letzte Änderung am 21. Nov. 2002

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Antrag an die Delegiertenversammlung am 30.11.2002

Antragsteller Stadtteilgruppe Spandau

Thema:

Arbeitszeitverkürzung auf 35 Wochenstunden in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie und Arbeitszeitgestaltung

Die Delegiertenversammlung möge beschließen:

Der Ortsvorstand sowie die Mitglieder der Tarifkommission werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Tarifverträge zu Dauer und Gestaltung der Arbeitszeit gekündigt und im Sinne der unten genannten Begründung verhandelt werden. Der Vorstand der IG Metall und die Bezirksleitung wird aufgefordert, entsprechende Empfehlungen abzugeben.

Begründung:

1. Strategische Fragen

Die unumstrittene Forderung nach weiterer Verkürzung der Arbeitszeit in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie bis zur Angleichung an die Arbeitszeit in der westdeutschen Metall- und Elektroindustrie sollte nicht als isolierte Bewegung geführt werden, sondern als Bestandteil eines "Gesamtarbeitszeit-Konzepts" für Ost und West durchgesetzt werden. Trotz der realen Gefahr, dass die weitere Verkürzung der Arbeitszeit 0st auch mit verschlechterten tariflichen Regelungen in West "erkauft" werden müsste, sprechen insgesamt gewichtige Grunde für eine gemeinsame Strategie:

2. Ziele

Nach wie vor sind Fragen der Arbeitszeit und der Arbeitszeitgestaltung immer auch Fragen der Umverteilung von Arbeit. Die Verkürzung und die Regulierung der Arbeitszeit sollte deshalb dem Ziel dienen, mit den Mitteln der Tarifpolitik einen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplatzen zu leisten. Zielkonflikte, die z B. zwischen dem Wunsch einzelner Beschäftigter oder Beschäftigtengruppen nach Zeitsouveränität und beschäftigungspolitisch problematischen Regelungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit auftreten können, sind zu Gunsten der Arbeitsplätze zu entscheiden.

Konkrete Ziele sind:

3. Mindeststandards für Arbeitszeitkonten

Der tariflichen Normierung von Arbeitszeitkonten kommt beschäftigungspolitisch,
aber auch mit Blick auf die zunehmende Entgrenzung von Zeit und Leistung eine besondere Bedeutung zu. Folgende "Konteneckpunkte« bedürfen der tariflichen Regulierung:

Langzeit-/Lebensarbeitszeitkonten sind aus beschäftigungspolitischen Gründen und wegen ihrer negativen Wirkung auf die Sozialversicherung abzulehnen.

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