Streikrecht vor dem Bundesarbeitsgericht
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Streik ja, aber nur ein bisschen
Die Erwartungen hätten kaum höher sein können: Dürfen kirchliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen streiken? Sie tun es immer häufiger, obwohl Caritas, Diakonie und Kirche auf einem strikten Streikverbot bestehen. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: Der »Dritte Weg« der Kirchen bleibt. Aber die Gewerkschaften bekommen einen Fuß in die Tür. Ein Kommentar von Franz Segbers im Publik-Forum vom 21.11.2012
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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg
"Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist." Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.11.2012
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Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg
"Entscheidet sich die Kirche, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten ihrer diakonischen Einrichtungen nur dann durch Tarifverträge auszugestalten, wenn eine Gewerkschaft zuvor eine absolute Friedenspflicht vereinbart und einem Schlichtungsabkommen zustimmt, sind Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig." Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.11.2012
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Sieger auf beiden Seiten: Ver.di und Kirchen interpretieren BAG-Entscheidung zum Streikrecht in ihrem Sinne
"Die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag nachmittag in Erfurt getroffene Entscheidung zum Streikrecht in der Diakonie erfreut sich allgemeiner Zustimmung. Einerseits versteht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di das Urteil als Bekräftigung des Rechts der rund 1,3 Millionen Kirchenbeschäftigten, an Arbeitsniederlegungen teilzunehmen. Auf der anderen Seite lesen Kirchenfunktionäre aus der Urteilsbegründung eine Bestätigung ihres »dritten Wegs« zur kircheninternen Aushandlung von Arbeits- und Einkommensbedingungen. Auch aus der Politik kommt vor allem Zustimmung." Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 22.11.2012
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Urteil zu Arbeitskampf in Kirchen: Ein bisschen streiken ist erlaubt
Ein schaler Sieg für die Gewerkschaft Ver.di: Mitarbeiter von Kirchen dürfen auch in Zukunft nur ausnahmsweise streiken, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Artikel von Christian Rath in der TAZ vom 20.11.2012
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Und wieder siegt die Kirche
Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist kein Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaft Ver.di. Grundsätzlich haben die Richter nicht am Dritten Weg der Kirchen gerüttelt. Kommentar von Eva Völpel in der TAZ vom 21.11.2012
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Dorniger Dritter Weg
Das Urteil zum Streikrecht verschafft den Kirchen eine Atempause - nicht mehr. Sie müssen zügig ihre Angriffsflächen verkleinern. Artikel von Reinhard Bingener in der FAZ vom 21.11.2012
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Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie
"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. "Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt." Pressemitteilung von ver.di vom 20.11.2012
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Bundesgericht mahnt Kirchen und Gewerkschaften zu Zusammenarbeit
Meldung beim Evangelischen Pressedienst vom 20.11.2012 Aus dem Text: ".Der Präsident des diakonischen Bundesverbandes, Johannes Stockmeier, indes sieht das kirchliche Arbeitsrecht durch das Urteil gestärkt: «Das bestehende System des Dritten Weges hat eine dicke Unterstreichung erfahren.» Er erklärte die BAG-Entscheidungen, dass die Revisionen von Diakonie und Kirche zurückgewiesen wurden, damit, dass es sich in den verhandelten Streitfällen um «atypische Einzelfälle» gehandelt habe.."
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Gemeinsam sind wir stark
"Gestern war ein guter Tag für die Kirche und ihre Caritas: der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in Erfurt entschieden, dass Streik und Aussperrung in kirchlichen Einrichtungen nicht zulässig sind, wenn der Dritte Weg konsequent eingehalten wird. Erst die ausführliche Urteilsbegründung, die voraussichtlich in einigen Monaten vorliegt, wird die Argumente im Einzelnen deutlich werden lassen. Doch eines kann jetzt schon festgestellt werden: Die Dienstgemeinschaft lebt vom Konsens, nicht von einem Recht auf Streik und Aussperrung." Kommentar von Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes, auf katholisch.de vom 21.11.2012
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"Punktsieg für die Gewerkschaften"
Presseschau Streikrecht in der Frankfurter Rundschau vom 21.11.2012
- Bundesarbeitsgericht Erster Senat 20. November 2012: Arbeitskampfrecht; Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen - 1 AZR 179/11 -
"Die Kläger verfolgen das Ziel, der beklagten Gewerkschaft den Aufruf ihrer Mitglieder zu Arbeitskampfmaßnahmen sowie die Organisation und Durchführung der Kampfmaßnahmen untersagen zu lassen. Die Kläger zu 1. bis 4 sind privatrechtlich organisierte diakonische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Die Kläger zu 5. 7. und 8. sind diakonische Einrichtungen. Die Klägerinnen zu 6. und 9. sind die Evangelische Kirche von Westfalen und die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover. Nachdem die Beklagte die Kläger zu 1. bis 4. zur Aufnahme von Tarifverhandlungen aufgefordert und für den Weigerungsfall Maßnahmen des Arbeitskampfs angedroht hatte, kam es in den Einrichtungen der Kläger zu 1. bis 3. zu Arbeitsniederlegungen. Die Kläger machen im Wesentlichen geltend, die Durchführung von Arbeitskämpfen im Bereich der Diakonie sei aufgrund des grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Regelung der Arbeitsbedingungen sei der "Dritte Weg" vorgesehen. Er sehe anstelle der konfrontativen Auseinandersetzung um den Abschluss von Tarifverträgen einvernehmliche Regelungen durch paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen vor. Komme es nicht zu einer einvernehmlichen Regelung, sei ein unabhängiger Schlichterspruch vorgesehen. Die Kläger meinen, die Voraussetzungen für den Unterlassungsausspruch seien erfüllt. Auch den Klägern zu 5. bis 9. stehe ein Unterlassungsanspruch aus eigenem Recht zu. Die Beklagte beruft sich darauf, sie sei zu den Arbeitskampfmaßnahmen aufgrund von Art. 9 Abs. 3 GG berechtigt. Es gebe keine rechtliche Grundlage dafür, das Tarif- und Arbeitskampfrecht im Bereich kirchlicher Einrichtungen auszuschließen. Den besonderen Anforderungen des kirchlichen Dienstes, etwa im Bereich der Krankenpflege, könne im Konfliktfall durch den Abschluss entsprechender Notdienstvereinbarungen Rechnung getragen werden, wie es bei staatlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge üblich sei. Darüber hinaus beruft sich die Beklagte auf prozessuale Einwände. Die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs seien jedenfalls nicht erfüllt." Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts
- Dienstgemeinschaft: "Gleiches Recht für alle"
Diese Woche entscheidet das Bundesarbeitsgericht über das Streikrecht in kirchlichen Betrieben. Verdi-Chef Frank Bsirske über Verbote, miese Bezahlung und das Ende der Harmonie. Das Interview von Raoul Löbbert in Christ & Welt Ausgabe 47/2012 . Aus dem Text: "(.) C & W: Was passiert, wenn Sie vorm Bundesarbeitsgericht recht bekommen? Bsirske: Dann werden wir erleben, dass viele diakonische Einrichtungen Tarifverträge abschließen werden, so wie es sich für jedes Wirtschaftsunternehmen, egal wer es betreibt, gehört. C & W: Warum konzentriert sich Ihre Kritik eigentlich auf die Diakonie? Die Caritas als katholisches Unternehmen ist genauso betroffen. Sind Protestanten schlechtere Arbeitgeber? Bsirske: Tatsächlich hält die Caritas sich noch in stärkerem Maße verbindlich an das Tarifniveau des öffentlichen Dienstes, während die deutlich disparateren diakonischen Einrichtungen einen unübersichtlichen Regel-Dschungel entwickelt haben. Dennoch schippert die katholische Kirche beim Thema Streikrecht quasi im Schlepptau der diakonischen Wirtschaftsunternehmen. Richtig absurd wird es, wenn man bedenkt, dass der Vatikan Tarifverträge abschließt, während seine Vertreter auf deutschem Boden diese generell als kirchenfremd bezeichnen. Hier verwickelt sich die katholische Kirche in Deutschland in unauflösbare Widersprüche."
- Gewerkschaften und Organisationen fordern "Kirchlichen Arbeitgebern klare Grenzen setzen!"
"Auf Münchner Ebene konnte eine Initiative mit dem AKS, den Gewerkschaften ver.di und GEW sowie der Fachschaft Soziale Arbeit der Hochschule für angewandte Wissenschaften entstehen. Gemeinsam fordern wir: "Schluss mit der Diskriminierung! Legal ist nicht legitim. Den kirchlichen Arbeitgebern klare Grenzen setzen!..." Pressemitteilung der Münchner Initiative gegen Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber vom 16.11.2012
- Presse- und Dokumentationsmappe: "Kirchliche Arbeitgeber"
bereitgestellt vom Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit -München - 11/2012
- Aktion Absageagentur
Im Rahmen der Kampagne zu "kirchlichen Arbeitgebern" stellt der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München eine "Absageagentur" zur Verfügung. Von November 2012 bis März 2013 sammelt der Arbeitskreis Jobabsagen zu religiös diskriminierenden Stellenausschreibungen und leitet diese am die Arbeitgeber weiter. Siehe die Pressemitteilung vom 16.11.2012 . Aus dem Text: "Vorlage für katholische Arbeitgeber: Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Ausschreibung oben genannter Stelle als Sozialpädagogin im Bereich Jugendarbeit. Auf der Grundlage meines Anforderungsprofils habe ich nach einer sorgfältigen Auswertung der Stellenanzeigen eine Vorauswahl getroffen. Auch wenn ich einer christlichen Kirche angehöre, ist es mit meinem Gewissen nicht vereinbar für einen Arbeitgeber zu arbeiten, der die Kirchenzugehörigkeit als verpflichtend ansieht, da die ausgeschriebene Tätigkeit de-facto von Steuermitteln refinanziert wird und mit ihr lediglich staatliche Aufgaben umgesetzt werden. Generell ist mir zudem bekannt, dass die sexuelle Orientierung und die private Lebensweise (nicht-kirchliche Heirat, uneheliches Kind, 2. Heirat etc.) bei Ihnen grundsätzlich zu Problemen führen kann und immer wieder zu Problemen führt. Dies sehe ich als aktive Diskriminierung und Einmischung in das Privatleben der Beschäftigten. Darüber hinaus sind bei Ihnen die Mitarbeiterrechte eingeschränkt u.a. da das Betriebsverfassungsgesetz nicht bei kirchlichen Arbeitgebern gilt. Daher kann ich Ihr Angebot leider nicht berücksichtigen und muss Ihnen mit Bedauern mitteilen, dass Ihre Ausschreibung nicht in die Endauswahl gekommen ist. Ich hoffe, dass Sie mit Ihrer Ausschreibung bei anderen Arbeitssuchenden auf mehr Interesse gestoßen sind. Mit freundlichen Grüßen.."
- AKS München - Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit - München
Die Homepage des Arbeitskreises mit vielen weiteren interessanten Dokumenten
- Kirchenarbeitsrecht
"Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, am 20. November 2012 wird das Bundesarbeitsgericht darüber entscheiden, ob Beschäftigte in kirchlichen Wirtschaftsunternehmen streiken dürfen. Mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die Hintergründe der Auseinandersetzung verdeutlichen." Das Schreiben von Verdi-Chef Frank Bsirske an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages vom 13.11.2012
Kirchliches Arbeitsrecht: Loyal dienen - persönlich diskriminiert
„Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) hat heute eine Studie mit Fallbeispielen zu Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht. Die Kurzfassung der Studie ist direkt herunterladbar. Das ARD-Magazin Panorama greift die Ergebnisse auf. Der Konfessionslosenverband fordert politische Konsequenzen…“ Mitteilung des Humanistischen Pressedienstes vom 09.11.2012 . Siehe dazu:
- Loyal Dienen: Kirchliches Arbeitsrecht diskriminiert
Eine Studie zu den Auswirkungen der Loyalitätspflichten für Bewerber und Beschäftigte bei Diakonie, Caritas und Co., dem rechtlichen Hintergrund und den politischen Entwicklungen. Einblicke durch konkrete Fallberichte. Übersicht zu Rechtstradition und aktuellen Urteilen. Veränderungsbedarf von Politikern, Gewerkschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren. Die Kurzfassung der Untersuchung von Dipl.pol. Corinna Gekeler beim Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)
- Studie
Parallel zur Kampagne „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“ (GerDiA) wurde die Studie "Loyal Dienen" erstellt. Die Untersuchung wurde vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) ermöglicht und von der Politologin Corinna Gekeler durchgeführt. (…) Eine 80-seitige Langfassung können Sie über das Kontaktformular bestellen. Im Frühjahr wird ein Buch erscheinen, das auf Grundlage der Studie das Thema noch umfassender abhandelt…“ Anforderungsformular für die Langfassung der Studie auf der Seite von „GerDiA „Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz“
- Grundrechte in kirchlichen Einrichtungen: Diskriminieren mit Gottes Segen
Wer in kirchlichen Einrichtungen arbeitet muss auf Grundrechte wie Religionsfreiheit verzichten. Eine neue Studie kritisiert, dass die Politik nicht eingreift. Artikel von von Pascal Beucker in der TAZ vom 09.11.2012
- ARD Panorama: Sonderechte für Kirchen in Deutschland
Was passiert wenn der Staat den Kirchen Sondererechte einräumt? Dann bleibt der Mensch natürlich auf der Strecke und wird diskriminiert wie hier am Beispiel Deutschland deutlich zu sehen ist. Als moralische Instanz sind die Kirchen schon lange nicht mehr glaubwürdig und haben längst abgewirtschaftet. Auszug aus der Sendung ARD Panorama vom 08.11.2012 bei YouTube
Unternehmen Irrsinn: Der Diener Gottes, ein Leiharbeiter
Billig, willig und leicht loszuwerden: Was früher Sklaven waren, sind heute Zeitarbeiter. Sogar kirchliche Organisationen schmeißen feste Mitarbeiter raus, um sie danach günstig zu leihen. Die Zeitarbeit ist zu einem juristischen Schlupfloch verkommen, klagt Karriereberater Martin Wehrle. Der Artikel ist ein gekürzter Auszug aus Wehrles Buch "Ich arbeite noch immer in einem Irrenhaus", erschienen auf Spiegel-Online vom 11.10.2012
Herzlich willkommen bei GerDiA, der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz
"Die sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden in der Öffentlichkeit stets als Pluspunkt für die Kirchen wahrgenommen. Was viele Menschen nicht wissen: Das finanzielle Engagement der Kirchen hält sich in Grenzen, viele Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime werden zu 100% aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Dafür ist der kirchliche Einfluss auf die Arbeitsverhältnisse umso größer. Denn dort gilt ein eigenes kichliches Arbeitsrecht, das zahlreiche Grundrechte der Beschäftigten einschränkt und insbesondere Konfessionslose diskriminiert. Diese Webseite wirft einen Blick aus einer säkularen Perspektive auf das Thema. Das System des kirchlichen Arbeitsrechts und die damit einhergehenden Probleme werden im Überblick dargestellt, in der FAQ-Liste werden grundlegende Fragen zu Einzelaspekten behandelt. In der Rubrik Artikel finden sich weitergehende Informationen und Detailstudien. Berichte anderer Anbieter über aktuelle Entwicklungen und Konflikte werden unter Externe Presse notiert. Unter Aktuelles wird die Kampagne Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz (GerDiA) vorgestellt. Gleichzeitig findet eine Untersuchung zu den Arbeitsverhältnissen in Sozialeinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft statt; wer mehr über das Projekt erfahren möchte oder sogar Informationen beisteuern kann, wird in der Rubrik Studie fündig." Siehe die Webseite GerDia
Caritas Köln spricht Klartext - stellvertretend für die gesamte Pflegebranche
Pausen sind im katholischen Sozialkonzern offenbar schwierig. Das Projekt CareWell will dennoch Mitarbieterzufriedenheit herstellen. Die Wobblies dokumentieren auf ihrer Webseite einen Beitrag aus dem neuen Blog Pflegelohnarbeiterinnen vom 09.02.2012 . Siehe dazu:
Da hilft kein Beten
"Der Glaube versetzt bekanntlich Berge, aber ob das von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 9. November in Magdeburg verabschiedete Streikverbot für die Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen auch noch vor dem Bundesarbeitsgericht Bestand haben wird, ist offen. Bereits seit 2009 beschäftigt verschiedene Arbeitsgerichte die Frage, ob Mitarbeiter der Kirchen streiken dürfen. Jetzt wird das Bundesarbeitsgericht im kommenden Frühjahr darüber entscheiden. Und weil es ein irdisches Gericht ist, wird dort die Frage, ob man Gott bestreiken darf oder nicht, gar nicht interessieren. Entschieden werden wird, ob durch das kirchliche Arbeitsgesetz gegen das Grundrecht auf Streik verstoßen wird. So argumentiert ver.di: "Streikrecht ist ein Menschenrecht", sagt Ellen Paschke, zuständig im ver.di-Bundesvorstand unter anderem für die Wohlfahrt und Kirchen." Beitrag von Petra Welzel auf ver.di.de
Synode der evangelischen Kirche: Streikrecht ist kein Grundrecht
In kirchlichen Einrichtungen darf weiterhin nicht gestreikt werden. Das hat die EKD bei ihrer Synode beschlossen. Verdi-Chef Frank Bsirske nennt den Beschluss "skandalös". Artikel von Christian Rath in der TAZ vom 09.11.2011 . Aus dem Text: "(...) Bei ihrer Synode in Magdeburg beschloss die EKD am Mittwoch ein Kirchengesetz, das die Arbeitsverhältnisse der MitarbeiterInnen in der Diakonie regelt. Löhne und Arbeitsbedingungen werden demnach nicht per Tarifvertrag, sondern in "arbeitsrechtlichen Kommissionen" ausgehandelt, in denen Arbeitgeber und Beschäftigte in gleicher Zahl sitzen. Kommt es dort zu keiner Einigung, folgt eine verbindliche Schlichtung mit einem neutralen Vorsitzenden. "Dieses Verfahren schließt Streik und Aussperrung aus", heißt es im Kirchengesetz. Das jetzt beschlossene Kirchengesetz soll ein Leitbild für die gesamte Diakonie sein. Rund 450.000 Menschen sind in den sozialen Einrichtungen der evangelischen Kirche beschäftigt. Das jetzt beschlossene innerkirchliche Gesetz gilt direkt aber nur für das Diakonische Werk auf Bundesebene, wo etwa die Hälfte der Diakonie-Beschäftigten arbeitet..."
Protestziel Kirche
EKD-Synode will Dumpinglöhne bei der Diakonie mit eigenem »Gesetz« zementieren. Ver.di mobilisiert Beschäftigte heute zur Kundgebung in Magdeburg. Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 04.11.2011
Urteil: Papst-Witze rechtfertigen fristlose Kündigung
"Witze über den Chef machen alle? Vermutlich. Doch wer für die katholische Kirche arbeitet, sollte sich davor besser hüten: Ein Caritas-Krankenpfleger hatte im Internet unter Pseudonym über den Papst gelästert. Bei derartigen Beleidigungen darf fristlos entlassen werden, entschied jetzt ein Gericht..." Meldung auf Spiegel-Online vom 31.10.2011
Arbeitskampf in Niedersachsen: Kirchengewerkschaft gegründet
In Niedersachsen wollen Beschäftigte der evangelischen Kirche eine eigene Gewerkschaft gründen. Ver.di warnt vor"Etikettenschwindel": Die neue Konkurrenz will an den Sonderrechten der Kirche festhalten. Artikel von Teresa Havlicek in der TAZ vom 20.10.2011 . Aus dem Text: "(.) Anders als Ver.di will sich der MVV aber am sogenannten dritten Weg beteiligen: Teile des staatlichen Arbeitsrechts gelten demnach für Mitarbeiter von Kirchen und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden nicht. Streiks sind ausgeschlossen, Tarifverträge gibt es nicht. Löhne und Arbeitsbedingungen werden in Kommissionen ausgehandelt, die paritätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt sind. (.) Die evangelischen Landeskirchen sehen das Gewerkschaftstreiben "mit Interesse". Mit der neuen Gewerkschaft werde man "genauso partnerschaftlich wie zuvor" zusammenarbeiten." Siehe dazu:
- Kraftloses Süppchen: Streik- und Tarifrecht haben auch in kirchlichen Einrichtungen Gültigkeit
"Das Positive vorweg: Es ist eine begrüßenswerte Entwicklung, wenn sich Mitarbeiter wegen schlechter Arbeitsbedingungen zusammenschließen wollen, um dann dem Arbeitgeber Kirche Zugeständnisse abzutrotzen. Wenn der Mitarbeitervertretungsverband (MVV) allerdings glaubt, auf "Augenhöhe" mit der Geschäftsführung verhandeln zu können, nur weil er - bislang bloßer "Verein" - sich künftig "Gewerkschaft" nennt, dann ist das: ein Irrglaube." Kommentar von Kai von Appen in der TAZ vom 20.10.2011
Die Last unter dem Kreuz
"Die Arbeits- und Sozialstandards in kirchlichen Betrieben erreichen immer wieder mal öffentliche Aufmerksamkeit, wenn es um spektakuläre Fälle wie die Entlassung eines geschiedenen und wiederverheirateten Organisten oder einer aus der Kirche ausgetretenen - und dafür gemaßregelten - Erzieherin geht. Doch erleben immer mehr bei den Kirchen Beschäftigte ihre Situation als alltägliche Last und Ungerechtigkeit. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bemüht Gerichte und engagiert sich seit Jahren - sie sollte nicht allein bleiben. Die arbeitsweltlichen Realitäten in kirchlichen Einrichtungen betreffen uns alle und nicht nur die ca. 900.000 dort Beschäftigten. Deshalb brauchen wir einen öffentlichen Diskurs. Dazu will das Sozialforum Herne mit diesem Papier einen Beitrag leisten..." Der Beitrag des Herner Sozialforums vom 11.10.2011
Konzern Kirche: Bei Caritas und Diakonie kämpfen Mitarbeiter gegen Lohndumping
"Glaube mag Berge versetzen, offene Rechnungen begleicht er aber nur selten. Selbst die Kirche kommt daher nicht umhin, sich dem Profanen zu widmen. So druckte zum Beispiel das Bistum Mainz vor einiger Zeit eine Broschüre mit dem leicht sperrigen Titel Planen im Sparen. Die zentrale Botschaft: Bis zum Jahr 2014 sollen im Bistum Mainz 25 Millionen Euro eingespart werden. »Demografischer Wandel, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen zwingen die Kirche dazu, ihre Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen«, heißt es in dem Papier." Artikel von Tobias Romberg auf Zeit-Online vom 09.10.2011
Ver.di geht mit Kirchen ins Gericht. Gewerkschaft kündigt Streiks und Proteste bei der Diakonie an
"In der kommenden Woche wird bei Einrichtungen der Diakonie gestreikt. Es geht sowohl um Löhne und Arbeitszeiten als auch ums Streikrecht bei kirchlichen Arbeitgebern. Ver.di kritisiert, dass Diakonie, Caritas und Co. ihren Beschäftigten elementare Grundrechte vorenthalten." Artikel von Jörg Meyer im ND vom 21.09.2011 . Siehe dazu:
- Kirchliches Arbeitsrecht: Abmahnungen, Angst und Schikane
Beschäftigte sprechen über die Situation in kirchlichen Unternehmen. Frank Bsirske geißelt sie auf dem Ver.di-Kongress als "vordemokratische Zustände". Artikel von Eva Völpel in der taz vom 21.09.2011
- Glaube, Lohn, Streik. Das staatliche Arbeitsrecht soll auch für Beschäftigte der Kirchen gelten
""Vergelt's Gott" - mit dieser auf zukünftigen Lohn verweisenden süddeutschen Dankesformel sind selbst die Beschäftigten in kirchlichen Sozialeinrichtungen nicht länger zufriedenzustellen. Die Gewerkschaft Ver.di fordert jetzt zu Recht, dass auch bei ihnen das normale staatliche Arbeitsrecht gelten soll." Kommentar von Christian Rath in der taz vom 22.09.2011
- Siehe dazu auch: Branchen > Dienstleistungen: allgemeine/sonstige Dienstleistungen > Kirche als Arbeitgeber > Diakonie
Arbeitgeber Kirche: Von Nächstenliebe keine Spur "1,3 Millionen Menschen in Deutschland verdienen ihr Geld bei der Kirche. Christliche Großherzigkeit sollten sie von ihrem Arbeitgeber aber nicht erwarten. Im Gegenteil." Artikel von Catrin Gesellensetter in Focus online vom 09.09.2011
Kündigung des Chefarztes einer katholischen Klinik wegen Wiederverheiratung
"Die Wiederverheiratung eines katholischen Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht in jedem Fall seine ordentliche Kündigung. Zwar haben Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen das verfassungsmäßige Recht, von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Als Loyalitätsverstoß kommt auch der Abschluss einer nach katholischem Verständnis ungültigen Ehe in Betracht. Eine Kündigung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Loyalitätsverstoß auch bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile im Einzelfall ein hinreichend schweres Gewicht hat." Pressemitteilung Nr. 69/11 zum Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 8. September 2011 - 2 AZR 543/10
Wohlfahrtsbranche: Die stillen Riesen
"Die Zahl der Arbeitnehmer in der Wohlfahrtsbranche hat sich seit 1970 vervierfacht. Laut einer Studie gehören die kirchlichen Arbeitgeber zu den Top-Arbeitgebern in Deutschland. Diakonie und Caritas sind zwei christliche Grundgedanken. Sie beschreiben den Dienst am und die wertschätzende, uneigennützige Hingabe zum Menschen. Hilfseinrichtungen wie die Caritas, das Diakonische Werk, die Malteser, Johanniter oder die Heilsarmee haben in diesen schon im Alten Testament festgehaltenen christlichen Tugenden ihren Ursprung. Angesichts von Barmherzigkeit, Fürsorge und Uneigennützigkeit wird jedoch kaum wahrgenommen, dass sie zu bedeutenden Wirtschaftsunternehmen geworden sind..." Artikel von Daniel Baumann in der Frankfurter Rundschau vom 25.12.2010
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Ehebruch ist kein Kündigungsgrund
Die Kirchen dürfen ehebrüchige Beschäftigte nicht ohne weiteres entlassen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat jetzt das Kündigungsrecht in solchen Fällen deutlich eingeschränkt. Artikel von Ursula Knapp in der Frankfurter Rundschau vom 23.09.2010 . Siehe dazu:
- Gerichte müssen zwischen Rechten beider Parteien abwägen und Art der Tätigkeit berücksichtigen
Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu Obst gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 425/03) und Schüth gegen Deutschland (Beschwerde-Nr. 1620/03)
- Der Einfluss der Kirchen muss deutlicher zurückgedrängt werden - Parallelgesellschaft einhegen
"Nicht die Kirchen, sondern die deutschen Gerichte haben einen Rüffel aus Straßburg bekommen. Zu groß ist der Freiraum, den sie der katholischen Kirche bei der Kündigung von Mitarbeitern einräumen. Dies stellte jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem eher vorsichtigen und zurückhaltenden Urteil fest..." Kommentar von Christian Rath in der TAZ vom 23.09.2010 . Aus dem Text: ".Man mag den Kirchen zugestehen, dass sie in ihren Sozialeinrichtungen christliche Vorgaben für die Ausübung des Dienstes machen - etwa dass im Altenheim gebetet wird. Dagegen geht aber das Privatleben einer Sozialarbeiterin oder eines Erziehers den kirchlichen Arbeitgeber nichts an. Die Kirche mag im Kern ein Tendenzbetrieb sein. Sie hat jedoch keinen Anspruch darauf, große Teile des sozialen Arbeitsmarkts zu Parallelgesellschaften mit eigener Moral zu erklären. Die deutsche Justiz darf nicht länger vor den Ansprüchen der Kirchen "kapitulieren", wie Sarrazin sagen würde - wenn es um den Islam ginge."
Berliner Caritas: Sozialarbeit ist "Zeitarbeit"
"Bislang verstanden sich Caritasverband und katholische Kirche als "Dienstgeber" mit hohem Anspruch: Von den MitarbeiterInnen wird eine Lebensführung erwartet, die dem Selbstbild der katholischen Kirche entspricht. Auch ist es den "Dienstnehmern" untersagt, einen Betriebsrat zu gründen, es gibt keine mit den Gewerkschaften verhandelten Tarifverträge und keinen Arbeitskampf. Teile des Arbeitsrechtes gelten nicht. Möglich wird dies durch den Charakter als Tendenzbetrieb und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Andererseits aber bemühte man sich um eine Vergütungsstruktur, die mit den Mitarbeitervertretungen ausgehandelt wurde und die höhere oder doch mindestens ähnliche Gehälter wie im öffentlichen Dienst vorsieht. Doch mit diesem von den Kirchen als "dritter Weg" beschriebenen Verfahren scheint es jetzt vorbei zu sein. Denn in den Diözesen Berlin, Fulda und Potsdam wird "geschleckert": In Berlin erfolgen seit 2007 Neueinstellungen von Sozialarbeiter/innen fast nur über eine der Caritas gehörende "pro cura Service GmbH" (nur noch neu einzustellenden Leitungskräften wird der kirchliche AVR angeboten).Die betroffenen 84 SozialarbeiterInnen erhalten wesentlich niedrigere Gehälter und haben nur einen minimalen Kündigungsschutz. Die "pro Cura" "leiht" diese KollegInnen dann im Rahmen der "Arbeitnehmerüberlassung" an die Dienststellen der Berliner Caritas aus. Besonders pikant: Bis Juni orientierte sich die Caritas-eigene GmbH an einen mit den sogenannten christlichen Gewerkschaften ausgehandelten Tarifvertrag ("Bolero") für Zeitarbeit mit besonders niedrigen Tarifsätzen. Im Juli wurde dann auf den "BZA-Tarif" umgestellt, der zwischen DGB und Zeitarbeitsgewerbe ausgehandelt wurde und eine geringfügig bessere Bezahlung vorsieht. Doch das Ergebnis bleibt das Gleiche: Betroffene verdienen bis zu 700 Euro weniger als direkt bei der Caritas Beschäftigte..." Artikel im Newsletter des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. - DBSH - Ausgabe 4/2010
Zum Verhältnis von Staat und Religion in Deutschland, Österreich, Polen, Tschechien und in Europa
Immer mal wieder taucht die Frage nach dem Verhältnis von Kirche und Staat auf in den verschiedenen Ländern Europas. Die Modelle der Beziehungen zwischen Kirche und Staat sind in den europäischen Ländern keinesfalls einheitlich. Es gibt Länder, wie z.B. Frankreich, in dem es eine sehr weitgehende Trennung von Staat und Kirche gibt. Aber es gibt auch andere Länder, wie z.B. Dänemark, in denen Kirche und Staat sehr eng miteinander Verbunden sind. Der folgende Linke verweist auf einen Text von Patrick Roger Schnabel mit dem Titel "Zum Verhältnis von Staat und Religion - Europäische Fallstudien" vom Dezember 2007. Der Text ist keine Kritik des Verhältnisses von Kirche und Staat, sondern eine sachliche Darstellung der unterschiedlichen Modelle der Verhältnisse "Staat - Kirche" in den europäischen Ländern und des Verhältnisses der EU zu den Kirchen. Es gibt bisher wenig überschaubare Darstellungen dieses Themas. Deshalb dieser Hinweis, der zur sachlichen Aufklärung hilfreich ist. Vortrag von Patrick Roger Schnabel vom 13. Dezember 2007
"Kirchenarbeitsrecht ist ein Skandal"
"VW, Daimler, Siemens, Eon. Zusammen haben diese vier börsennotierten Unternehmen nicht nur 1,09 Millionen Beschäftigte und mit rund 350 Milliarden Euro einen Umsatz, der größer ist als der deutsche Bundeshaushalt. Diese vier Unternehmen unterliegen hierzulande alle einem Arbeitsrecht mit von Gewerkschaften ausgehandelten Tarifverträgen und einem Recht auf Streik. Für Teile der insgesamt etwa 1,3 Millionen Beschäftigten zweier anderer Wirtschaftskonzerne in Deutschland, der katholischen und evangelischen Kirche und nach dem öffentlichen Dienst der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, gelten stattdessen Sonderregelungen. Denn "Gott kann man nicht bestreiken."..." Artikel von Arik Platzek auf wissenrockt.de - Magazin für junge Humanistinnen und Humanisten am 6. März 2010
Gelten Grundrechte auch in kirchlichen Einrichtungen?
"Agnes Westerheide, ver.di Gewerkschaftssekretärin im Bezirk Bochum-Herne weist in einer Pressemitteilung darauf hin, wie dreist die ev. Kirche in Herne als Arbeitgeberin auftritt: "In den Betrieben, die in kirchlicher Trägerschaft stehen, gelten für die Beschäftigten weder das Betriebsverfassungsgesetz noch das Personalvertretungsgesetz, sondern ein sogenanntes Mitarbeitervertretungsgesetz, das von der Amtskirche selbst geschaffen ist. Um in dieses Gremium gewählt werden zu können, muss der Bewerber einer christlichen Kirche angehören, so das Gesetz, allerdings können Öffnungsklauseln, die in 15 von 22 Landeskirchen gelten, angewandt werden, so auch in der hiesigen westfälischen Landeskirche. Dies soll aber nach einem Beschluss der jüngsten Synode des Herner Kirchenkreises wieder rückgängig gemacht werden..." Artikel bei Bo-Alternativ vom 14.12.09
Integrationskurse für Christen! Die antidemokratischen Umtriebe der Kirchen müssen zurückgedrängt werden
"Ursprünglich verdanken wir den ganzen Schlamassel der Schlange. Wegen dieser Sache mit dem Apfel seinerzeit im Garten Eden verdonnerte Gott die Schlange dazu, von nun an auf dem Bauch zu kriechen und Erde zu fressen (was sie aus irgendeinem Grunde jedoch nicht zu tun gedenkt), Eva und alle ihre künftigen Geschlechtsgenossinnen strafte ER mit Geburtswehen. Auch den Acker verfluchte Gott, und Adam und die Männer sollten künftig nur noch »mit Kummer« und im Schweiße ihres Angesichts ihre Ernährung sichern können. Arbeit als Strafe. Das ist demnach der Grundgedanke des Christentums. Später wurde der Gedanke reformiert: Arbeit als Buße und als Bedingung dafür, eines Tages, nach dem Ableben wohlgemerkt, den himmlischen Lohn zu empfangen (im Himmel ist dann endlich jeden Tag Sonntag).Bereits im Diesseits und zwar am besten zum Monatsanfang, Geld für seine Plackerei zu erhalten, dies ist ein Gedanke, der dem Christentum völlig fern ist..." Kommentar von Ivo Bozic in der Jungle-World vom 26. November 2009
Strafanzeige gegen Hansa-Chefs
„Der Betriebsrat der drei Hansa-Heime hat Strafanzeige und Strafantrag gegen Geschäftsführer, Regional- und Heimleitung erstattet. Der Arbeitgeber habe die Tätigkeit des Betriebsrates in strafbarer Weise behindert und gestört, teilte die Gewerkschaft Verdi in einem Schreiben an die Mitarbeiter mit. Laut Staatsanwaltschaft laufen die Ermittlungen noch. Hansa-Regionalleiterin Dorothee Herting wollte zu dem Vorwurf keine Stellung nehmen. Die Oldenburger Hansa-Gruppe ist Hauptgesellschafterin des Pflegezentrums und Seniorenheims am Bürgerpark sowie des Marie-von-Seggern-Heims. „Seit dem Verkauf der ehemals städtischen Seniorenheime an die Hansa-Gruppe haben sich die Arbeits- und Einkommensbedingungen dramatisch verschlechtert“, sagte Verdi-Gewerkschaftssekretärin Hilde Sacharow. „Der Arbeitgeber droht mit Insolvenz. 35 Mitarbeiter sollten dazu gebracht werden, ihren Arbeitsplatz gegen Abfindung aufzugeben.“ Die Beschäftigten hätten dies aber abgelehnt…“ Artikel in der Nordseezeitung vom 30.08.09
„Der Druck ist kaum auszuhalten!“
„Wie bereits berichtet, sollen die fünf Altenheime und der Ambulante Pflegedienst der Caritas Seniorendienste Hannover an das evangelische Johannesstift Berlin übergehen. Bevor dies geschieht, sollen mindestens 90 Prozent der Beschäftigten freiwillig auf 13 Prozent Gehalt verzichten – erst dann will das Johannesstift endgültig entscheiden, ob sie in Hannover einsteigen oder nicht. Die Methoden, mit denen die Chefs der Caritas Seniorendienste Hannover diese „freiwilligen“ Unterschriften der Beschäftigten unter neue abgesenkte Arbeitsverträge erreichen wollen, hat nichts mehr mit christlicher Ethik zu tun. „Die Stimmung und das Klima sind miserabel, es herrscht eine Angstkultur. Beschäftigte wagen nicht mehr an das Telefon zu gehen. Die Methoden, mit denen Druck ausgeübt wird sind unvorstellbar. Bis vor 4 Wochen hätten wir uns nicht vorstellen können, dass so mit Beschäftigten in einer katholischen Einrichtung umgegangen wird", so eine Mitarbeiterin, die ungenannt bleiben möchte…“ Meldung auf der Sonderseite „Pflegeeinrichtungen“ von ver.di vom 05.08.2009
- Westarbeit zum Osttarif
In Hannover sollen verschuldete katholische Seniorenheime vom evangelischen Johannesstift übernommen und dabei die Löhne auf Ostniveau gesenkt werden. Nun ist die Aufregung groß. Artikel von Michael Quasthoff in der Taz-Hamburg vom 13.07.2009 . Aus dem Text: „Konfessionelle Übernahmen sind in Deutschland eher selten, doch das soll sich ändern. Wenn alles läuft wie geplant, werden im Spätsommer fünf defizitäre Heime plus eine ambulante Pflegestation der Caritas-Seniorendienste-Hannover gGmbH (katholisch) in den Besitz des Berliner Johannesstiftes (evangelisch) übergehen. Betroffen sind 580 Mitarbeiter und 530 Senioren. Die Protagonisten streiten heftig, ob es sich dabei um ein Schurkenstück oder eine ökumenische Romanze in Moll handelt. ..“
Kirche unterbietet Kirche: Warum in der Pflege noch immer keine gerechten Löhne bezahlt werden
"In der Politik, im Sport, in der Wirtschaft – da wird mit harten Bandagen gekämpft, und wenn es nach Recht und Gesetz geht, kann man schwer etwas dagegen sagen. Aber in der Kirche, so die Hoffnung vieler, da geht es anders zu. Begriffe wie Lohndumping haben in dieser Welt nichts verloren, oder etwa doch? In Hannover tobt zur Zeit ein Streit um fünf katholische Altenheime. Und nicht nur die Landesbischöfin Käßmann befürchtet, dass am Ende die kirchliche Glaubwürdigkeit auf der Strecke bleiben könnte..." Gottlob Schober berichtet bei Report Mainz vom 20.07.2009
Outsourcing bei Bethel
"Menschlich. Bethel« So bewerben die kirchlichen »Von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel« ihre Arbeit auf Großflächenplakaten. Doch die Selbstbeschreibung will nicht recht zum Umgang mit den eigenen Mitarbeitern passen. In dem zum Unternehmen gehörenden Evangelischen Krankenhaus Bielefeld (EvKB) - mit 1700 Betten und 4200 Beschäftigten das größte Klinikum Nordrhein-Westfalens - sollen die Servicebereiche ebenso wie die Apotheke, die Küche und die Physiotherapie mit insgesamt 570 Beschäftigten ausgegliedert werden. Ziel der Operation: Lohnsenkungen. Am Freitag folgten mehrere hundert Arbeiter und Angestellte einem Aufruf der Gewerkschaft ver.di zum Protest gegen dieses »unchristliche« Vorgehen..." Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 30.03.2009
Personalentscheidungen: Keine Kontrolle kirchlicher Rechtsakte durch staatliche Gerichte
"Innerkirchliche Personalentscheidungen können von staatlichen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag (8. Januar) veröffentlichten Grundsatzbeschluss entschieden. Die "Unabhängigkeit der kirchlichen Gewalt" würde geschmälert, wenn der Staat seinen Gerichten das Recht einräumen würde, innerkirchliche Rechtsakte auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen, hieß es zur Begründung." Beitrag auf NGO-Online vom 08.01.2009 . Siehe dazu:
- Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 2009. Das Urteil ist dort verlinkt.
Zwischen Moral und Kostendruck: Die Arbeitsbedingungen der Kirchen
In einem Beitrag vom 08.10.2008 beleuchtet Streik-TV am Beispiel zweier Krankenhäuser in Herne die Methode, wie die Kirchen über die Arbeitsbedingungen ihrer Beschäftigten bestimmen.
Kirche verklagt Kirche, um Dumpinglöhne durchzusetzen
"Am 19. Mai hat die Bundesregierung den 3. Armuts- und Reichtumsbericht vorgestellt. Als eine der Hauptursachen für die weiter auseinander gehende Schere zwischen Arm und Reich nennt der Bericht zu niedrige Löhne. Am gleichen Tag fand im Arbeitsgericht Herne eine bemerkenswerte Verhandlung statt: Kirche ./. Kirche. Das terminliche Zusammentreffen der beiden Ereignisse ist zufällig. Gleichwohl haben beide Ereignisse einen sachlichen Bezug. In dem Herner Gerichtstermin ging es um eine Klage der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft Herne/Castrop-Rauxel gGmbH (Ev KHG), eine 100%ige Tochter des Kirchenkreises Herne, gegen die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) bzw. gegen das Diakonische Werk derselben. Mit allen juristischen Mitteln kämpfen die Verantwortlichen, die Geschäftsführer Heinz-Werner Bitter und Pfarrer Walter Tschirch zusammen mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Superintendent Reiner Rimkus, gegen die gültigen kirchlichen Tarifregelungen. Ihr Ziel: Löhne deutlich unterhalb der jetzigen Tarifregelungen. Aus der Perspektive des 3. Armuts- und Reichtumsberichts streitet die Ev KHG Herne somit für eine Zunahme und strukturelle Verfestigung von Armutslöhnen und Armut..."Artikel von Jürgen Klute vom Mai 2008
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Bericht vom Arbeitsgerichtstermin 23.09.2008 vor dem AG Herne: Kirche ./. Kirche
Heute fand der 2. Termin in der Sache Evangelische Krankenhausgesellschaft Herne (EvK) gegen das Diakonische Werk Westfalen (DWW) und die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) statt. Die Klägerseite war lediglich durch eine Anwältin vertreten. Die Geschäftsleitung hat sich offensichtlich nicht getraut, an der Verhandlung teilzunehmen. Die Beklagtenseite (DWW und EKvW) waren durch einen Rechtsanwalt vertreten sowie durch Oberkirchenrat Martin Kleingünther und dem Vorstand des Diakonischen Werks Westfalen, Pastor Günther Barenhoff. Die Klage wurde abgewiesen. Der Streitwert auf 5 Mio. Euro festgesetzt. G. Barenhoff hat die Geschäftsführung des EvK außergewöhnlich scharf für ihr Vorgehen kritisiert."
Ein Bericht von Jürgen Klute
2. Verhandlungstermin in dem Rechtsstreit Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne gegen Diakonisches Werk Westfalen am 23. September 2008
"Am 19. Mai d.J. fand der 1. Verhandlungstermin in dem Rechtsstreit Evangelische Krankenhausgemeinschaft Herne gegen Diakonisches Werk Westfalen (also gegen den Dachverband der Ev. Krankenhausgemeinschaft) vor dem Herner Amtsgericht statt. Es geht darum, die Übernahme des TVöD zu verhindern, um Dumpinglöhne in der Herner Krankenhausgemeinschaft durchsetzen zu können. Der 2. Verhandlungstermin findet am 28. August 2008 um 12.00 Uhr im Arbeitsgericht Herne statt (Schillerstr. 37, 44623 Herne). Der 2. Verhandlungstermin in wurde kurzfristig geändert. Neuer Termin: Dienstag, 23. September 2008, 9:00 Uhr, Arbeitsgericht Schillerstr. 37, 44623 Herne (.) Von dem Urteil sind alle Beschäftigten (auch in Kirchengemeinden und Kindertageseinrichtungen) der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche direkt betroffen sowie die Mitarbeitenden der Diskonischen Werke dieser drei Kirchen. Denn diese drei Kirchen haben eine gemeinsame arbeitsrechtliche Grundlage. In Zahlen sind das etwa 140.000 Beschäftigte. Natürlich hat das auf Dauer auch Auswirkungen auf alle anderen Wohlfahrtsverbände.Das Ziel der Evangelischen Krankenhausgemeinschaft ist eine Tarifstruktur, die deutlich unterhalb des TVöD angesiedelt ist. Das Ziel der untertariflichen Zahlung ist eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Anwerdern des TVöD." Auszug aus einer Mail von Jürgen Klute an die Redaktion des LabourNet vom 21.08.2008
Evangelische Kirche zahlt Dumping-Löhne
Das diakonische Werk der evangelischen Kirche zahlt seinen Mitarbeitern so wenig Gehalt, dass sie zusätzlich noch Hartz IV beantragen müssen. Unchristlich sei die Gehaltspolitik aber nicht, so die Diakonie. Artikel in der Financial Times Deutschland vom 29.04.2008 . Siehe dazu:
Unter Gottes Dach
"In Deutschland regeln die christlichen Kirchen die Arbeitsbedingungen ihrer 1,3 Millionen Beschäftigten selbstbestimmt. So will es das Grundgesetz. Betriebsräte? Mitbestimmung? Streikrecht? Fehlanzeige." Artikel von Annette Jensen in ver.di Publik 04/2008
Klinisch schlechter - Ärzte kritisieren kirchliche Krankenhäuser
"In kirchlichen Krankenhäusern sind die Arbeitsbedingungen nach Darstellung des Marburger Bundes (MB) besonders schlecht. Eine Umfrage der Ärztegewerkschaft ergab, dass Mediziner in den christlichen Häusern noch unzufriedener sind als die ohnehin unzufriedenen Kollegen in anderen Kliniken. Dies betrifft überlange Arbeitszeiten, aber auch Bezahlung und Arbeitsbedingungen. MB-Chef Frank Ulrich Montgomery sprach von "Ausbeutung im Namen des Herrn". Es sei schändlich, dass die Kirchen ihr Privileg als Tendenzbetrieb nutzten, um die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Die Kirchen können Konflikte mit Arbeitnehmern jenseits des Arbeitskampfrechts ohne Gewerkschaften regeln." Artikel von W. Wagner in der Frankfurter Rundschau vom 07.11.2007 . Siehe dazu auch:
- Marburger Bund Umfrage 2007: Ausbeutung und Lohndiebstahl: Kirchliche Krankenhäuser sind die schlechtesten Arbeitgeber
Was die Qualität der Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte angeht, stehen kirchliche Krankenhäuser an letzter Stelle. Trotz christlichem Selbstverständnis ist die Ausbeutung ärztlicher Arbeitskraft in diesen Kliniken mit am schlimmsten. Das ist das Ergebnis einer vom Marburger Bund in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage unter rund 80 000 stationär tätigen Medizinern. Sonderseite zur Marburger Bund Umfrage 2007 mit dem Ergebnisbericht der Umfrage und einer Zusammenfassung
- B.O.L.E.R.O und Auxilia - Lohndumping im Namen der Kirche
"B.O.L.E.R.O", "Auxilia" - geheimnisvoll und wohlklingend muss es offensichtlich zugehen, wenn im Namen der Kirche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Krankenhäusern um den gerechten Lohn gebracht werden sollen, Lohn im Namen der Barmherzigkeit und unter dem Deckmäntelchen der christlichen Wertegemeinschaft, die neuerdings in Image-Broschüren - wie der katholischen Kirche - ganz großgeschrieben wird. (.)Eine Leiharbeitsfirma namens "Auxilia" tritt dabei immer stärker ins Rampenlicht. Was 2005 wohl als Startschuss beim St.-Josef-Krankenhaus in Berlin-Tempelhof begann, zieht inzwischen immer weitere Kreise. Die von dort angebotenen Arbeitsverträge orientieren sich an einem Tarifvertrag mit dem klingenden Namen "B.O.L.E.R.O", einem Tarifvertrag für Zeitarbeitsfirmen. Dieser wurde zwischen der Tarifgemeinschaft Zeitarbeitsunternehmen in der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen und der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften Zeitarbeit, hinter dem sich wiederum der Christliche Gewerkschaftsbund verbirgt, ausgehandelt. Und da schließt sich wieder der unselige Kreis..." Artikel von Angelika Steimer-Schmid, Chefradakteurin der Marburger Bund Zeitung , in der Ausgabe 15/2007 vom 26. Oktober 2007
Herne: Lohndumping bei Caritas-Klinik
"Seit Ende Februar sorgt eine hitzige Debatte im WAZ-Meinungsforum für Wirbel in den Herner Kliniken. Thema: "Ungleiche Entlohnung". Ausgangspunkt war eine Presseerklärung von ver.di-Herne über eine Entscheidung des evangelischen Kirchengerichtshofes. Der Kirchengerichtshof stoppte die dauerhafte Leiharbeit in Einrichtungen der Diakonie. Damit sind auch erstmal die Pläne der EvK-Geschäftsführung nach Einrichtung einer "Dienstleistungsgesellschaft" (DLG) auf Eis gelegt. Die Ausgründung derartiger Tochterunternehmen verfolgen den Zweck des Lohndumpings. Im Marienhospital existiert eine solche Service-Gesellschaft (GSG) bereits seit etwa zwei Jahren. Die Beschäftigten werden hier nach dem Tarifvertrag für das private Gebäudereinigerhandwerk (!) bezahlt oder fallen gänzlich aus der Tarifbindung heraus. Für sie gelten laut Presseberichten "frei verhandelte" Verträge. Es beginnt zu gären und sich zu regen!" Meldung im Newsletter ver.di Fachbereich drei NRW vom 13.4.07 Christliche Nächstenleihe
"1,4 Millionen Mitarbeiter beschäftigen die deutschen Kirchen - Pfarrer, Küster, Pflege- und Reinigungskräfte, aber auch Bankangestellte. Für sie gilt in Sachen Mitbestimmung seit Weimar ein Sonderrecht. Von allgemeinen Trends des Arbeitslebens sind aber auch sie betroffen. So wollen auch konfessionelle Betriebe den zunehmenden Kostendruck seitens des Bundes und der Kassen durch Lohnsenkungen kompensieren. Mittlerweile haben sie unzählige Subunternehmen gegründet, um »preiswerte« Beschäftigte quasi an sich selbst zu verleihen." Artikel von Stefan Konrad im Neues Deutschland vom 16.03.2007
Macht hoch die Tür?
»Eine abgeschlossene dreijährige Alten- oder Krankenpflegeausbildung, eine Zusatzqualifikation für Pflegedienstleitung, betriebswissenschaftliches Know-how, fundiertes Fachwissen im Bereich Qualitätsmanagement , gute EDV-Kenntnisse und ein hohes Maß an Flexibilität, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft« - wenig ist es nicht, was die Stellenanzeige der DIA Logistik GmbH von Bewerbern für eine Pflegedienstleitung in Norddeutschland verlangt. Fraglich dagegen, was unter der »leistungsgerechten Vergütung« zu verstehen ist, die die Firma im Gegenzug anbietet?..." Artikel von Velten Schäfer in Neues Deutschland vom 28.07.2006
Lohn und Profession: Zu aktuellen Tarifentwicklungen in der Sozialen Arbeit
Artikel von Gertrud Kühnlein und Norbert Wohlfahrt, zuerst erschienen in "Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit" TUP 2/2006 Aus dem Text:" (.) Anders war und ist dies bei den kirchlichen Verbänden Caritas und Diakonie, die eigene arbeits- und tarifrechtliche Wege gehen ("Dritter Weg"). Sie haben Arbeitsvertragslinien, AVR, geschaffen, die in weiten Teilen eine Vergleichbarkeit, vielfach sogar wörtliche Übereinstimmungen mit dem BAT aufweisen. Insofern gab es auch hier traditionell immer eine große Nähe zum Tarifsystem BAT. (.) Im Gefolge der veränderten Refinanzierungsbedingungen hat sich diese Situation nun gravierend verändert. Die bislang selbstverständliche Orientierung am BAT wird insbesondere auch von den kirchlichen Verbänden schrittweise aufgekündigt. Denn mit dem Systemwechsel bei der Refinanzierung sozialer Dienstleistungen (Abkehr vom Subsidiaritätsprinzip, Abkehr vom Zuwendungsprinzip und Einführung von Leistungsverträgen, Subjektfinanzierung statt Trägerfinanzierung) sind auch die früheren Auflagen des Zuwendungsrechts entfallen, nach denen der BAT als Orientierungsmaßstab für die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu gelten habe ("Besserstellungsverbot"). Die Vermarktlichung der sozialen Dienstleistungen beinhaltet insofern, dass das zuvor geltende Selbstkostendeckungsprinzip schrittweise durch neue Entgeltsysteme ersetzt wird: Soziale Dienstleistungen und Entgeltstrukturen müssen neu auf einander bezogen werden."
Kirchenbeschäftigte wollen TVöD. 14 der 27 katholischen Bistümer haben das Tarifwerk bisher übernommen
"Die Vertreter der 1,5 Millionen Arbeitnehmer bei der evangelischen und der katholischen Kirche und ihren Sozialeinrichtungen drängen auf einen Tarifabschluss. Besonders die evangelischen Arbeitgeber zeigen sich stur." epd/ND-Artikel in ND vom 10.02.06
Bundesweiter Aktionstag im Kirchenbereich am 9. Februar 2006
und gleichzeitige regionale Aktionen unter dem Motto:: "Die Arbeit im Sozial- und Gesundheitswesen ist etwas wert - Gutes Geld für gute Arbeit". Flugblatt zum bundesweiten Aktionstag bei ver.di . Siehe auch Aufruf zur Demonstration der Beschäftigten in Kirche und Diakonie in Hessen und Nassau am 9. Februar 2006 in Darmstadt. Der Aufruf des ver.di-Landesbezirks Hessen , Fachbereich 3 vom Januar 2006.
Scheinheilig - Kirchen fordern mehr Mitbestimmung, nur nicht für die eigenen Angestellten
"Mitbestimmung und Solidarität sind für die Amtskirchen ein großes Thema. Unlängst stärkten Bischof Huber und Kardinal Lehmann den deutschen Betriebsräten öffentlich den Rücken und warnten die Unternehmer vor dem Kahlschlag auf dem Arbeitsmarkt. Doch die postulierte Nächstenliebe hört da auf, wo der eigene Betrieb beginnt. Ihre eigenen Angestellten behandeln die Kirchen schlechter als vergleichbare Unternehmen. Und das völlig legal. Michael Beyer und Axel Svehla zeigen, wie die Kirchen ihren rechtlichen Sonderstatus zum Nachteil ihrer Mitarbeiter gnadenlos ausnutzen.." Text der Kontraste-Sendung (ARD/rbb) von Michael Beyer und Axel Svehla vom 26. Januar 2006, dort auch als Video verfügbar
Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland nach Art. 9 Buchst. b Grundordnung über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Diakonischen Werkes
Der Text der Richtlinie vom 01. Juli 2005
Große Unruhe unter den Friedehorster Beschäftigten - Friedehorst gründet Verleiharbeitsfirma "parat"
"Parat" heisst die Leiharbeitsfirma, die Friedehorst - größter diakonischer Arbeitgeber in Bremen - im Juli als Mehrheitsgesellschafter zusammen mit kleineren diakonischen Einrichtungen gegründet hat. Die Geschäftsleitung begründet ihren Schritt mit der dringenden Notwendigkeit, Personalkosten einsparen zu müssen. Ursprünglich sollten über die Personalservice-Agentur kurzfristige Personalbedarfe in Friedehorst ausgeglichen werden. Jetzt wird die Einstellung bei "parat" zum Regelfall, Einstellungen bei Friedehorst zur Ausnahme." Presseerklärung von verdi-Bremen vom 16.09.2005
»Sehr weitgehende Friedenspflicht«
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg will Personalkosten sparen. Bisherige Anlehnung an öffentlichen Dienst nicht mehr erwünscht. Interview von Daniel Behruzi mit Georg Güttner-Mayer (ver.di-Gewerkschaftssekretär und zuständig für Kirchen im Landesbezirk Berlin-Brandenburg) in junge Welt vom 23.08.2005
»Mitarbeiter mußten in die Kirche eintreten«
Caritas und Diakonie bekommen nur 1,8 Prozent ihrer Gelder von den Kirchen. Die restlichen 44 Milliarden Euro berappt der Steuerzahler. Ein Gespräch mit Carsten Frerk, freier Autor. Er hat jetzt das Buch »Caritas und Diakonie in Deutschland« veröffentlicht und nennt darin erstmals exakte Zahlen und Details zur Finanzierung dieser beiden christlichen Wohlfahrtskonzerne. Interview von Peter Wolter in junge Welt vom 22.06.2005
Vorfahrt für
Gott
Aus aktuellem Anlass – dem Tod von Harald Juhnke
– ein Artikel über kirchliche Wohlfahrtsverbände,
die sich, wie z.B. die Innere Mission „Staatsfromm gegen den
Saufteufel“ wendet. Insgesamt 1,45 Millionen Menschen arbeiten
laut Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege in konfessionellen Organisationen außerhalb
der Kirchen. Dabei handelt es sich um große Sozialkonzerne,
die gesetzliche Privilegierung und staatliche Finanzierung genießen
und gleichzeitig den Mythos kirchlich finanzierter Wohlfahrt aufrechterhalten.
Artikel
von Carsten Frerks in Jungle World Nr. 14 vom 06.April 2005
.
Der Text ist eine Zusammenfassung einiger zentraler Ergebnisse aus
Carsten Frerks Buch „Caritas und Diakonie in Deutschland“
Eine materialreiche Studie über die Sozialkonzerne der evangelischen
und katholischen Kirche, erscheint demnächst im Alibri-Verlag:
ISBN 3-86569-000-9
Beschäftigte der Evangelischen
Kirche fordern umfassende Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes
(MVG)
"Gemeinsame
Presseerklärung
von ver.di-Bundesverwaltung, Bundeskonferenz der Mitarbeitervertretungen
in der Diakonie Ständige Konferenz der Mitarbeitervertretungen
in der EKD, Verband kirchlicher Mitarbeiterverbände Deutschland,
Gesamtmitarbeitervertretung der Amts-, Dienststellen und Einrichtungen
der EKD" vom Dienstag, 5.11.2002 bei ver.di-online
Lohndumping mit Gottes Gnade. Vier amtierende
und drei ehemalige Verfassungsrichter
diskutieren über die Kirchen als rechtsfreie Räume
"Es klingt nach Bananenrepublik, es passiert
in Deutschland. Der zweitgrößte Arbeitgeber (nach dem
Staat) muss sich nicht an das allgemeine Arbeitsrecht halten, ja
nicht einmal die Grundrechte seiner Beschäftigten beachten:
die Kirchen. In ihren Diensten stehen rund 1,3 Millionen Menschen
- ohne Streikrecht, ohne Betriebsräte und mit ungewöhnlichen
Loyalitätspflichten. Der Ex-Bundesverfassungsrichter Jürgen
Kühling will das ändern...." Artikel
von Christian Rath in der taz vom 4.11.2002
katholische Kirche will homosexuelle Mitarbeiter
entlassen
- Bischöfe drohen bei "Homo-Ehe" mit Kündigung. "Die katholischen
Bischöfe drohen kirchlichen Mitarbeitern im Fall einer eingetragenen
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft mit Kündigung. Das neue Rechtsinstitut
widerspreche der katholischen Lehre über Ehe und Familie, heißt
es in einer in mehreren Amtsblättern veröffentlichten Erklärung
der Bischöfe. Mitarbeiter im Kirchendienst, "gleich ob sie der
katholischen Kirche angehören oder nicht", begingen mit einer
solchen Lebenspartnerschaft einen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß".
Weiter verweisen die Bischöfe auf die seit 1993 geltende Grundordnung
des kirchlichen Dienstes, die für diesen Verstoß eine "Kündigung
aus kirchenspezifischen Gründen" vorsieht...." Artikel
von Christoph Strack in KNA vom 07.08.2002
- Für die katholischen Bischöfe sind Lebenspartner "ansteckende
Kranke", die die Gesellschaft gefährden. Pressemitteillung
des LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) vom 08.
August 2002
- Protest gegen kirchliches "Berufsverbot" für Homo-Eheleute.
Mitarbeiter katholischer Einrichtungen riskieren Kündigung - Grüne
und Schwulenverband kritisieren "Scheinheiligkeit". AP-Meldung
vom 08. August 2002
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