einer "frei gewählten Tätigkeit". (Blaschke S. 8) Kapitalistisches Privateigentum bedeutet verallgemeinerte Warenproduktion, "Marktwirtschaft" und damit Regulation über Konkurrenz, Angebot und Nachfrage. Pleiten, Pech und Pannen sind die logische Konsequenz aus solchen Verhältnissen, in denen es letztlich weder existenzielle Sicherheit noch "frei gewählte Tätigkeiten" geben kann. Das Kapital ist immer die Schranke und wäre es auch für jene, die bedingungsloses Grundeinkommen erhielten. Seine Interessen bestimmen Art und Unfang der Arbeit. Sollte ein Bezieher von BGE ausnahmsweise nicht Lust auf die Tätigkeit des Sozialwissenschaftlers haben, sondern mal als moderner Industriemechaniker, der ein Bearbeitungszentrum programmiert und bedient, "tätig" sein wollen, dann könnte er das nur, wenn das Kapital ihn nachfragt. Für viele "Tätigkeiten" in hochentwickelten Ländern, sind eben gegenständliche Arbeitsbedingungen erforderlich, deren Anschaffung mehr erfordert als bedingungsloses Grundeinkommen. Nicht einmal das Gehalt eines Sozialwissenschaftlers reicht dafür. Gemeineigentum sind sie aber auch nicht, so dass jede "Tätigkeit" an ihnen eine entsprechende Nachfrage der Besitzer dieser Maschinen und Anlagen verlangt. Die "freie Wahl der Tätigkeiten" ist eine sozialromantische Illusion, solange das Produktionsverhältnis Kapital besteht und somit alle wesentlichen Produktionsmittel im Privatbesitz einer kleinen radikalen Minderheit konzentriert sind. Es sei denn, es ist ausgemacht, dass Musizieren oder Malen, die einzig denkbaren "Tätigkeiten" sind, die mensch in Freiheit zu wählen gedenkt.

Das "Recht auf Arbeit" entstand als Forderung der frühen Industriearbeiterbewegung und hatte nichts mit dem von Blaschke und anderen geforderten Recht auf Arbeit im Sinne einer "frei gewählten Tätigkeit" zu tun. Es war de facto eine Forderung nach Lohnarbeitsgarantie, eine Forderung, die sicher stellen sollte, dass alle Lohnabhängigen durch Lohnarbeit ihre Existenz sichern können. Marx bezeichnete diese Forderung als "erste unbeholfene Formel, worin sich die revolutionären Ansprüche des Proletariats zusammenfassen" . Revolutionär, weil die im "Recht auf Arbeit" verlangte existentielle Sicherheit mit dem Kapitalverhältnis unvereinbar ist, ungeholfen deshalb, weil die verlangte existenzielle Sicherheit niemals in Form eines Rechts unter kapitalistischen Bedingungen zu realisieren ist. Das Recht auf Arbeit ist genau so ein Schmarn, wie das Recht auf Faulheit, auch wenn letzteres unter heutigen Bedingungen des systembedingten Arbeits- und Produktionswahns als sympathischer erscheint.

Das Kapitel vom Geld , auch "sonst wie" geheißen- oder wie der Bock zum Gärtner gemacht werden soll

Man kann den Bock nicht umstandslos zum Gärtner machen, man muss ihm erst andichten er könne genauso gut von Fleisch wie von Salatblättern leben, sonst glaubt niemand an seine guten Absichten. Wie macht Roland Blaschke das?

Rainer Roth verstehe das Geld nur als "Ding" und "nicht als Ausdruck bzw. Erscheinungsform eines bestimmten gesellschaftlichen Verhältnissen ". Dann heißt es aber weiter:
"Wenn sich aber gesellschaftliche Verhältnisse, konkret die Verhältnisse, unter denen die Menschen ihr Leben reproduzieren, verändern und ihre Fähigkeiten und Produkte nicht als Waren gemäß eines Tauschwertes austauschen (wie das, ohne Abschaffung des Privateigentums?????. Wir werden weiter unten noch sehen, das für Blaschke dazu "politischer" Wille ausreicht. R.S.) kann ein Zahlungsmittel, dann auch Geld oder sonst wie geheißen, eine ganz andere Funktion und Bedeutung bekommen." (S. 12)

In der Tat, wenn die gesellschaftlichen Verhältnisse aus denen das Geld entsteht sich änderten, und die Menschen ihre Produkte nicht als Waren produzierten und tauschten, dann wäre vieles möglich, vielleicht auch eine Änderung der "Funktion und Bedeutung" des Geldes. Warum dann aber überhaupt noch Geld als "Zahlungsmittel" nötig ist, das sagt uns Roland Blaschke nicht, weil er eben nicht weiß, was das Geld ist.

Jetzt folgt der nächste Schritt. Hieß es eingangs noch richtig, Geld sei "Erscheinungsform eines bestimmten gesellschaftlichen Verhältnisses" , so folgt nun, nachdem die Verhältnisse als veränderliche gekennzeichnet wurden, der Vorwurf an Roth, er könne " Geld nicht als Ausdruck eines veränderlichen gesellschaftlichen Verhältnisses " begreifen.

Das Wörtchen "veränderlich" ist dann auch noch hervorgehoben! Jetzt ist Geld plötzlich zum Ausdruck eines unbestimmten, nämlich veränderlichen gesellschaftlichen Verhältnisses geworden.

Nun kann der Bock auch von Fleisch leben und zum Gärtner gemacht werden.

Ist das BGE einmal eingeführt, entfaltet es seine segensreichen "dekommodifizierenden" Wirkungen (will sagen, die Dinge verliegen ihren Warencharakter), ohne auch nur einen Deut daran zu ändern, dass die wesentlichen Produktionsmitteln sich in Händen einer kleinen Minderheit von Privatbesitzern befinden und fast alle Produkte als Waren produziert werden. Jetzt ist alles "politisch vereinbar" und wir marschieren in Richtung einer "der Warenförmigkeit entkleideten ,Fähigkeitsentgeltung'":
"'Verwertet' werden hier nicht mehr die in Arbeitszeit oder Produktanzahl/-größe gemessene, verausgabte Arbeitskraft, sondern politisch bewertet werden Fähigkeiten im Sinne von weitgehender Selbstbestimmung, freier Kooperation und bewusster Gestaltung innerhalb der notwendigen Arbeitsproduktion." ... Das ,Fähigkeitsentgelt' bildet den Einsatz der in der immateriellen Reproduktion erreichten Gestaltungsfähigkeiten ab, der ebenso zunehmend nicht quantitativ, also in Arbeitszeit oder Anzahl/Größe von Produkten bewertet ist. Dieses Geld basiert also tendenziell nicht mehr auf fremd bestimmter Lohnarbeit und entsprechenden Produktionsverhältnissen." (S. 13)

Dies alles geschieht auf wunderbarer Weise ohne "große Revolution", das Privateigentum an Produktionsmitteln ist in der "notwendigen Arbeitsproduktion" nicht abgeschafft! Alle haben sich aber offenbar auf Grundlage der Anerkennung von Menschenrechten dazu entschlossen politisch zu vereinbaren und zu bewerten. Gut, dass es Sozialwissenschaftler gibt! Wer sollte sonst auf sowas kommen? Kritiker der Politischen Ökonomie sind zu solchen verheißungsvollen Glanzleistungen nicht in der Lage.

Innerhalb der großen, in Privatbesitz befindlichen Industrien herrscht nun weitgehende Selbstbestimmung, freie Kooperation und bewusste Gestaltung. Die Beschäftigten erhalten keinen Lohn mehr, der dem Wert der Ware Arbeitskraft entspricht, aber alle Produkte werden nach wie vor als Waren für den Markt produziert. Daran hat sich ebenso wenig geändert, wie am Privateigentum. Wie bewerten wir denn jetzt den Preis dieser Waren? Vermutlich politisch. Wir kümmern uns nicht um Arbeitszeiten und Mengen. Der Preis der Waren könnte beispielsweise den bereits verbreiteten Einsatz immaterieller Reproduktionsmittel abbilden. Oder?

Doch ich bin beeindruckt von den Freiheitsgraden, die sozialwissenschaftliches Denken heute erreicht hat.

Die menschliche Arbeitskraft ist also keine Ware mehr. Die Grenzen der Geldeinkommen der innerhalb von Privatunternehmen frei assoziierten, selbstbestimmt arbeitenden Menschen werden nicht mehr bestimmt durch notwendige Reproduktionskosten und Unternehmensgewinn. Allen geht es sichtlich gut. Und die Privatunternehmer, die Geldanlage in den Privatunternehmen? Muss am Ende der Prozedur noch mehr Geld ausspringen, als zu Beginn hinein gesteckt wurde oder hat man politisch auch vereinbart, dass das nicht sein muss? Wenn das nicht sein muss, wo bleibt dann die Akkumulation, die Investition in erweiterte Reproduktion von Kapital, oder ist das Kapital damit auch schon abgeschafft?

Wir erinnern uns dunkel: Der Gewinn der Privatunternehmen entsprang aus unbezahlter Mehrarbeit, die auf wunderbare Weise den Besitzern von Kapital zufiel, weil der Lohn sich in den Grenzen des Werts der Ware (Arbeitskraft) bewegte, seine Höhe also lediglich den notwendigen Reproduktionskosten entsprach und diese Arbeitskraft Mehrwert schuf. Wenn das phantastische "Fähigkeitsentgeld" nur noch durch die "erreichten Gestaltungsfähigkeiten" der Individuen begrenzt wird, dann ist es allerdings Essig mit Gewinn und der Akkumulation!

Grundsätzlich:

Das Geld ist Ausdruck einer bestimmten Form gesellschaftlicher Arbeitszeitrechnung, von der Blaschke es gerne "befreien" möchte. Ohne diese Arbeitszeitrechnung, welches immer ihre Form sei, kommt keine halbwegs entwickelte menschliche Gesellschaft aus. Sie bestimmt die Proportionen, in denen die gesellschaftliche Arbeit verteilt wird, etwa auf die Produktion von Konsumtionsmitteln oder Produktionsmitteln. In einer Gesellschaft, in der die Produktionsmittel vergesellschaftet sind, also im Besitz der Allgemeinheit und die Produkte selbst nur Gebrauchsgegenstände, kann eine solche Arbeitszeitrechnung direkt von den frei assoziierten Individuen durchgeführt werden und kann die Arbeit und die Produkte ebenso direkt gemäß dieser Rechnung auf die Menschen verteilt werden. In einer allgemeinen Warenproduktion ist dies nicht der Fall. Die Privatproduzenten machen zwar in jedem Unternehmen eine Arbeitszeitrechnung, aber auf gesamtgesellschaftlicher Ebene gibt es keine solche Rechnung und bewusste Verteilung der Arbeit und Produkte gemäß einer solchen Rechnung. Das Geld ist Ausdruck mittelbarer, unbewusster, spontaner Vergesellschaftung und einer dementsprechenden "unbewussten" Arbeitszeitrechnung. Es ist Form der Werts, Form gesellschaftlicher Arbeit, die als voneinander unabhängige Privatarbeit verausgabt wird. Losgelöst davon macht Geld überhaupt keinen Sinn. Das sind die "bestimmten Verhältnisse" aus denen das Geld entspringt, deren dominierende gesellschaftliche Form es ist.

Weil die menschliche Arbeit vor vornherein als gesellschaftliche bestimmt ist, muss sie sich auch als solche in einer auf Privatproduktion beruhenden Gesellschaft bewähren. Da die Privatproduzenten nur ihrem Sonderinteresse folgen, muss es eine Regulation geben, die für proportionale Verteilung von Arbeit und Produkten sorgt. Diese Regulation erfolgt über den Wert (Menge gesellschaftlicher Durchschnittsarbeit), dessen Form das Geld ist. Der Preis, eine bestimmte Summe fiktiven Geldes, ist der Geldname der in den Waren dargestellten Arbeit. Bis hierher geht es, das muss betont werden, nur um Geld als Geld und nicht als Kapital.

Hinter Blaschkes wundersamer "Dekommodifizierung" mittels Geld (-einkommens) verbirgt sich nichts anderes als die versuchte Abschaffung einer gesellschaftlichen Arbeitszeitrechnung für die besondere Ware Arbeitskraft, was tatsächlich weitreichende Konsequenzen für den Reproduktionsprozess des Kapitals und damit der gesamten davon abhängigen gesellschaftlichen Reproduktion hätte. Unter Beibehaltung des Privateigentums an Produktionsmitteln und demzufolge allgemeiner Warenproduktion, würde das zentrale Glied aus der hinter dem Rücken der Akteure sich vollziehenden Arbeitszeitrechnung herausgebrochen. In der heutigen Gesellschaft ist Geld ja nicht nur Ausdruck einer über den Wert vermittelten gesellschaftlichen Arbeit, sondern zugleich Kapital, also sich selbst verwertender Wert. Die gesellschaftliche Arbeitszeitrechnung des Kapitals in Geldform funktioniert aber nur, wenn die Arbeitkraft eine Ware ist, deren Preis um ihren Wert schwankt. Würde für die menschliche Arbeitskraft die Arbeitszeitrechnung abgeschafft, würde ihr Preis nicht mehr durch den Wert bestimmt, dann würde die Kapitalakkumulation zusammenbrechen die Bereitstellung der vielen durch "weitgehende Automation" bereit gestellten "Güter und Dienstleistungen" käme weitgehend zum Erliegen. (Schön aber, dass es dann wenigstens das "politisch ausgehandelte Distributionsgeld" gibt, dass "materiell zu garantieren hat" , alles was wir uns vom Leben so wünschen. Die ökonomischen Sachzwänge wurden ja durch die "Fachbegriffe" der Sozialwissenschaften längst außer Kraft gesetzt.) Eine "Verwertung" ohne über das Geld vermittelte Arbeitszeitrechnung, eine Verwertung auf Basis "politisch bewerteter Fähigkeiten" ist der bare ökonomische Blödsinn und die Einführung von BGE und "Fähigkeitsentgeld" scheinen so betrachtet eher dazu geeignet die soziale Katastrophe auf die Spitze zu treiben und zu beschleunigen, als sie zu lösen.

Aneignung der in Privatbesitz befindlichen gegenständlichen Bedingungen für Reproduktion oder "Aneignung" bereits "gemeinschaftlicher Arbeits- und Tätigkeitsbedingungen"?

Bei Marx verlangt die soziale Emanzipation von den gesellschaftlichen Zwängen verallgemeinerter, kapitalistischer Warenproduktion die Aneignung der im Privatbesitz befindlichen gegenständlichen Reproduktionsbedingungen durch die Masse der lohnabhängigen Bevölkerung. Bei Blaschke, der zu allem Übel auch noch mit Marx argumentieren will, ist die Aneignung der gegenständlichen Reproduktionsbedingungen ersetzt durch die " Aneignung gemeinschaftlicher Arbeits- und Tätigkeitsbedingungen ". Das sind zwei ganz verschiedene Paar Schuhe, die nur ähnlich aussehen. Auch hier wird eine historisch-materialistische Erkenntnis in eine inhaltsleere Phrase verwandelt. Wenn die Arbeits- und Tätigkeitsbedingungen schon gemeinschaftlich sind, dann brauchen die Menschen sie sich nicht mehr anzueignen. Sie sind bereits angeeignet, sonst wäre ihre Kennzeichnung als gemeinschaftlich unsinnig.

Von den tatsächlichen gegenständlichen Bedingungen der notwendigen Arbeit ist bei Blaschke überhaupt nicht die Rede. Sie interessieren ihn weder bei der "freien Wahl der Tätigkeit" noch beim Anspruch auf "Teilhabe". Blaschke interessieren in Wirklichkeit nur die Ansprüche, auf die die Menschen angeblich ein Recht haben, ihn interessieren nicht die gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse, die die Erfüllung dieser Ansprüche verhindern und auch nicht die Produktionsverhältnisse, die geschaffen werden müssen, damit diese Ansprüche verwirklicht werden können. Es sind die Dollarzeichen im Auge auch "des kleinen Mannes", die den Blick versperren. Blaschke spricht nicht über Geld, sondern reproduziert lediglich die dem Geld anhaftenden Mystifikationen, als habe es nichts mit Arbeitszeitrechnung zu tun. Der Schleier, den das Geld über die gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse legt, zeigt auch hier seine Wirkung.

Schluss

Mag die eine oder andere Formulierung in der Broschüre von Rainer Roth immerhin zu Missverständnissen Anlass geben oder auch fehlerhaft sein, seine Grundposition stimmt ebenso wie die Richtung, die einzuschlagen ist.

Mögen einzelne Formulierung von Blaschke oder Schmidt (vor allem) auch richtig sein, die Grundposition ist falsch und weist in die falsche Richtung!

Das macht den Unterschied!

In einer Welt, die geprägt ist von dem sozialen Desaster einer gesellschaftlichen Arbeit, die in der Form voneinander unabhängiger Privatarbeit organisiert ist, in der die Masse der Menschen nicht über die gegenständlichen Bedingungen ihrer Reproduktion verfügt, soll uns eine bestimmte Form von privatem, individuellem Geldeinkommen aus der Misere führen, ohne dass eine "große Revolution" die Aneignung dieser Bedingungen realisiert und die Produktionsmittel zu Gemeineigentum macht. Das ist beachtlich! Die Armut und das Lohnarbeitselend lässt sich jedoch nicht auf dem Wege einer Umverteilung von Geld aus dieser Welt schaffen.

Harald Rein, Roland Blaschke, Andreas Schmidt und viele andere sind Teil der modernisierten Linken, ob "marxistisch" oder "antimarxistisch", deren Grundüberlegungen und theoretisches Bestreben darin resultieren, die Bedeutung des Privateigentum für Zustand und Dynamik der kapitalistischen Gesellschaft auszublenden und herunterzuspielen und für eine gesellschaftsverändernde Praxis zu plädieren, in deren Zentrum nicht mehr die Erkämpfung des Gemeineigentums an Produktionsmitteln steht. In dem Maße, wie die Bedeutung der Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums sich verflüchtigt, wird auch der Klassengegensatz und Klassenkampf zwischen jenen, die nichts besitzen als ihre Arbeitskraft und den Besitzern von Produktionsmitteln relativiert. Soziale Emanzipation erscheint nunmehr als eine Angelegenheit der "Menschen" und bedarf nicht mehr der für die Kapitalbesitzer so "schmerzhaften" Enteignung. Aneignung soll ganz ohne Enteignung gehen, was natürlich kein Problem ist, wenn das Anzueignende schon "gemeinschaftlich" ist.

Während die spontane Dynamik des Kapitals die Polarisierung zwischen den Klassen dramatisch vorantreibt und beständig größere soziale und ökologische Katastrophen produziert, soll die "realistische" Variante des Einstiegs in soziale Emanzipation über ein gesichertes (Grund-) Geldeinkommen erfolgen. Dass der technischen Zusammensetzung des Kapitals, der angeblich "weitgehend automatisierten Produktion", eine außerordentlich hohe Wertzusammensetzung und damit "prekäre" Bedingungen für die Verwertung von Wert entspricht, die alle Berechnungen auf ein solch gesichertes Geldeinkommen zunichte machen würde, interessiert nicht. Tendenzieller Fall der Profitrate und Überakkumulation sind aber Tatbestände die mensch bloß auf Basis der spielend leicht überwundenen ökonomischen Arbeitszeitrechnung verstehen kann. Träumen ist angenehmer und strengt nicht so an.

Rainer Roths Broschüre ist wiederum ein erfreulicher Lichtblick in diesem hoffnungslosen Szenario, weil es an der Zuspitzung der Gesellschaftskritik auf das Kapital festhält und auf Verständigung und Zusammenschluss der Lohnabhängigen im Klassenkampf setzt.

Anhang

Da Blaschke sich bei seiner famosen "Geldtheorie" in der Fußnote auch noch auf die "Grundrisse" von Marx bezieht, hier abschließend für Interessierte ein paar Zitate:

" Das Produkt wird zur Ware; die Ware wird zum Tauschwert; der Tauschwert der Ware ist ihre immanente Geldeigenschaft; diese ihre Geldeigenschaft löst sich von ihr als Geld los , gewinnt eine allgemeine, von allen besonderen Waren und ihrer natürlichen Existenzweise gesonderte soziale Existenz; das Verhältnis des Produkts zu sich als Tauschwert wird sein Verhältnis zu einem neben ihm existierenden Gelde oder aller Produkte zu einem außer ihnen existierenden Geld. Wie der wirkliche Austausch der Produkte ihren Tauschwert erzeugt, so erzeugt ihr Tauschwert das Geld." (S. 65)

"Je mehr die Produktion sich dermaßen gestaltet, dass jeder Produzent vom Tauschwert seiner Ware abhängig wird, d.h. je mehr das Produkt wirklich Tauschwert wird, und der Tauschwert das unmittelbare Objekt der Produktion, desto mehr müssen sich die Geldverhältnisse entwickeln und die Widersprüche, die dem Geldverhältnisse .... immanent sind." (S. 64)

"Persönliche Abhängigkeitsverhältnisse (zuerst ganz naturwüchsig) sind die ersten Gesellschaftsformen, in denen sich die menschliche Produktivität nur in geringem Umfang und auf isolierten Punkten entwickelt.

Persönliche Unabhängigkeit auf sachlicher Abhängigkeit gegründet ist die zweite große Form, worin sich erst ein System des allgemeinen gesellschaftlichen Stoffwechsels, der universalen Beziehungen, allseitiger Bedürfnisse, und universeller Vermögen bildet.

Freie Individualität, gegründet auf universelle Entwicklung der Individuen und die Unterordnung ihrer gemeinschaftlichen, gesellschaftlichen Produktivität, als ihres gesellschaftlichen Vermögens, ist die dritte Stufe. Die zweite schafft die Bedingungen der dritten. ...

Austausch und Teilung der Arbeit bedingen sich wechselseitig. Da jeder für sich arbeitet und sein Produkt nichts für sich ist, muss er natürlich austauschen, nicht nur, um an dem allgemeinen Produktionsvermögen teilzunehmen, sondern um sein eigenes Produkt in ein Lebensmittel für sich selbst zu verwandeln ...

Der Austausch als vermittelt durch den Tauschwert und das Geld setzt allerdings die allseitige Abhängigkeit der Produzenten voneinander voraus, aber zugleich die völlige Isolierung ihrer Privatinteressen und eine Teilung der gesellschaftlichen Arbeit, deren Einheit und wechselseitige Ergänzung gleichsam als ein Naturverhältnis außer den Individuen, unabhängig von ihnen, existiert. Der Druck der allgemeinen Nachfrage und Zufuhr aufeinander vermittelt den Zusammenhang der gegeneinander Gleichgültigen....

Die Individuen sind unter die gesellschaftlichen Produktion subsumiert, die als ein Verhängnis außer ihnen existiert....

Es kann also nichts falscher und abgeschmackter sein, als auf der Grundlage des Tauschwertes, des Geldes, die Kontrolle der vereinigten Individuen über ihre Gesamtproduktion vorauszusetzen ...." (S. 75, 76)

Robert Schlosser, 25.10.06
In einer um Tippfehler etc. bereinigten Fassung vom 6.11.06


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