Düsseldorf, 20.1.2000
Seit heute, den 20.1.2000, um 7.00 Uhr geht Klaus Specht wieder seiner Arbeit bei Mercedes Benz Lenkungen GmbH nach.
Neun Monate war er ausgesperrt. Am 16. April vergangenen Jahres hatte ihm die Geschäftsleitung aus nichtigem Anlaß fristlos gekündigt. Vordergründig ging es darum, daß Klaus Specht während einer Betriebsratssitzung kurzfristig und ohne um Erlaubnis zu fragen, ein Tonbandgerät benutzt hatte. Tatsächlich und offenkundig wollte die Geschäftsleitung aber einen unbequemen Betriebsrat loswerden.
Insbesondere war er unbequem, weil er immer wieder auf die Gefährdung des Düsseldorfer Standorts hinwies. Denn in Mülheim/Ruhr, Schönebeck in Sachsen-Anhalt und Miedzyrzecz (Meseritz) /Polen werden Zweigwerke aufgebaut und Lenkungen zu betriebswirtschaftlich günstigeren Bedingungen, vor allem niedrigeren Löhnen, hergestellt.
Klaus Spechts Kündigungsschutzklage war in der ersten Instanz am 13. Juli 1999 abgewiesen worden, in der zweiten und letzten Instanz am 30. November indessen gab ihr das Landesarbeitsgericht statt. Die Geschäftsleitung benötigte unterdessen noch einen Zeitraum von einigen Wochen, um zu erkennen, daß sie diese Auseinandersetzung juristisch nicht mehr gewinnen konnte.
Es bedurfte erst des Antrags einer einstweiligen Verfügung, mit der die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von hunderttausend Mark sowie im Fall der Nichtbeitreibung Ordnungshaft von 6 Wochen gegen Mercedes Benz Lenkungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Fülling, angedroht wurde. Erst danach konnte Klaus Specht an einer Betriebsratssitzung am vergangenen Dienstag teilnehmen. Allerdings wurde er gleich darauf wieder des Werks verwiesen.
Gestern endlich wurde ihm mitgeteilt, daß er zur Arbeit erscheinen könne. Das hatte die Geschäftsleitung seit dem Zweitinstanzlichen Urteil wiederholt verweigert. Am 1.12., am 20.12. und am 10.1. hatte Klaus Specht seine Arbeitskraft vergeblich angeboten. Mit immer wieder neuen Vorwänden wurde er abgewiesen.
Umso größer war heute die Freude unter den Kollegen. Wiederholt wurde er aufgehalten. Es wurde Beifall geklatscht, er wurde umarmt, überall ließen ihn die Kollegen spüren, wie sehr sie ihn vermißt hatten.
Die Geschäftsleitung reagierte mit der Verhängung von Urlaub. Sie will Klaus Specht veranlassen, den vom letzten Jahr noch ausstehenden Urlaub ab Montag, den 24. Januar, zu nehmen Unterdessen droht weiterer Ärger. Klaus Specht wurde angekündigt, daß die Geschäftsleitung ein Ausschlußverfahren gemäß § 23 BetrVG gegen ihn wegen des für die Kündigung verwandten Vorfalls betreiben werde.
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