letzte Änderung am 22. Juli 2003

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Traute Kirsch, Sprecherin des BUND-NRW-AK Deregulierung 23. April 2003

CBL und der US-Imperialismus

Beim Cross-Border-Leasing wird immer mit sehr viel Empörung darüber diskutiert, dass diese US-Lease-Geschäfte dazu dienen würden, illegale Steuervorteile in den USA zu erschleichen und Betrug am Steuerzahler zu begehen.

Es wird von fragwürdigen finanziellen Transaktionen und Schein- und Luftgeschäften gesprochen. Und immmer wieder gibt es Hinweise auf zu erwartende Änderungern bei den Steuergesetzen, die dem Ganzen u. U. zum Nachteil der Gemeinden ein Ende bereiten würden.

Diese Sichtweise ist äußerst verhängnisvoll. Sie läßt den Schluss zu, dass es sich bei den zwischen den US-Investoren und den Gemeinden abgeschlossenen Verträge um Scheinverträge handele.

Viel schlimmer ist aber folgendes:

Die Diskussion um die Steuerproblematik des CBL-Geschäftes verstellt den Blick dafür, dass der US-Staat im Sinne des amerikanischen Weltmachtstrebens den Steuervorteil bewußt zum Anreiz für US-Lease-Geschäfte eingesetzt hat.

Die irreführenden Informationen zu der angeblichen Umstrittenheit der US-Lease-Geschäfte beruhen darauf, dass öffentliche Äußerungen der amerikanischen Finanzbehörde(IRS) zu Mißverständnissen geführt haben.

So gibt es tatsächlich Stellungnahmen dieser Behörde, u. a. aus dem Jahr 1999, in denen sie rügt, dass da rein finanzielle Transaktionen – sozusagen Scheingeschäfte – getätigt würden.

Doch diese Kritik der IRS zielte nicht darauf ab, den Steuervorteil für Cross-Border-Leasing-Geschäfte abzuschaffen, um sie zu verhindern. Vielmehr war es die Absicht der Behörde, dem Cross-Border-Leasing mit Scheincharakter, den sogenannten LILO (Lease-in/Lease-out)- Geschäften ein Ende zu bereiten. Die IRS hat damit ihren Willen zum Ausdruck gebracht, den Steuervorteil für US-Lease-Geschäfte vom Nachweis echter wirtschaftlicher Gegebenheiten abhängig zu machen.

Als illegal werden also CBL-Geschäfte in den USA nur dann angesehen,

So ist die hier immer wieder ins Spiel gebrachte Aussage der Finanzbehörde aus dem Jahr 1999 und auch ihr Erlass vom Novemer 2002 zu verstehen.

Das wird durch den Europäischen Wirtschaftsdient (EUWIED) bestätigt. Er erklärt in seiner aktuellen Ausgabe vom 04.03.2003, dass sich der Erlass, in dem sich die Behörde gegen das US-Cross-Border-Leasing ausgesprochen habe, ausschließlich auf das Lease-in-/Lease-out-Verfahren beziehe. In Deutschland würden aber seit 1999 nur noch US-Lease-Service-Contracts abgeschlossen.

Entscheidend bei diesen Verträgen ist, dass sie darauf abstellen, den Gemeinden die mit der geleasten Anlage zu erbringende Dienstleistung (service) zu entziehen, um sie auf private Unternehmen zu übertragen. Damit entsprechen sie der Forderung der Finanzbehörde, dass bei den CBL-Geschäften, wirtschaftliche Absichten nachgewiesen werden müssen.

Der Gedanke an GATS, dass allgemeine Abkommen über Dienstleistungen, bei dem es darum geht, dass Dienstleistungen der öffentlichen Hand auf private Unternehmen übertragen werden sollen, stellt sich da ganz von selbst ein. Und die Vermutung drängt sich auf, dass mit dem US-Lease GATS im vorauseilenden Gehorsam bereits vollzogen wird.

Die Vermarktung der geleasten Anlage und der Sinn des "service-contract" wird in der Transaktionsbeschreibung für das US-Lease Reklinghausen so umfassend dargestellt, dass an dem Zweck der Vertragswerke kaum Zweifel aufkommen können.

Die letzten Zweifel sollten dann verschwinden, wenn man sich die Ausgestaltung der Verträge insgesamt vor Augen führt. So unterliegen die Verträge amerikanischem Recht mit Gerichtsstand New-York. Die Verpachtung nach Amerika erfolgt über 99 Jahre, schafft also eine starke eigentümergleiche Position, während die Rückvermietung an die Stadt nur für höchstens 29 Jahre erfolgt. Die im Rückmietvertrag aufgelistete Vielzahl von Fällen, die für den Investor die Kündigung des Mietverhältnisses und damit die Entziehung des Nutzungsrechtes für die Gemeinde oder/und Schadensersatzansprüche ermöglichen, dokumentieren auch ncoh sehr deutlich diese eigentumsgleichen Rechte des Investors.

Sehr beunruhigen muß die Position der Kämmerer der Städte Bochum, Recklinghausen, Gelsenkirchen und Wesel (Dr. Scholz, Ch. Tesche, R. Kampmann. Dr. Busch). Als engagierteste Befürworter des CBL-Geschäftes in Nordrhein-Westfalen haben sie sich dazu bekannt, dass die USA bewusst mit steuerpolitischen Maßnahmen die US-Lease- Geschäfte fördern, um den wirtschaftspolitischen Einfluß – die Vorherrschaft - der USA in Europa auszubauen.

Dies haben sie in ihrer Pressemitteilung vom 4. Februar d. J. bekundet, in der es heißt:" Die US Cross-Border-Lease Transaktionen liegen im Interesse der US-Wirtschaftspolitik, die (...) das europäische Engagement amerikanischer Unternehmen stärken will."

Hinter dieser Stärkung des europäischen Engagements amerikanischer Unternehmen steckt der bewußte Verzicht auf basisdemokratische Willensbildung in den Gemeinden.

Denn: Amerikanische Unternehmen würden dann an Stelle der gewählten Politiker Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Einwohner der Gemeinden treffen.

Die mit CBL eingeleitete Entwicklung muß daher massiv bekämpft werden.

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