previous | start | next

Rot-grüne "Rentenreform 2000"

Die Details - Zweiter Teil

Altersarmut

  • Die versprochene soziale Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit wird es nicht geben.

  • Vorgesehen ist lediglich ein erleichtertes Verfahren bei der Sozialhilfe für über 65-Jährige und Erwerbsunfähige.

Hinterbliebenenrenten

  • Für neu geschlossene Ehen sowie für bestehende Ehen (wenn beide Partner jünger als 40 Jahre sind) sinkt die Hinterbliebenenrente von heute 60% auf 55% der Rente des Verstorbenen - für jedes Kind, das die Witwe erzogen hat, soll es einen Zuschlag von 1 Entgeltpunkt geben.

  • Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung (Juli 2000, alte Länder: 1.282,51 DM) wird eingefroren.

  • Bei der Einkommensanrechnung werden sämtliche Einkommensarten (heute: nur Erwerbs- bzw. Erwerbsersatzeinkommen) berücksichtigt - also auch Einkommen aus privater Vorsorge (soweit nicht staatlich gefördert) und sonstige Vermögenseinkünfte.

  • Optional können Ehegatten ein Splitting der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften beantragen.

Mütter

  • Niedrige Entgelte während der sog. Kinderberücksichtigungszeit (von der Geburt - frühestens ab 1992 - bis zum 10. Lebensjahr des Kindes) sollen um 50% auf maximal 100% des Durchschnittsentgelts aufgewertet werden.

  • Voraussetzung: Wartezeiterfüllung von 25 Jahren.

BU-/EU-Renten,
Schwerbehinderte

  • Die sog. konkrete Betrachtungsweise (Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage) soll für die Entscheidung über Erwerbsminderungsrenten beibehalten werden.

  • Die sog. Zurechnungszeit wird bis zum 60. Lebensjahr verlängert.

  • Heute 40-Jährige und Ältere können auch künftig eine (von 2/3 auf 50% gekürzte) BU-Rente erhalten.

  • Ansonsten bleibt alles so, wie es schon die Altkoalition im RRG 99 beschlossen hatte (z.B. Anhebung der Altersgrenze für Schwerbehinderte von 60 Jahren auf 63 Jahre, Rentenabschläge von 10,8% bei Erwerbsminderung vor vollendetem 60. Lebensjahr, Kürzung einer evtl. Hinterbliebenenrente um 10,8% bei Ableben des Versicherten vor vollendetem 60. Lebensjahr).

Versicherungs-
lücken

  • Lücken in der Versicherungsbiographie, die z.B. dadurch entstehen, dass sich die erstmalige Aufnahme einer versicherungspflichtige Tätigkeit wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit verzögert, sollen geschlossen werden (Berücksichtigung als beitragsfreie Zeiten).

Johannes Steffen - Foliensatz "Rot-grüne Rentenreform 2000" - Stand 03.10.2000 - LabourNet Germany-HTML-Version


previous | start | next