Klaus Specht, der Listenführer der Vereinigten Alternativen (VA), erhielt am 16. April 1999 von seinem Arbeitgeber, der Mercedes-Benz Lenkungen GmbH, die fristlose Kündigung. Nicht zuletzt wegen seiner vorbildlichen mehrjährigen Betriebsratsarbeit hatten die VA bei der BR-Wahl 98 mehr als ein Drittel der Arbeiterstimmen erhalten.
Klaus hatte in einer BR-Sitzung am 9.4.99 bei der Vorstellung eines Entwurfs eines neuen Entlohnungssystems durch den Arbeitgeber ein Diktiergerät laufenlassen, weil ihm die Darstellung schwer verständlich war und um den Vortrag effektiver auswerten zu können. Das offen auf dem Tisch vor ihm liegende Gerät wurde von den Vortragenden bemerkt und auf Nachfrage gab Klaus sofort Auskunft, daß er es benutzt habe, erklärte er, daß er das Band den Anwesenden zur Verfügung stelle und bot es auch sofort dem Schriftführer an. Klaus erklärte weiter, daß er die Aufnahmen nur für sein eigenes Verständnis brauchen wollte, daß es ihm fernliege, jemandem zu schaden und entschuldigte sich bei allen dafür, daß er die Anwesenden nicht um Erlaubnis gefragt hatte.
Am 14. April wurde Klaus Specht vom Arbeitgeber informiert, daß ein Antrag auf fristlose Kündigung beim Betriebsrat gestellt wurde, weil er mit seinem Mitschnitt gegen den § 201 des Strafgesetzbuches verstoßen habe. Taten gegen § 201 werden nur auf Antrag eines Geschädigten verfolgt. Doch wer ist hier der Geschädigte?
Am 15. April stimmte die Mehrheit des BR diesem Antrag des Arbeitgebers zu.
Am 16. April wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Große Teile der Belegschaft sind über diese Tatsachen schockiert und empört. Sie halten diese Maßnahme für absolut unangemessen und völlig überzogen. Viele äußern ihr totales Unverständnis dafür, daß eine Mehrheit des BR dem Entlassungsantrag des Arbeitgebers gegen den beliebten und kritischen Sprecher der Vereinigten Alternativen zugestimmt hatte. Im Falle sowohl einer Ablehnung des Antrages, wie auch bei unterlassener Stellungnahme des BR wäre eine Entlassung von Klaus nur über eine Gerichtsentscheidung möglich gewesen. Das sollte nicht sein.
Diese Vorgehensweise bewirkt eine dreimonatige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld. Klaus kommt mit seiner Familie in eine schlimme wirtschaftliche Situation.
Dies ist ein Skandal. Und der Betriegsrat trägt durch seine Zustimmung einen großen Teil der Verantwortung dafür.
Klaus Specht, Mitglied der IG Metall, ist im ganzen Werk nicht nur wegen seines beherzten Eintretens für die Interessen der ArbeitnehmerInnen bekannt. Er hatte auch schon früher Reaktionen der Geschäftsleitung zu ertragen, etwa als er an Hand ihrer eigenen Zahlen, Fakten und Planungen die Frage stellte, was denn auf Dauer noch an Beschäftigung am Düsseldorfer Standort übrig bleibe. Als Klaus auf der letzten Betriebsversammlung kritische Anmerkungen zur Leistungsverdichtung und zur Politik des Personalchefs machte, verließ die Geschäftsleitung die Veranstaltung, ein bisher einzigartiger Vorgang in dieser Firma. Jetzt hat sie noch einen draufgesetzt und glaubt, einen, der sich nicht einschüchtern läßt, los zu sein. Einen, den die Belegschaft gerade in den nächsten Jahren dringend braucht.
Wir rufen alle Kolleginnen und Kollegen auf, sich mit Klaus zu solidarisieren! Wir fordern alle auf, ihm Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen! Bezieht überall gegen die ungerechte Maßnahme Stellung!
Es hat sich auf einer gut besuchten Veranstaltung am 29.4. ein Solidaritätskreis der Freunde von Klaus Specht gebildet. Dieser Kreis trifft sich wieder am Dienstag, den 11. Mai um 16.00 Uhr, im ZAKK, Fichtenstr. 40, Düsseldorf-Flingern. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.
Helfen wir unserem engagierten Kollegen Klaus Specht so, wie er sich immer von ganzem Herzen und mit ganzer Kraft bemüht hat uns zu helfen!
Herausgeber: Solidaritätskreis der Freunde von Klaus Specht
V.i.S.d.P.: Hartmut Lohse, Arbeitslosen-Initiative, Flurstr. 45, 40235 Düsseldorf , Tel. 669121