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Behauptung

"Wir machen die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge finanzierbar."

Quelle: Koalitionsarbeitsgruppe, Deutschland erneuern - Rentenreform 2000 v. 30.5.2000

Zu diesem Zweck soll es für Pflichtversicherte eine staatliche Förderung geben:

I. Staatliche Zulage ...

... als Abzug von der Steuerschuld jährlich maximal

  Ledige Verheiratete
ohne Kind 300 DM 600 DM
sowie pro Kind 360 DM 360 DM

II. Steuerfreibetrag ...

... als Abzug vom zu versteuernden Einkommen (für höhere Einkommen günstiger) in Höhe von bis zu 4% des versicherungspflichtigen Einkommens.

Werden weniger als der förderfähige Maximalbetrag zur Privatvorsorge aufgewendet, sinkt die Förderung entsprechend. Förderfähig sind neben Lebensversicherungen auch Banksparpläne sowie Investmentfondsanteile, sofern das angesparte Kapital als lebenslange Leibrente oder nach einem "langfristigen Plan" ausgezahlt wird.

Beispiel (Alleinstehender ohne Kind, 2008):

Brutto 30.000 DM 100.000 DM
Prämie (4%) 1.200 DM 4.000 DM
A. Zuschuss 300 DM 300 DM
B. Steuer-
ersparnis
(T2002)
291 DM 1.770 DM
(= 25%) (= 44,3%)

Quelle: BMA, Die neue Rente: Solidarität mit Gewinn, Oktober 2000, S. 8)

Tatsache

... dabei dürfen auch Kosten keine Rolle spielen

Die Aufwendungen für diedirekte staatliche Förderung belaufen sich hiernach ab dem Jahre 2008 auf jährlich fast

20 Mrd. DM.

Würden diese Gelder der sozialen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt, so könnte der Beitragssatz um

mehr als 1 Prozentpunkt

gesenkt werden.

 

Noch mal:

Die Privatvorsorge soll Jahr für Jahr mit rd. 20 Mrd. DM bezuschusst werden, weil die soziale Rente mit lebensstandardsichernden Leistungen angeblich nicht mehr finanzierbar ist.

 

Hier wird blanker Irrsinn zur Leitmaxime rot-grüner Sozialpolitik.


Johannes Steffen - Foliensatz "Rot-grüne Rentenreform 2000" - Stand 15.11.2000
LabourNet Germany-HTML-Version


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