letzte Änderung am 18. Okt. 2002

LabourNet Germany ARCHIV! Aktuelle Meldungen im neuen LabourNet Germany

Home -> Branchen -> Chemische Industrie -> Continental -> FIAN2 Suchen

Pressemitteilung

17. Oktober 2002

Continental unterliegt vor mexikanischem Obersten Gerichtshof

FIAN fordert Unternehmen zum Umdenken auf

Die Internationale Menschenrechtsorganisation FIAN hat heute den Vorstandsvorsitzenden der Continental AG in Hannover schriftlich aufgefordert, die Rechte der Arbeiter in ihrem mexikanischen Werk Euzkadi zu respektieren. Am 4. Oktober 2002 unterlag das mexikanische Tochterunternehmen von Continental mit seinem Rechtsmittel vor dem obersten Gericht. Damit wird ein früherer Entscheid des Arbeitsschiedsgerichts, der den Streik der Arbeiter für unzulässig erklärt hatte, unanfechtbar aufgehoben. Als Konsequenz aus dem Urteil fordert FIAN von der Unternehmensleitung neue Verhandlungen mit der Gewerkschaft sowie die Auszahlung der seit zehn Monaten ausstehenden Gehälter.

Deutschlands führender Reifenkonzern Continental hatte im Dezember vergangenen Jahres nach längeren Auseinandersetzungen mit der Gewerkschaft das Euzkadi-Werk in El Salto (Mexiko) geschlossen und 1164 Arbeiter entlassen. Nach Erkenntnissen mexikanischer und internationaler Experten verstoßen Form und Inhalt der Betriebsschließung gegen mexikanisches und internationales Recht. Am 4. Oktober 2002 hat der oberste Gerichtshof das Urteil des Rechtsmittelgerichts in erster Instanz vom 12. Juli 2002 bestätigt. Damit ist die Entscheidung des Arbeits-Schiedsgerichts vom 22. März 2002 unanfechtbar aufgehoben, nach der der Streik der Gewerkschafter als "unzulässig" bezeichnet worden war.

Angesichts dieser juristischen Entscheidung zugunsten der Arbeiter und in Anbetracht der besorgniserregenden Situation ihrer Familien, die nun seit zehn Monaten ohne Arbeit und ohne Einkommen leben, fordert FIAN die Unternehmensleitung auf, die Auszahlung der seit Werksschließung ausstehenden Gehälter zu veranlassen sowie umgehend die Verhandlungen mit der Gewerkschaft wieder aufzunehmen. Dabei sollte es vorzugsweise um eine Wiedereinstellung der Arbeiter gehen. Wird diese nicht möglich sein, muss eine angemessene Entschädigung vereinbart werden und diese umgehend ausgezahlt werden.

Außerdem hat FIAN heute den mexikanischen Arbeitsminister aufgefordert, das Unternehmen zur Zahlung der ausstehenden Gehälter sowie zu umgehenden Verhandlungen zu veranlassen, um so rasch wie möglich eine baldige Lösung des Euzkadi-Falls auf der Grundlage der international und in Mexiko geltenden Menschen- und Arbeitsrechte zu erreichen

Weitere Informationen: Joachim Vorneweg, FIAN Deutschland, Tel 02323-919 2664

LabourNet Germany Top ^