letzte Änderung am 4. Juli 2002 | |
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Wie wir schon informiert haben, wurde der Europäischen Betriebsrat bei Lucent in seiner Sitzung nicht annährend vollständig informiert über neue Entlassungen, die knapp 1000 Arbeitsplätze im Europa kosten werden. Daher konnte keine Anhörung stattfinden und folglich dürfen die Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Um unser Recht durchzusetzen, müssen wir vors Gericht. In der EBR-Vereinbarung wurde geregelt, daß der (fiktive!) Hauptsitz der Firma Brüssel ist, also müssen wir vor das belgische Gericht. Soweit so gut.
Seit der Sitzung konnte ich guten rechtlichen Rat vom EGB einholen und uns sehr gut auf einen Prozeß vorbereiten, der höchstwahrscheinlich zu unserem Gunsten ausgehen würde. Auch soweit so gut.
Allerdings gibt es ein kleines Problem dabei. Wer zahlt den Antwalt / die Anwaltin? In der Vereinbarung ist es nicht geregelt und es läuft nicht so wie im Deutschland, daß der Arbeitgeber blechen muß.
Ich rief zuerst beim EMB an: "Wir können sowas nicht bezahlen, das macht die Gewerkschaft selbst. Probier's bei der Verwaltungsstelle.". OK, dachte ich, ich rufe jetzt bei der IGM-Vorstandsverwaltung an. Hier bekam ich kein "Nein", sondern die Auskunft, daß die betreuenende Gewerkschaft es bezahlen könnte. Vielleicht wäre was zu machen ...
Was soll's, es ist nicht meine Telefonrechnung, ich probierte es dann in den Nederlanden. Die Antwort war goldig: wir haben kein Geld. Seht zu, daß Ihr den Prozeß so gut macht, daß Ihr nicht verliert. Auf jeden Fall probiert ein holländischer Kollege aus dem EBR nochmal Geld locker zu machen.
Tja, es scheint, man/frau muß es sehr gut überlegen, bevor versucht wird, die Rechte eines EBRs durchzusetzen.
Ich kann weder singen noch jongelieren. Einen Hut zum Herumreichen habe ich doch irgendwo. Haste 'nen Euro für mich?
Dave Hollis
Lucent EBR Vorsitzende
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