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Updated: 18.12.2012 15:51
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Tarifverhandlungen im »Dienst der Nächstenliebe«

Zitate aus Scheiben des Landeskirchenamtes Bielefeld, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe an den ver.di Bundesvorstand sowie an die Mitarbeitervertretungen. Die Schreiben liegen der Redaktion des LabourNet vor.

„…in der vergangenen Woche hat die Gewerkschaft ver.di einzelne Mitglieder des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche von Westfalen, des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland und des Diakonischen Werkes der Lippischen Landeskirche schriftlich zu Tarifverhandlungen aufgefordert.

Es wurde jeweils eine kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt und für den Weigerungsfall mit Arbeitskampfmaßnahmen gedroht. In einem Fall wurde bereits zu einem ganztägigen Warnstreik in einer Kinder – und Jugendhilfeeinrichtung aufgerufen. Am 06. Mai 2009 soll in Bielefeld eine Kundgebung der Gewerkschaft mit ihrem Bundesvorsitzenden Bsirske stattfinden.

Es handelt sich jeweils um Träger, welche ausschließlich oder in größerem Umfang die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD (AVR DW EKD) anwenden. In der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK DW EKD) sind die Dienstnehmervertreterinnen und - vertreter seit einigen Monaten nicht mehr zu den ordnungsgemäßen Sitzungen erschienen. Mit diesem pflichtwidrigen Verhalten der eigenen Seite begründet nun ver.di die Aufforderungen zur Tarifverhandlungen.

Arbeitskampfmaßnahmen, damit Streiks und Aussperrungen, sind in Kirche und Diakonie unzulässig. Tarifverhandlungen widersprechen dem „Dritten Weg“, der dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgt. Seinen eigentlichen Grund hat dies im Dienst der Nächstenliebe.

Die Landeskirchen haben daher ver.di mit Schreiben vom 30. April 2009 aufgefordert, ihre Androhung von Arbeitskämpfen zurückzunehmen. Ebenso haben wir ver.di schriftlich über die Rechtswidrigkeit der von ihr angekündigten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt…“ Schreiben der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V.an ihre Untergliederungen und die Mitarbeitervertretungen vom 04.05.2009


„…mit wortgleichen Schreiben haben Sie mehrere unserer Mitglieder zur Aufnahme von Tarifverhandlungen mit Ihrer Gewerkschaft aufgefordert. Ergänzend zu den ablehnenden Reaktionen unserer Mitglieder Ihnen unmittelbar gegenüber, weisen auch wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass diakonische Einrichtungen kirchliche Einrichtungen sind und damit nicht den Regularien des Tarifvertragsgesetzes unterliegen. Vielmehr sind unsere Mitglieder gehalten, arbeitsrechtlich die Regelungen anzuwenden, welche die Arbeitsrechtlichen Kommissionen beschließen. Der Abschluss von Tarifverträgen würde gegen die zwingenden Satzungspflichten unserer Werke verstoßen.

Sie stellen in Aussicht, dass die Einrichtungen damit rechnen müssen, "in Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifverträgen bei den Diakonischen Werken einbezogen zu werden".

Ihnen ist bekannt, dass nach der Rechtsprechung der Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifverträgen in kirchlichen Einrichtungen unzulässig sind.

Sollten Sie dennoch Beschäftigte unserer Mitglieder zu derartigen Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen, werden wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diese abzuwenden…“ Schreiben der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V an den ver.di Bundesvorstand vom 30.04.2009


„…mit großem Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass Ihre Gewerkschaft mit Schreiben vom 24. April 2009 Mitglieder des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland zur Aufnahme von Haustarifvertragsverhandlungen aufgefordert und andernfalls mit Arbeitskampfmaßnahmen gedroht hat. Die Evangelische Kirche im Rheinland und ihre Diakonie weisen diese Forderung mit Nachdruck zurück.

Wie Ihnen bekannt ist, sind die Mitglieder des Diakonischen Werkes verpflichtet, mit den Dienstnehmern Arbeitsbedingungen zu vereinbaren, die in einem kirchengesetzlich anerkannten Verfahren gesetzt werden. Ein solches Arbeitsrecht sind die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland bzw. der Bundesangestelltentarif-Kirchliche Fassung (BAT-KF), die bei den von Ihnen angeschriebenen Mitgliedern regelmäßig angewendet werden. Eine kirchengesetzliche Grundlage zum Abschluss von Haustarifverträgen ist in unserer Landeskirche nicht gegeben. Der Dritte Weg steht nicht zur Disposition.

Die Forderung nach Aufnahme von Haustarifvertragsverhandlungen verlangt daher von den Einrichtungen des Diakonischen Werks einen offenen Bruch des kirchlichen Rechtes. Arbeitskampfmaßnahmen zur Durchsetzung der Forderung wären rechtswidrig. Wir fordern Sie daher ausdrücklich zur Achtung unseres Selbstverständnisses - welches Konfliktregelungen entsprechend den kirchlichen Ordnungen umfasst - sowie zur Respektierung des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen auf.

Die von Ihnen geplante Vorgehensweise in Umgehung der Ihnen bekannten zuständigen kirchlichen Gremien steht in der Gefahr, zu einer Belastung des Verhältnisses zwischen Kirche, Diakonie und Ihrem Haus in anderen gesellschaftlichen Fragen zu werden. Wir hoffen, dass diese Belastung vermieden werden kann und verbleiben mit freundlichen Grüßen…“ Schreiben der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 30.03.2009


„…Die von Ihnen geplante Vorgehensweise in Umgehung der Ihnen bekannten zuständigen kirchlichen Gremien steht in der Gefahr, zu einer Belastung des Verhältnisses zwischen Kirche, Diakonie und Ihrem Haus in anderen gesellschaftlichen Fragen zu werden. Wir hoffen, dass diese Belastung vermieden werden kann und verbleiben mit freundlichen Grüßen…“ Schreiben des Landeskirchenamtes an den ver.di Bundesvorstand vom 30.04.2009


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