letzte Änderung am 7. Nov. 2003

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Bedienungsanleitung zur Bürgerversicherung

  1. Alle Versicherungsbeiträge sind für den Bürger gleich – vor allem die privaten.
  2. Alle Bürger sind vor der Bürgerversicherung ungleich (Unternehmer sind davon ausgenommen, weil sie global sind).
  3. Die Altersgrenze für Kranke wird auf 67 Jahre angehoben.
  4. Der bisherige Grundsatz der Parität hat sich nicht bewährt und wird ersetzt durch den Grundsatz der Parasität (schließlich beteiligen sich Arbeitnehmer auch nicht am Unternehmerrisiko, außer dass sie arbeitslos werden).
  5. Alle Bürger, die nicht versichert sind, verlieren unverzüglich die Bürgerrechte und ihre Aufenthaltsgenehmigung. Ebenso alle, die eigenverschuldet als Versicherungsfall gelten (Arbeitslose).
  6. Rentenansprüche leiten sich selbstverständlich nicht aus der Bürgerversicherung ab (wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Bürgerversicherung, nicht um eine Rentenversicherung).
  7. Jeder Bürger, bei dem der Versicherungsfall eintritt, erhält umgehend die Mitteilung, dass er das Kleingedruckte hätte lesen sollen.

Aus: Deutscher Einheit(z)-Textdienst von Werner Lutz 11/03

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