letzte Änderung am 19. Mai 2003

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PRESSEMITTEILUNG

Herne, 19. Mai 2003

"Continental verletzt mexikanisches Recht"

Gewerkschaft aus Mexiko kommt zur Aktionärsversammlung nach Hannover

FIAN und Germanwatch veröffentlichen Rechtsgutachten

Am heutigen Montag trifft in Berlin eine sechsköpfige Gewerkschaftsdelegation aus Mexiko ein. Die Gewerkschaft steht im Konflikt mit dem deutschen Reifenkonzern Continental, da dessen Tochtergesellschaft Euzkadi ein Werk in der Nähe von Guadalajara widerrechtlich geschlossen hat. Auf Einladung der Menschenrechtsorganisation FIAN und der Umwelt- und Entwicklungsorganisation GERMANWATCH kommt die Delegation zu Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern sowie zur Continental-Aktionärsversammlung nach Deutschland. Die Reise wird unterstützt von der Heinrich-Böll-Stiftung, dem Evangelischen Entwicklungsdienst und dem Schweizer Solidaritätsfonds.

Die mexikanischen Gewerkschafter werden als Kritische Aktionäre auf der Continental-Hauptversammlung am 23. Mai in Hannover sprechen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Unternehmen und Gewerkschaft für den 28. Mai zu einem Gespräch über die gegen Continental anhängige Beschwerde wegen Verstoßes gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen eingeladen. Auf dem Programm der Gewerkschaftsdelegation stehen außerdem politische Gespräche mit Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition, u.a. mit Ernst-Ulrich von Weizsäcker (SPD) und Hans-Christian Ströbele (Grüne), mit dem mexikanischen Botschafter in Berlin sowie mit Vertreter/innen des Konzernbetriebsrates, der Gewerkschaft IGBCE und des DGB. Öffentliche Veranstaltungen sind geplant in Berlin (20. Mai) in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung und in Hamburg (26.Mai) in Zusammenarbeit mit Verdi.

Zeitgleich zur Ankunft der Delegation in Deutschland veröffentlichen die einladenden Organisationen FIAN und GERMANWATCH ein Rechtsgutachten zum Fall Euzkadi-Continental. Der renommierte Professor für Arbeitsrecht an der Nationalen Universität von Mexiko, Dr. José Alfonso Bouzas Ortíz, kommt in einer detaillierten juristischen Analyse des Falles zu dem Schluss, dass Continental mexikanisches Recht und speziell die geltende Arbeitsgesetzgebung verletzt habe. Das Gutachten wird heute in seiner spanischen Originalversion und deutschen Übersetzung dem Bundeswirtschaftsministerium, dem mexikanischen Botschafter in Berlin, den Bundestagsabgeordneten, dem Unternehmen und den deutschen Gewerkschaften zur Verfügung gestellt.

Weitere Information über die Gewerkschaftsdelegation, den Fall und das Gutachten selbst erhalten Sie bei:

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