Seit 224 Tagen kann Klaus Specht schon nicht mehr an seinem Arbeitsplatz und in seinem Wahlamt arbeiten.
Als vorbildlicher Betriebsrat fehlt er seit dem 16. April 1999 vielen. Für jeden hatte er ein Ohr und Zeit. Immer wieder wies er auf die Unterschiede zwischen Worten und Taten der Geschäftsleitung. Deren Beteuerungen zugunsten des Standorts Düsseldorf passten überhaupt nicht zum Aufbau laufend neuer Tochtergesellschaf-ten, die als Niederlohnstandorte Düssel-dorf leicht niederkonkurrieren können. Klaus ließ sich nicht durch schöne Worte von seinen kritischen Fragen abbringen.
Die inzwischen erfolgte Absetzbewegung der Geschäftsführung nach Mülheim spricht Bände. Schon viele Kollegen mit befristetem Arbeitsvertrag sind auf die Straße geflogen. Von den übrigen hat kaum einer die Chance, in ein unbe-fristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Das sind Hinweise auf die Bestands- und Wachstumsaussichten der Düsseldorfer Lenkung, die zeigen, wie realistisch die Kritik war.
Vorwand für die Kündigung indessen war etwas anderes: An 8. und 9. April hatte die Geschäftsleitung den Betriebsrat über ein neues Entgeltkonzept informiert. Ein Konzept, das weder neu noch geheim ist. Im Kasseler Werk wird es schon angewandt. In der Absicht, seine Proto-kollnotizen zu ergänzen, und durch einen leichten Hörschaden beeinträchtigt, beging Klaus Specht den Fehler, am zweiten Tag zeitweise ein Tonbandgerät einzuschalten, ohne die Anwesenden darüber zu infor-mieren. Das Gerät lag offen auf dem Tisch. Das wurde bemerkt und die Sitzung sogleich abgebrochen.
Der Arbeitsrichter Schmitz-Schoelemann bewertete am 13. Juli diesen Vorgang als Straftat. Die Strafbarkeit schon der Absicht derartigen Mitschneidens nichtöffentlicher Worte sei jedermann bekannt. Wie bei Diebstahl, Urkundenfälschung und Betrug. Als er das verkündete, erinnerten sich Anwesende im Saal, daß der gleiche Richter sich beim vorhergehenden Güte-termin durchaus noch unsicher zeigte, ob ein Strafgesetz berührt sei.
Ein harter Schlag war das Vorgehen der Rechtsschutzversicherung. Derartige Ver-sicherungen stehen zwar selten im Verdacht, besonders arbeitnehmerfreund-lich oder gar Sponsoren von frechen Betriebsräten zu sein. Nach dem Urteil der ersten Instanz wurde aber die Kosten-übernahme generell verweigert. Das kam unerwartet. Ein Solidaritätsfonds für verfolgte Interessenvertreter läßt Klaus indessen nicht im Regen stehen.
Nach sieben Monaten hat Klaus Specht jetzt am 30. November den Gerichts-termin, von dem wir hoffen, daß die Kündi-gung zurückgewiesen wird und Wieder-beschäftigung angewiesen wird, ein-schließlich der Nachzahlung des seit April verweigerten Lohnes.
Klaus wird dringend im Betrieb gebraucht.
Kommt massenhaft!
Spendet weiter: BfG Düsseldorf, BLZ 300 101 11, Konto Nr. 25 62 15 29 01, Helmut Born "Solidarität mit Klaus Specht". Aktuelle Informationen im Internet unter www.labournet.de.
Solidaritätskreis der Freunde von Klaus Specht
V.i.S.d.P.: Hartmut Lohse, Arbeitslosen-Initiative, Flurstr. 45, 40235 Düsseldorf, Fax 0211 6911736