letzte Änderung am 26.März 2003

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EILAKTION

Die Arbeiter von Euzkadi streiken weiter

Seit dem 20. Januar 2002 befinden sich die Arbeiter der Betriebsgewerkschaft von Euzkadi im Streik, hervorgerufen durch die ungerechtfertigte Schließung der Firma Continental Tire am 16. Dezember 2001. Von diesem Zeitpunkt ab war der Beurteilungsprozess des Streikes von Seiten der Bundeskommission für Schlichtung und Schiedssprechung (Junta Federal de Conciliación y Arbitraje; staatliche Schlichtungskommission) von Willkür, Unrecht und Verletzungen der arbeitsbezogenen Menschenrechte geprägt.

Der Prozess zur Beurteilung des Streikes von Seiten der Bundeskommission für Schlichtung wurde zum ersten Mal am 22. März 2002 als "unbegründet" ("improcedente") bezeichnet, ein Begriff der im mexikanischen Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo) nicht vorkommt, da ein Streik nur als legal oder illegal bezeichnet werden kann. Hierdurch wird das Streikrecht der Arbeiter von Euzkadi verletzt.

Nachdem der Streik als "unbegründet" beurteilt worden war, entschied sich die Gewerkschaft besagter Firma Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, damit der Beschluss der Kommission überprüft würde. Am 4. Oktober 2002 entschied das Oberste Gericht zu Gunsten der Arbeiter und forderte die Bundeskommission auf, den Streik erneut zu beurteilen.

Am 20. Februar 2003, beschied die Kommission zum zweiten Mal (in einer jeglicher juristischer Grundlage entbehrenden Willkür) den Streik als "unbegründet".

Die Arbeiter der Gewerkschaft legten am 21. Februar in der Materie zum zweiten Mal Rechtsmittel vor dem 3. Arbeitsgericht des Distrikts ein und forderten darin zusätzlich die Aufhebung der beklagten Entscheidung. In Bezug auf die Aufhebung der beklagten Entscheidung wies das besagte Gericht den Antrag zurück. Dessen ungeachtet wird das Schutzersuchen ("amparo") auf dem juristischen Wege weiterbetrieben und wird in einer ordentlichen Anhörung am 24. März dieses Jahres erneut beschieden werden.

Nachdem der Antrag auf Aufhebung der beklagten Entscheidung zurückgewiesen wurde, begann die Firma Continental Tire mit einer aggressiven Kampagne, um den Streik zu brechen und schickte mehrfach Faltblätter, in denen die Arbeiter aufgefordert wurden, ihre Abfindungen anzunehmen. Desgleichen beschafften sie mehrere Lastwagen und Kräne, mit denen die Arbeiter, die außerhalb der Firma regelmäßige Wachen durchführen, entfernt wurden. Ein eventueller Versuch den Streik zu brechen, nähme auch Einfluss auf den rechtmäßigen Prozess.

Präsident Vicente Fox hat auf mehreren internationalen Veranstaltungen angekündigt, dass seine Regierung sehr auf die Einhaltung der Arbeitsrechte achten würde. Nichtsdestotrotz war dieser Prozess geprägt von Verletzungen der Menschenrechte, wie sie sich z.B. im Streikrecht ausdrücken, das nicht nur in der mexikanischen Verfassung, sondern auch in von Mexiko ratifizierten internationalen Abkommen festgeschrieben ist, insbesondere in der Internationalen Vereinbarung über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte der Vereinten Nationen und dem Abkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation.

Das Verhalten sowohl der Bundeskommission für Schlichtung und Schiedssprechung als auch des Arbeitsministeriums hat die Voreingenommenheit der Behörden gegenüber diesen Fällen gezeigt und verdeutlicht, dass die niedergelegten Rechte der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter nicht eingehalten werden.

Seitdem der Streik begonnen wurde, waren die Arbeiter gezwungen ohne Erwerb zu leben, die Zeit zu überstehen und auf das von ihnen geforderte Ergebnis zu hoffen, also die Wiedereröffnung des Werkes und damit die Wiedererlangung ihrer Einkommensquellen.

Die Arbeiter von Euzkadi organisieren derzeit eine Reihe von Parallelaktivitäten zum juristischen Prozess, die darauf abzielen, über die reale Situation des Streiks aufzuklären und diese Informationen breit zu streuen. Dafür haben sie am 14. März eine Kundgebung in der Bundeskommission für Schlichtung und Schiedssprechung veranstaltet. Außerdem ersuchen sie die Solidarität verschiedener nationaler und internationaler Organisationen, um ihren Kampf fortführen zu können.

Aufgrund des oben Angeführten fordern wir:

Dass Präsident Vicente Fox unmittelbar Maßnahmen ergreife, damit jeder Versuch zum Bruch des Streiks von Seiten der Firma Continental Tire aufgehalten und verhindert werde.

Dass die Bundeskommission für Schlichtung und Schiedssprechung den Prozess zur Beurteilung des Streiks wieder aufnehme.

Dass das Arbeitsministerium sich im Prozess von Euzkadi unparteiisch verhalte.

An die Zivilgesellschaft ergeht die Bitte um Unterstützung, indem Sie diese Eilaktion umgehend an die betreffenden Behörden weiterschicken. Es ist unerlässlich, dass die mexikanische Regierung sieht, dass die Zivilgesellschaft diesen Prozess wachsam verfolgt.

Bitte schicken Sie diesen Brief an die Vertreter der mexikanischen Bundesregierung,

Lic. Vicente Fox Quesada.

Presidente de los Estados Unidos Mexicanos.

Palacio Nacional, C.P. 06067, México. D.F.

Tel: 01 55/ 55 40 30 42

Fax: 01 55/ 55 40 37 13

Secretario del Trabajo

Lic. Carlos Abascal Carranza

Tel: 01 55/ 56 45 55 91

Fax: 01 55/ 56 45 55 92

Secretario de Gobernación

Lic. Santiago Creel Miranda

Tel: 01 55/ 51 28 02 24

Fax: 01 55/ 51 28 02 34

Junta Federal de Conciliación y Arbitraje No. 10

Lic. Virgilio Mena,

Tel: 01 55/57 61 00 22,

01 55/55 88 07 26 y 55 88 09 49

Bitte schicken Sie Kopien Ihrer Eilaktion an:

SINDICATO NACIONAL REVOLUCIONARIO DE TRABAJADORES DE EUZKADI

Correo electrónico: snrte_euzkadi@hotmail.com

CENTRO DE REFLEXIÓN Y ACCIÓN LABORAL

Av. Alcalde 447-2, Col. Centro, CP 44200, Guadalajara, Jalisco

cereal@ilfc.iteso.mx, Tel.: 01 (33) 36 14 80 95

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