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Updated: 18.12.2012 15:51 |
Gegendarstellung von Rainer Balcerowiak 1.) Ein mit der Gewerkschaft abgeschlossener Haustarifvertrag, der die Entgelthöhe und Gehaltsgruppen festlegt, existiert bei jW nicht. Der 1998 abgeschloßene Tarifvertrag besteht nur aus einer pauschalen Öffnungsklausel. In der Redaktion gibt es Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit, deren Vergütung um mehrere hundert Euro differiert. In der jW-Berichterstattung würde man Derartiges als „Nasenprämien“ bezeichnen. 2.) Ich habe weder 2006 noch 2011 eine Festanstellung abgelehnt, sondern lediglich darauf bestanden, für diesen Fall keine Nettoeinkommensverluste hinnehmen zu müssen. Seine 2006 gegebene Zusage, ein entsprechendes Angebot vorzubereiten, hat der Geschäftsführer bis heute nicht eingehalten. 3.) Es gab in der gesamten aktuellen Auseinandersetzung nur ein Angebot vom Geschäftsführer: 1890 brutto (knapp 300 Euro weniger als zumindest ein Kollege in vergleichbarer Position). Das habe ich abgelehnt. Ende Dezember – mein Vertrag war mittlerweile zum 31.Januar gekündigt worden - ließ Dietmar mir ausrichten, er würde mir ein neues Angebot machen. Dies geschah - trotz Nachfrage - nicht. Stattdessen wurde meine bisherige Stelle ausgeschrieben. 4.) Die von einem Betriebsrat vorgeschlagene und von mir akzeptierte Hinzuziehung eines neutralen Vermittlers mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung wurde vom Geschäftsführer kategorisch abgelehnt. Daher war die Aufrechterhaltung der Klage die einzige Möglichkeit, um nicht als rechtloser Bittsteller dazustehen. 5.) Bei der Klage geht es um die Feststellung meiner Arbeitnehmereigenschaft seit Vertragsbeginn und die Feststellung der angemessenen Vergütung. Bezugsgröße dafür ist der Branchentarifvertrag für Zeitungsredakteure, laut dem mir mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung 4401 Euro zustünden. Eine derartige Vergütung ist unter jW-Bedingungen irreal. Ich habe den Geschäftsführer daher im Herbst schriftlich aufgefordert, mir ein verhandlungsfähiges Angebot zu machen, welches irgendwo zwischen den offerierten 1890 Euro und der Sittenwidrigkeitsgrenze für Tarifunterschreitung (in meinem Fall ca 2950 Euro) liegt. Dies lehnte Dietmar ab. Der Rest ist bekannt. 6.) Nicht ich, sondern der Geschäftsführer gefährdet durch sein Verhalten die ökonomische Basis der jW. Statt eine Vermittlung zu versuchen, hat er den Konflikt durch Haus- und Schreibverbot unnötig verschärft. 7.) An einer irgendwie gearteten „Allianz“ gegen die jW bin ich weder beteiligt, noch entspräche das meinen Intentionen. Trotz aller Mängel ist jW immer noch eines der wichtigsten Medien linker Gegendarstellung von Rainer Balcerowiak (per e-mail an die LabourNet-Redaktion am 11.2.2012) |