letzte Änderung am 13.Juni 2003

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Kleiner Repressionsbericht aus Frankreich ­ Direkt aus dem Justizpalast von Paris

Die Ereignisse vom Dienstag
Die Prozesse vom Donnerstag und Freitag vor der 23. Strafkammer

Offenkundig wollte die französische Exekutive am Dienstag, 10. Juni ein Exempel statuieren. Der sozialen Protestbewegung, die nach wie vor ohne Atempause weiter macht (auf anhaltend hohem Mobilisierungsniveau, auch wenn wichtige Sektoren ­ wie vor allem die Transportbetriebe ­ nicht oder nicht hinreichend in den Streik traten) sollten klar ihre Grenzen signalisiert werden. „Jetzt ist Schluss mit lustig“, so sollte die unüberhorbare Botschaft lauten. Am gleichen Tag hatte in der französischen Nationalversammlung die Debatte zum umstrittene „Reform“projekt zu den Renten begonnen. Am Dienstag (10. Juni) hatte der Pariser Protestzug gut 50.000 Demonstrierende versammelt. Für eine regionale Mobilisierung ­ denn vielerorts in Frankreich wurde ebenfalls demonstriert - , den sechsten Aktionstag in Folge UND eine Demo am Werktag ab 14 Uhr ein voller Erfolg. Doch bei der Ankunft der ersten Teile des Demozugs auf der Place de la Concorde ­ dem Riesenplatz, von dem aus das Parlamentsgebäude auf dem gegenüberliegenden Seine-Ufer über eine Brücke zu erreichen ist ­ gab es eine unangenehme Überraschung. Enorme Mengen Tränengas wurden durch die Bereitschaftspolizei CRS abgeschossen, später kamen auch Wasserwerfer zum Einsatz. Laut Messungen der Pariser Abendzeitung „Le Monde“ hatte die Spitze des Protestzugs, dessen erste 50 Prozent aus Blöcken mehrer tausend streikender Schulen bestanden, den Platz ziemlich genau gegen 17 Uhr erreicht. Auf 17.10 Uhr datiert die selbe Zeitung den Beginn der gewaltsamen Auseinandersetzungen. (Für die Zeitmessungen sei in diesem Fall ausnahmsweise der „seriösen Presse“ vertraut, der Autor befand sich zu dem Zeitpunkt sehr viel weiter hinten in einem Demozug, der vier Stunden zum Vorbeiziehen benötigte.) Das bedeutet, dass die Demonstration gar keine Zeit hatte, von sich aus eine Konfrontation aufzubauen ­ aber dass es sich um eine offenkundige Attacke handelt, die sicherlich vorgeplant war. Anlass zu dem Angriff boten allenfalls symbolische Aktionen des Rüttels an den Absperrgittern, die es an diesem Nachmittag des öfteren gab. Aber diese waren bestenfalls lächerlich im Vergleich zu den eingesetzten Gewaltmitteln seitens der staatlichen „Sicherheits“kräfte. Damit ist offenkundig, dass es sich hier nicht um einen konfrontativen Zusammenstoß von zwei Seiten her handelt, etwa im Sinnes eines offensiven Demonstrationskonzepts (das man ja theoretisch für richtig halten kann ­ aber nur, wenn man die Folgen vorher abschätzen kann). Sondern im Wesentlichen um einen von Seiten des Repressionsapparats einseitig vorgetragenen Angriff. Auf diesen reagierten dann Teile der Demonstration mit den zur Verfügung stehenden Mitteln: durch Auflesen irgendwelcher Wurfgegenstände auf dem Platz, durch Errichten notdürftiger und eher symbolischer Barrikaden aus einigen Müllbehältern ­ und durch Flucht über die innenstädtischen Boulevards in Richtung Madeleine-Kirche und dann in Richtung der nahe gelegenen Oper. Der Rest dürfte sich über die Presse und Nachrichtenagenturen herum gesprochen haben: Circa 150 Personen drangen während der Pause, als die Türen aufgingen, fluchartig in die Oper ein und suchten dort Zuflucht; ein Teil von ihnen rief Parolen. Weitere rund 200 blieben rund um die Oper und an ihren Türen präsent. Mittels eines Polizeieinsatzes, der mit erheblicher Brutalität einher ging, wurden die im Inneren der Oper Anwesenden kollektiv festgenommen, soweit die Einsatzkräfte ihrer habhaft werden konnten. Die Leitung der Oper hat mittlerweile eine Zivilklage auf Schadensersatz eingereicht ­ über 110.000 Euro. Diese betreffen vor allem die Rückerstattung der (sündhaft teuren) Eintrittskarten für die Mozart-Oper von jenem Abend, sowie zu Bruch g egangene Fenster. Die entsprechende Zivilklage droht auf die Festgenommenen vom Dienstag noch zuzukommen, wenn die jetzt schon laufenden Strafverfahren erst einmal abgeschlossen sein werden.

Insgesamt wurden am Dienstag 54 Personen in der Oper inhaftiert, teilweise unter Einsatz erheblicher Brutalität. 11 Personen waren bereits auf der Place de la Concorde festgenommen worden. Von diesen insgesamt 65 Personen kamen im Verlauf des Mittwoch 57 frei ­ aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen: Lehrer, Kulturbeschäftigte, Postbeschäftigte. Bereits ab Mittwoch tagsüber hatten sich zahlreiche soziale Akteure mit den Festgenommenen solidarisiert und gegen die Repression erklärt, wobei alle größeren Gewerkschaftsorganisationen ziemlich anständige Stellungnahmen herausgaben (auch wenn die linken SUD-Gewerkschaften eine Motorfunktion einnahmen). Auch die CGT, die in der Vergangenheit mitunter gern das Spiel der Distanzierung von „linksradikalen Provokateuren im Solde der Bourgeoisie“ betrieb, gab eine recht klare Aussage zum Polizeieinsatz vom Dienstag ab. Gegen die übrigen acht Untersuchungshäftlinge, die anscheinend als „schwere Fälle“ betrachtet wurden oder aber an denen ein Exempel statuiert werden sollte, wurde am Donnerstag und Freitag das Strafverfahren eröffnet ­ im Blitzverfahren comparution immédiate (das bei in flagaranti-Aufgriffen, und bei Straftaten mittlerer Schwere, vorgesehen ist). Die Prozesseröffnung vor der 23. Strafkammer im Pariser Justizpalast war ein guter Anlass, zu überprüfen, um was für ein Publikum es sich bei diesen vermeintlichen „gefährlichen Elementen“ handele. Die Presseberichterstattung, die regelmäßig von „rund 200 (oder auch mal 300) Anarchisten“ als Trägern der Auseinandersetzungen schrieb, erweckte den Eindruck, man müsse sich eine Mischung aus Berufsrevoluzzern und ebenso hauptberuflichen Arbeitslosen vorstellen. Die Vorstellung trog jedoch: Die sechs Angeklagten, gegen die am Freitag verhandelt wurde ­ im Alter von Mitte 20 bis Ende 40 - waren ein Berufsfotograph, ein Erzieher, zwei Eisenbahner, ein Beschäftigter des staatlichen Energieversorgungsunternehmens EDF sowie ein kommunaler Angestellter, der für eine Kommune in der Nähe von Versailles gärtnert.

Vor der 23. Strafkammer

Der Schweiß rann in Bächen, als gegen 14 Uhr die ersten Personen im Sitzungssaal Platz nehmen konnten ­ es herrschte saunaähnlichebrütende Hitze, obwohl dieser noch weitgehend leer war. Am Anfang fanden nur zwei glückliche BesitzerInnen von Presseausweisen (uns gesellten sich später noch weitere hinzu) und ein Schwarm von AnwältInnen Einlass, das Publikum wurde erst einige Minuten später zugelassen. Die Staatsanwältin gab alsbald Vollgas: „Wir haben es hier nicht mit Demonstranten zu tun, sondern mit Kriminellen“, insistierte sie gleich mehrfach. Natürlich seien das Streik- wie auch das Demonstrationsrecht garantiert. Aber diese erlaubten es nicht, „Menschen zu steinigen“, wie es angeblich einigen bemitleidenswerten Polizeibeamten widerfahren sei. Der erste Angeklagte, Monsieur Au., 27, ist von Beruf Erzieher. Aus dem westfranzösischen Angers stammend, ist er erst seit wenigen Monaten in Paris und daher noch nicht mit dem Ausmaß von Pariser Demonstrationen vertraut. Es war seine erste Demobeteiligung in der Hauptstadt. Nach eigenen Angaben ist er nirgendwo politisch oder gewerkschaftlich organisiert, ferner wirkt er bei seiner Anhörung eher ein wenig naiv. Er wird verdächtigt, Beamten auf der Place de la Concorde gewaltsam Widerstand geleistet zu haben, etwa durch das Werfen von Steinen. Der Vorwurf ist wenig konkret erhärtet. Au. gibt an, an keinerlei Handlung beteiligt gewesen zu sein; er sei einfach nicht schnell genug gelaufen, als man Leute festgenommen habe. Dass er sich einer Festnahme gar nicht zu entziehen versuchte, beweise, dass er sich keinerlei Schuld bewusst gewesen sei. Befragt, ob er noch etwas hinzuzufügen habe, gibt er an, „künftig größeren Abstand halten“ zu wollen, wenn es hart auf hart geht. Die Staatsanwältin fordert 4 Monate Haft, davon „einen Teil“ ohne Bewährung (die Proportion wird nicht näher ausgeführt). Der nächste an der Reihe, Patrice L., 47, ist von Beruf (freischaffender) Fotograph. Und er tat seinen Job, als er festgenommen wurde: Er fotographierte in der Demo. Doch laut einem Polizeibericht sollen die Beamten ihn „seit einer Stunde beobachtet“ haben, bevor er verhaftet wurde: Er habe kleine Steine unter den Bäumen auf der Place de la Concorde aufgesammelt. Es gibt ein kleines Problem, auf dem Platz wachsen nämlich keine Bäume (sondern nur einige hundert Meter weiter am Seineufer). Und dass in dem Chaos, das durch Bewegungen der Menge auf dem Riesenplatz entstanden sei, jemand eine Stunde lang in aller Ruhe lang beobachtet worden sein soll, erscheint auch nicht besonders glaubwürdig. Es bleibt ein Vorwurf: Er habe sein Gesicht durch ein Tuch verborgen. Aber das ist das wirklich ein Wunder, inmitten von Tränengaswolken? Die Staatsanwältin fordert erneut vier Monate Haft, wie im vorigen Fall. 16 Uhr: Die Atmosphäre wechselt. Bisher ging es relativ gemächlich zu. Jetzt wird die Schraube symbolisch angezogen: Die nächsten vier Angeklagten werden gleichzeitig hereingeführt, jeder zwischen zwei Gendarmen und in Handschellen, wie Schwerverbrecher. Die Szene wirkt ausgesprochen martialisch. Die vier nehmen auf einer Anklagebank hinter einer 1,50 Meter hohen Plexiglaswand Platz, dann werden ihnen die Handschellen abgenommen. Die ersten beiden haben, anlässlich ihrer polizeilichen Vernehmung, gewisse Tatbestände „gestanden“. Der erste ist Monsieur M., circa 35, kommunaler Gärtner in einer kleineren Stadt unweit von Versailles. Er hat eingeräumt, einen Brocken Asphalt in Richtung der Polizei geworfen zu haben ­ wie sich im Plädoyer seines Verteidigers herausschält, auf dem Boulevard des Capucines, d.h. inmitten der Rückzugsbewegung weg von der Place de la Concorde. Der Polizist, der angeblich Opfer des Wurfs war, M. Reynaud ­ einziges potenzielles Opfer der Tathandlung ­ hat darauf verzichtet, als Nebenkläger aufzutreten, da er sich nicht gefährdet fühlte. M. gibt an, unter dem Eindruck einer Ausnahmesituation gehandelt zu haben: „Wir waren noch nicht mal auf dem Platz angekommen, da wehten uns Tränengasschwaden entgegen, und die Leute sagten uns, das gehe seit zwei oder drei Stunden zu.“ Und: „Links von uns waren die Wasserwerfer, rechts die Tränengasgranaten“, daraufhin sei er in Panik verfallen. Die Staatsanwältin fordert vier Monate Haft „teilweise ohne Bewährung“ wie in den vorangehenden Fällen. Die Verteidigung plädiert, „viele Bürger hätten in einer vergleichbaren Situation genauso gehandelt“. Und die „isoliert gebliebene, einzige Geste“ des Angeklagten sei nicht der wirkliche Grund für seine Vorführung, die das Ergebnis einer „Massenverhaftung“ sei. Ferner erklärt der Verteidiger, das Verfahren müsse ohnehin als nichtig gelten: Der Angeklagte sei mit Stunden Verspätung über seine Rechte belehrt worden, und habe 21 Stunden lang ohne Nahrung ausharren müssen - womit er sich in unzulässiger Drucksituation befand. Monsieur S., 35, öffentlich Bediensteter beim Energieversorger EDF, hat seinerseit angegeben, ein Wurfgeschoss in Richtung Polizei (zurück) geworfen zu haben. Als er der Polizei den Rücken drehte, traf ihn ein Geschoss am linken Ellenbogen ­ die Aufprallstelle kann er deutlich sichtbar vorzeigen. Reflexartig bückte er sich, nahm den nächst liegenden Stein (den er für das Geschoss hielt, das ihn traf) und warf ihn in Richtung Polizei zurück. Die Staatsanwältin meint: „Es ist einfacher, zu einfach, Straftaten aus einer Menge heraus zu begehen“, und fordert erneut vier Monate Haft „teilweise ohne Bewährung“. Die Verteidigung plädiert: „Keiner der hier Anwesenden gehört auf diese Anklagebank, als handele es sich um Verbrecher. Sie alle haben Selbstlosigkeit bewiesen: Sie haben einen Teil ihres Lohns eingebüßt“ ­ in Frankreich werden Streikende nicht bezahlt, auch nicht aus gewerkschaftlichen Streikkassen ­ „und sie marschierten stundenlang, für soziale Forderungen, die nicht nur sie selbst betreffen“. Der dritte und der vierte Mann auf der Anklagebank, B. und Ch., beide Mitte/Ende 20, sind Eisenbahner und am Pariser Bahnhof Saint-Lazare beschäftigt. Anscheinend sind sie Mitglieder oder Sympathisanten der linken Gewerkschaft SUD Rail (SUD Eisenbahn). B. ist kabylischer, Ch. französischer Herkunft. Beide sind ­ anders als die anderen Angeklagten vom heutigen Tag ­ nicht mitten aus dem Geschehen verhaftet worden, sondern nachträglich an der Schnellbahn-Station (RER-Station) Auber, die unmittelbar unter der Pariser Oper liegt. Ch. war auf dem Weg zur Arbeit ­ um 22 Uhr wollte er am naheliegenden Bahnhof Saint-Lazare die Schicht aufnehmen, gegen 21.30 Uhr wurde er festgenommen. Beiden wird vorgeworfen, zuvor Mülleimer oder Müllcontainer, die als (mehr denn notdürftige) Barrikaden dienen sollten, in Brand gesteckt zu haben. Das widerfuhr insgesamt einigen hundert Müllsäcken an diesem Abend… Die Beweislage ist mehr als jämmerlich. Sie sollen „gefährliche Gegenstände“ bei sich gehabt haben ­ es bleibt bei zwei Feuerzeugen (welch bedeutendes Wunder bei einem Raucher) und bei den roten Signalfackeln der Eisenbahner, wie sie bei ausnahmslos jeder Demo mit Beteiligung von Bahnbeschäftigten mitgeführt werden. (Ihr rotes Licht bei Entzünden ist ein weithin sichtbares Symbol.) Auch soll die Gewerkschaftsfahne von SUD Rail, die sie mit sich führten, schwarz angekokelt sein. Nur gibt es auch da ein Problem: Die Beweisgegenstände werden ­ aber auch erst nach Verlangen der Verteidigung ­ ausgepackt, aber die angebliche geschwärzte Fahne ist gar nicht dabei. Nur eine andere, die aber nicht angekokelt ist. Als die Polizisten in der RER-Station diese bei ihnen gefunden hätten, geben B. und Ch. zu Protokoll, hätten sie gesagt: „Alles bestens, sie waren dabei“ (bei der Demo). Offenkundig ging es also eher darum, irgendwelche Teilnehmer festzunehmen… Eine Konfrontation mit dem Hauptbelastungszeugen, einem Polizisten, hatte nicht einmal stattgefunden ­ rein zufällig hatte der Beamte gerade seinen freien Tag zwischen den Ereignissen vom Dienstag und dem Prozess vom Donnerstag… Die Verteidigung, mit dem einfach hervorragenden Strafverteidiger Antoine Comte (seit 30 Jahren Anwalt der Pariser radikalen Linken), tobt. Die Staatsanwältin fordert „sechs Monate, teilweise ohne Bewährung“ wegen Brandstiftung ­ mehr als für die übrigen Angeklagten. Denn während die anderen Angeklagten nicht vorbestraft seien, habe B. bereits 2001 eine Geldstrafe wegen „Beamtenbeleidigung“ bezahlt. 19 Uhr, im immer noch schweißtriefenden Saal werden die frisch gefällten Urteile bekannt gegeben. Der Fotograph und der Erzieher sind freigesprochen, letztendlich gibt es keine Beweise gegen sie. Die beiden „geständigen“ Angeklagten, der Gärtner und der EDF-Bedienstete, erhalten je drei Monate, auf Bewährung ­ die gesamte Strafe wird für 5 Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Daneben ordnet das Gericht an, die Strafe solle nicht im Vorstrafregister erfasst werden (was nur bei voller Aussetzung auf Bewährung möglich ist). Damit ist zumindest für beide Betroffenen ihre Arbeitsstelle gerettet ­ denn im Fall, dass sie vorbestraft gewesen wären, wäre ihre Entlassung aus dem öffentlichen Dienst erfolgt.

Die Strafsache der beiden Eisenbahner wird abgetrennt und am 26. Juni dieses Jahres neu verhandelt ­ dann sollen auch die Polizeizeugen gehört werden. Unterdessen harren auch um 19 Uhr noch über 300 Personen vor den Toren des Justizpalastes aus ­ im Laufe des Nachmittags waren sie über 500 gewesen: Eisenbahner von SUD Rail, streikende Lehrkräfte, Mitglieder der trotzkistischen Parteiene LCR und LO, prekäre Kulturbeschäftigte… Am Freitag, 13. Juni (bitte nicht abergläubisch sein) findet der Prozess gegen den siebten und achten Angeklagten bezüglich der Dienstags-Ereignisse statt. Dieses Mal geht es um zwei „Rädelsführer“ der kurzzeitigen Oper-Besetzung, die mit einem Megaphon in der Hand festgenommen wurden. Die allgemeine Erwartung ist, dass dieser Teil der Prozesse der härteste sein wird.

Bernhard Schmid, Paris

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