Deutscher Bundestag
Drucksache 14/14. Wahlperiode
24.09.1999

Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der PDS-Fraktion

Todesurteil gegen einen US-amerikanischen Journalisten - Eintreten der Bundesregierung für die Abschaffung der Todesstrafe

Das Oberste Bundesgericht der USA wird am 4. Oktober 1999 über eine Beschwerde der Verteidigung des weltweit bekannten schwarzen Journalisten und früheren Black-Panther-Mitglieds Mumia Abu-Jamal gegen die über ihn verhängte Todesstrafe entscheiden. Die Verteidigung befürchtet, daß ihre Beschwerde gegen das Todesurteil zurückgewiesen wird, und bereitet weitere Rechtsmittel vor.

Der amtierende Gouverneur von Pennsylvania, Tom Ridge, hat schon vor längerem angekündigt, er werde sich, wenn die Rechtsmittel erschöpft sind, für die schnelle Vollstreckung der Todesstrafe gegen den schwarzen Journalisten einsetzen. Die Gefahr einer Hinrichtung Mumia Abu-Jamals ist also sehr groß.

Schon in der Vergangenheit sollen nach Angaben der "Kampagne Mumia Abu-Jamal" in Bremen deshalb deutsche Politiker, darunter der frühere Außenminister Kinkel und der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker, sich für das Leben des schwarzen Journalisten eingesetzt und entsprechende Schreiben an US-Stellen gesandt haben.

Wie die "Kampagne ..." in Bremen kürzlich mitteilte, hielt sich Gouverneur Tom Ridge auf einer Werbereise "commerce & tourism" Ende September auch mehrere Tage in Deutschland auf. Auf seinem Programm standen nach diesem Bericht auch Besuche bei verschiedenen großen deutschen Unternehmen und anderen Stellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Stand des Verfahrens gegen Mumia Abu-Jamal?

Läßt sich die Bundesregierung regelmäßig über die weitere Entwicklung des Verfahrens unterrichten? Wenn ja, wie und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

Hat sich die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt gegenüber US-Gerichten oder anderen US-Stellen gegen die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal ausgesprochen? Wenn ja, wie und gegenüber welchen Stellen? Wenn nein, warum nicht?

Gab es während des kürzlich erfolgten Besuchs des Gouverneurs von Pennsylvania in Deutschland Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und dem Gouverneur? Wenn ja, wurden diese Gespräche genutzt, um diesem die deutsche Position einer generellen Ablehnung der Todesstrafe deutlich zu machen? Wenn nein, warum nicht?

Erwägt die Bundesregierung, sich bei einer drohenden Vollstreckung der Todesstrafe gegen Mumia Abu-Jamal noch einmal direkt an den Gouverneur von Pennsylvania zu wenden?

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Regierungsbürgschaften, zu anderer staatlicher Unterstützung von Niederlassungen und zu wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen in Staaten der USA ein, die wie Pennslyvania die Todesstrafe praktizieren?

Welche Empfehlung gibt es seitens der Bundesregierung für wirtschaftliche Aktivitäten deutscher Unternehmen in Pennsylvania und anderen US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe praktizieren?

Welche Schritte innerhalb der EU, gegenüber der UNO und anderen internationalen Einrichtungen plant die Bundesregierung zur Abwendung des Todesurteils gegen Mumia Abu-Jamal?

Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine Vollstreckung des Todesurteils gegen Mumia Abu-Jamal abzuwenden?

Berlin, den 24. September 1999
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion