Bochum, 29.10.1999

P R E S S E M I T T E I L U N G
des "Solidaritätskreises Dietmar Kupfer":

"Am 3. November 1999 findet vor dem Arbeitsgericht Bochum der Kammertermin zur vierten fristlosen Kündigung des Bochumer Betriebsrates Dietmar KUPFER statt. 1997 wurde Dietmar vom Bochumer Automobil-Zulieferer-Konzern Johnson Controls ( JCA ) wegen angeblicher "Sabotage" das erste Mal fristlos gekündigt. Angeblich hatte er einen Autositz absichtlich zerstört.

Dem waren bereits verschiedene Versuche vorausgegangen, Dietmar Kupfer per Gerichtsbeschluß aus dem Betriebsrat zu entfernen. Offensichtlich hatte dem amerikanischen Zulieferer das gewerkschaftliche Engagement von Dietmar Kupfer nicht gepaßt.

Sämtliche Prozesse hatte Kupfer gewonnen; der Sabotagvorwurf mußte zurückgenommen werden. Trotzdem weigerte sich JCA hart näckig, Kupfer weiterzubeschäftigen. Lieber zahlte das Unternehmen Zwangsgelder von DM 67.000,--.

Über Bochum hinaus löste dieser Fall Empörung aus, und eine Solidaritätsbewegung entwickelte sich.

Die zeitweilige Weiterbeschäftigung Kupfers konnte durch Androhung von Beugehaft gegen den verantwortlichen Geschäftsführer erreicht werden. Knapp ein viertel Jahr später erfolgte dann die erneute Kündigung. Diesesmal wegen angeblicher "Schlechtleistung". Diesesmal sollen von ihm zu montierende Handräder an Autositzen nicht ordnungsgemäß befestigt worden sein. Auch dieser Vorwurf ist allzu durchsichtig. Die von JCA in der Klageerwiderung benannten Zeugen sollen lediglich bekunden, daß Kupfer dann, wenn er beobachtet wurde, fehlerfrei gearbeitet hat. Über die Gründe, warum angeblich trotzdem so viele Fehler aufgetaucht sind, können wir nur spekulieren. Heuern und Feuern ist bei JCA an der Tagesordnung, Einschüchterung und Druck auf unliebsame Kollegen ebenfalls.

Die fristlose Kündigung von Dietmar Kupfer ist ein Angriff auf Arbeiterrechte. Der "Solidaritätskreis Dietmar Kupfer" hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die Verteidigung und Erweiterung dieser Rechte einzutreten. Dazu gehören vor allem das Recht auf freie gewerkschaftliche und polische Betätigung im Betrieb und ein allseitiges, vollständiges gesetzliches Streikrecht.

Der Gerichtstermin findet am Mittwoch, den 3. November 1999, um 11.30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Bochum, Marienplatz 2, 44787 Bochum - Saal 34 - statt. Besucher sind nicht nur willkommen, sondern auch erwünscht."

Solidaritätskreis Dietmar Kupfer