An die
Bundesregierung
Zu Hd. Arbeitsminister Walter Riester
Artikel 1, §1 des Beschäftigungsförderungsgesetzes regelt abweichend von den Rechtssprechungsgrundsätzen über die Notwendigkeit eines "sachlichen Grundes" die begründungslose Zulassung befristeter Arbeitsverträge. Die betreffenden Absätze 1 4 gelten bis zum Dezember 2000 (s. Kittner, Arbeits- und Sozialordnung).
Die von der Kohlregierung durchgesetzte Änderung des Gesetzes erlaubt den Unternehmern Neueinstellungen mit einer Befristung bis zu zwei Jahren vorzunehmen oder sie insgesamt dreimal bis zu dieser Gesamtdauer zu verlängern.
Wir sprechen uns, auf Grund der im Betrieb gemachten Erfahrungen, entschieden gegen diese gesetzliche Möglichkeit aus. Befristeten ist die Grundlage für eine mittelfristige Lebensplanung entzogen und in den Betrieben werden sie durch ihre prekäre Situation von der effektiven Wahrnehmung ihrer Rechte abgehalten.
Gegenüber den Unbefristeten werden sie benutzt, um den Leistungsdruck zu erhöhen. Die tariflichen Probezeiten werden ausgehebelt. Arbeitsplätze werden bei Bedarf mit immer neuen Befristeten besetzt. Schließlich dient der Einsatz von Befristeten dazu, eventuell anvisierten Arbeitsplatzabbau unmerklich und widerstandslos umzusetzen.
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Dieser Aufruf ist eine Initiative des IG Metall-Vertrauenskörpers von Porsche Zuffenhausen
Betriebsrat Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, zu Hd. Werner Weresch, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. E.mail: werner.weresch@porsche.de Telefon: 0711 911-5221
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