NGG-Betriebsrat gegen McDonald‘s vor dem Arbeitsgericht

Fristlose Kündigung von Antonio Bareiro zurückgewiesen

Frankfurt - 13. Oktober 1999.

Der Betriebsratsvorsitzende von McDonald’s Wiesbaden-Mainzer Straße darf nicht fristlos entlassen werden, stellte das Wiesbadener Arbeitsgericht in seiner Verhandlung am 12. Oktober 1999 fest. Damit scheiterte die Geschäftsführung des Fast-Food-Konzerns mit dem erneuten Versuch, den engagierten Arbeitnehmervertreter und Gewerkschafter Antonio Bareiro aus dem Betrieb zu drängen. "Wir sehen in dieser Entscheidung ein klares Bekenntnis für mehr Demokratie im Unternehmen", kommentierte Gerhard Herbst, Landesbezirksvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, das Gerichtsurteil. "Engagierte und gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer dürfen auch in einem Arbeitsverhältnis nicht der verfassungsmäßigen Grundrechte beraubt werden."

Dadurch wurde das vorrangige Ziel der Kündigungsschutzklage des Betriebsratsvorsitzenden erreicht. Demgegenüber folgte das Arbeitsgericht dem Hilfsantrag von McDonald’s auf Entfernung von Antonio Bareiro aus dem Betriebsrat. Hierbei standen sich die widersprechenden Aussagen des Restaurantleiters und des Betriebsratsvorsitzenden über angebliche Drohungen gegenüber. Doch das Richterkollegium glaubte dem Arbeitgebervertreter offenbar mehr als Antonio Bareiro. Denn nur damit läßt sich erklären, dass es ohne weitere Zeugenanhörungen und ohne Berücksichtigung des angespannten Verhältnisses zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung sowie des permanenten psychischen Drucks auf das Arbeitnehmergremium einseitig entschied, der Betriebsratsvorsitzende müsse sein Mandat niederlegen.

"Dieses Urteil werden wir nicht hinnehmen", erklärte Herbst im Anschluss an die Verhandlungen. "Wo leben wir eigentlich, wenn die Betriebsräte von McDonald’s ständig provoziert und gedemütigt und schließlich mit fadenscheinigen Gründen per Gerichtsbeschluss ihres Wahlamtes enthoben werden können?" Die NGG wird deshalb das Urteil vom Landesarbeitsgericht in Frankfurt überprüfen lassen. Bis dahin ist der Betriebsratsvorsitzende bei Fortzahlung des Entgelts zwar von der Arbeit im Restaurant freigestellt. Allerdings konnte McDonald’s nicht verhindern, daß Antonio Bareiro bis zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sein Mandat als demokratisch gewählter Betriebsrat im Unternehmen ohne Einschränkungen ausüben darf.

 

Solidarität mit Antonio Bareiro!

Mit fadenscheinigen Begründungen versucht McDonald´s derzeit, Antonio Bareiro, Betriebsratsvorsitzender und NGG-Tarifkommissionsmitglied aus Wiesbaden, loszuwerden. Zuvor hatte dieser es abgelehnt, gegen Zahlung eines "Schweigegeldes" von 200.000,- DM auszuscheiden. Der NGG-Hauptvorstand hat Antonio volle Unterstützung versichert und die Unternehmensleitung aufgefordert, ihre Politik gegen NGG-Betriebsräte zu beenden.

Bei der NGG-Protestkundgebung am 12. Oktober vor dem McDonald´s Wiesbaden Mainzer Straße haben rund 100 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen. Anschließend ging´s gemeinsam vor´s Wiesbadener Arbeitsgericht, wo auch unser Landesbezirksvorsitzender, Kollege Gerhard Herbst, sprach. Das Verfahren über die von NGG geführte Kündigungsschutzklage ergab in 1. Instanz, dass der Betriebsratsvorsitzende nicht fristlos entlassen werden darf. Damit scheiterte der Versuch der Geschäftsführung, den engagierten Arbeitnehmervertreter und Gewerkschafter aus dem Betrieb zu drängen.

Demgegenüber folgte das Arbeitsgericht dem Hilfsantrag von McDonald’s auf Entfernung von Antonio Bareiro aus dem Betriebsrat. Hierbei standen sich die widersprechenden Aussagen des Restaurantleiters und des Betriebsratsvorsitzenden über angebliche Drohungen gegenüber. "Dieses Urteil werden wir nicht hinnehmen", erklärte Kollege Herbst im Anschluss an die Verhandlungen.
"Wo leben wir eigentlich, wenn die Betriebsräte von McDonald’s ständig provoziert und gedemütigt und schließlich mit fadenscheinigen Gründen per Gerichtsbeschluss ihres Wahlamtes enthoben werden können?"

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