Ufa-Palast Kassel
ver.di protestiert gegen Kündigung der
Betriebsratsvorsitzenden
Grund: Teilnahme am Warnstreik im Juni
Der Kasseler Kinobetrieb "Ufa-Palast" hat heute
beim Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden
des Kinos beantragt, weil sie sich als Beschäftigte am 22. Juni an
einem Warnstreik beteiligt hat. Zu dem Warnstreik hatte ver.di aufgerufen,
um die
Tarifverhandlungen mit dem Kinobetreiber "Neue Filmpalast" aus
der Kieft-Gruppe (Lübeck) zu unterstützen.
Weitere Teilnehmer an dem Warnstreik in Kassel haben Abmahnungen ihres
Arbeitgebers erhalten, in denen ihnen arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht
werden. Abmahnungen und die Androhung von Schadenersatzansprüchen
gegen Beschäftigte hat es nach Gewerkschaftsangaben auch in Frankfurt
am Main ("Turm-Palast"), Hamburg und Berlin gegeben. Auch dort
hatten waren die Belegschaften der Kinobetriebe dem Warnstreikaufruf von
ver.di gefolgt.
Sowohl die beabsichtige Kündigung als auch die erteilten Abmahnungen
stellen einen eindeutigen Rechtsbruch dar. "Streik ist ein Grundrecht.
Von diesem Recht haben die Kinobeschäftigten Gebrauch gemacht",
sagte Manfred Moos von ver.di Hessen. Er weist darauf hin, dass für
die Streikmaßnahmen ein ordentlicher Beschluss des ver.di-Bundesvorstandes
vorlag. "Der Beschluss wurde gefasst, weil nach dem Auslaufen der
bisherigen Tarifverträge vor einem halben Jahr in bisher drei Verhandlungsrunden
mit der Kieft-Gruppe keinerlei Annäherung erreicht wurde". Es
sei durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes eindeutig
klargestellt, dass in solchen Situationen befristete Arbeitsniederlegungen
ein angemessenes Mittel seien, um durch diesen Druck die weiteren Verhandlungen
zu beschleunigen. Die bisherigen Warnstreiks waren laut Moos "äußerst
moderat" und dauerten im Regelfall zwischen 30 Minuten und einer
Stunde.
An die Lübecker Kieft-Gruppe richtet ver.di die Aufforderung, unverzüglich
sowohl das Kündigungsbegehren in Kassel als auch sämtliche Abmahnungen
gegen Streikteilnehmer zurückzunehmen. Den betroffenen Mitgliedern
werde ver.di in jedem Fall Rechtsschutz gewähren. Die Bedeutung verbesserter
Tarifverträge für die Kinobeschäftigten unterstreicht ver.di
mit dem
Hinweis auf die derzeitigen Monatseinkommen, die sich "am absolut
unteren Rand" des Einkommensspektrums bewegten. So verdient ein in
Vollzeit beschäftigter Platzanweiser nach Tarif maximal 1.307 Euro
brutto im Monat, Filmvorführer kommen auf 1.500 bis höchstens
1.850 Euro Bruttoverdienst.
ver.di Hessen
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