letzte Änderung am 30.Juli 2003 | |
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Der Antrag, den der Gewerkschaftsrat Mitte Juli 2003 mit gerade drei Gegenstimmen an den Bundeskongress gestellt hat, bleibt in vielen Aussagen eher nebulös, verweist auf künftige Festlegungen etc.
Dennoch: An ein paar, manches Mal auch eher nebensächlich erscheinenden, Punkten, enthüllt sich der Geist, der in diesem Antrag wirkt: so zum Beispiel in der Frage, wer antragsberechtigt ist, wenn es zum Bundeskongress geht.
In den Zeilen 878 bis 881 des umfangreichen Antrags heisst es:
"Ist das Antragsrecht an den Bundeskongress angesichts von mehr als
3.000 antragsberechtigten Organisationen und Gremien wirklich demokratisch oder demokratisch handhabbar?"
Nein: Niemand sagt, es wären zuviele antragsberechtigt, woher denn? Man macht sich ganz im Gegenteil Sorgen um die Demokratie. Es baut ja auch niemand den Sozialstaat ab, sondern er wird reformiert. Aber weil man gleich gar nicht auf den Gedanken kommt, die Vorsortierstelle Antragsprüfungskommission abzuschaffen, muß denn doch recht deutlich gesprochen werden. Es ist nicht handhabbar. So wie das Verlangen nach einer anderen Gesellschaft etwa - wenn denn mal vorhanden - abgebügelt wird, wenn die Fachleute aller Art sagen "es geht halt nicht", so ist es auch mit dem Antragsrecht in verdi. Es muss ja die Abstimmungsmaschine funktionieren, eine andere Form von Demokratie kennen die KollegInnen nicht.
Wirklich nur eine ganz kleine Notiz - aber stellvertretend für viele Passagen des Antrags, der - immer wenn es konkreter wird - auf Beschneidungen, Vereinheitlichung, Reibungslosgkeit abzielt - und dort, wo es wirklich strukturelle Debatten zu führen gäbe - etwa in der Frage des grundlegenden politischen und organisatorischen Ansatzes - in gänzlich unangebrachtem Selbstlob schwelgt.
Ich denke, für kritische Delegierte des Bundeskongresses gäbe es nur eins: Dagegen.
Helmut Weiss, Dortmund
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