Presseerklärung des AStA der Heinrich-Heine-Universität zur Entlassung von Klaus Specht und der Situation der Mercedes-Benz-Lenkungen GmbH

Düsseldorf, den 12. Juli 1999

Am 16. April wurde Klaus Specht, Betriebsrat der Mercedes-Benz-Lenkungen GmbH, von der Firmenleitung - ohne vorherige Abmahnung - die fristlose Kündigung ausgesprochen.

Er hatte sich als Mitglied des Betriebsrates u.a. dafür eingesetzt, daß der Standort Düsseldorf erhalten bleibt. Durch die Eröffnung zweier Werke (in Sachsen-Anhalt und Mühlheim an der Ruhr) verspricht sich die Konzernleistung umfangreiche Subventionen von Kommune, Land, Bund und EU. Die Konsequenz wäre eine weitere Bereicherung der KonzerneigentümerInnen auf Kosten der SteuerzahlerInnen und der arbeitenden Menschen, die wie so oft gegeneinander ausgespielt würden.

Mit Klaus Specht soll ein offener Kritiker des "Sozialdumpings", d. h. der Senkung sozialer und rechtlicher Arbeitnehmerstandards, zum Schweigen gebracht werden soll. Dieses niederträchtige Vorhaben kann vom AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht unwidersprochen hingenommen werden.

Auf einer Informationsveranstaltung der Geschäftsleitung für den Betriebsrat, auf der sie den Entwurf eines neuen Entlohnungssystems vorstellte, ließ Klaus Specht ein Tonbandgerät mitlaufen. In dieser Situation sah sich die Geschäftsleitung dazu veranlaßt, ihn fristlos vor die Tür zu setzen. Dabei berief sie sich auf 201 (1) des StGB. Damit interpretierte die Geschäftsleitung das Gesetz so, daß das unwidersprochen offen auf dem Tisch liegende Tonband ein unbefugtes Aufzeichnen darstelle, was zwar formal richtig ist, aber wohl kaum der Intention des Paragraphen gerecht wird. Klaus Specht wies, als er auf das Tonband angesprochen wurde, auf seine bekanntermaßen schlechte Hörfahigkeit hin sowie darauf, das er die Aufzeichnung selbstverständlich nur zum Eigengebrauch verwenden wolle. Es sei daran erinnert, daß Klaus Specht das Tonband offen auf den Tisch gelegt hatte, so daß jeder Widerspruch im Vorhinein hätte berücksichtigt werden können.

Die Geschäftsführung griff diesen sich darbietenden offenkundigen Vorwand dankbar auf. Als skandalös muß auch die Haltung der Betriebsratsmehrheit (IG Metall) gelten, die ihrem Betriebsratskollegen aus für uns unerfindlichen Gründen in den Rücken fiel. Der AStA der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erklärt sich mit Klaus Specht als einem Menschen solidarisch, der sich für die berechtigten Interessen der arbeitenden Bevölkerung stark gemacht hat und zugleich die Bundesrepublik Deutschland als Sozialstaat bewahren möchte. Aus diesem Grunde schließt sioch der AStA der Forderung nach einer sofortigen Einstellung Klaus Spechts an.

Der Prozeß vor dem Arbeitsgericht findet am 13. Juli um 11 Uhr im Arbeitsgericht, Berta-von-Suttner-Platz, Raum 004, statt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter 0211/8113172 zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter der Adresse http://www.labournet.de und beim Solidaritätskreis der Freunde von Klaus Specht, c/o Arbeitslosen-Initiative, Flurstr. 45, 40235 Düsseldorf.

Die nächste Solidaritätsversammlung findet am 14. Juli 1999 um 14 Uhr 30 im "Weisses Haus", Ratherstr. 49 in Düsseldorf statt. Der Solidaritätskreis wird vom Prozeß berichten. Klaus Spechts Anwältin wird zugegen sein.

Mit freundlichen Grüssen

Christian Happ (MSB Spartakus) (für den AStA der Heinrich-Heine-Universität)