'Schwedisches Modell':
Weitere Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte geplant.

'Labournet' berichtete ausführlich, wie im gesamten öffentlichen Dienst Schwedens mit stiller Billigung der Gewerkschaftsführungen die Lohndiskriminierung als arbeitsrechtliches Prinzip eingeführt wurde. Das auch im EU-Recht geltende Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" wurde zu Gunsten der Willkür aufgehoben. Betroffen sind vor allem Frauen, Arbeitnehmer ausländischer Herkunft und Kritiker. Dieser grobe Bruch des EU-Arbeitsrechtes genießt bisher die Unterstützung der EU-Kommission.

Jetzt wird der nächste Streich geplant, und zwar beim Kündigungsschutz. Seit 1972 hat Schweden ein Kündigungsschutzgesetz, nach welchem dem zuletzt eingestellten Arbeitnehmer bei Betriebseinschränkung zuerst gekündigt werden soll. Von diesem Gesetz wurde oftmals in der Praxis abgewichen; bei flagranten Übertretungen konnte das Arbeitsgericht den Unternehmer nur zu einer Abfindung aber nicht zur Wiedereinstellung verurteilen. Diese Regel 'zuletzt rein, zuerst raus' wird seit einiger Zeit von den Arbeitgebern angegriffen. Die 'notleidenden Kleinunternehmer' werden in der Agitation vorgeschoben.

Jetzt will die Regierung eine Gesetzesänderung dem Reichstag vorlegen, nach der jeweils 2 Personen vom Kündigungsschutz ausgenommen werden dürfen. Diese Ausnahme war bereits 1993 von der bürgerlichen Regierung unter Carl Bildt eingeführt worden. Nach dem sozialdemokratischen Wahlsieg 1994 wurde diese Ausnahme jedoch wieder gestrichen.

Nachdem die "Grünen" im Herbst 1999 zusammen mit den bürgerlichen Parteien die Regierung in dieser Frage überstimmt hatten, bereitet jetzt die sozialdemokratische Regierung die erneute Ausnahmeregelung im Kündigungsschutzgesetz vor. Noch opponieren jedoch die Gewerkschaftsführungen. Die Ausnahmeregelung bietet ungeahnte Möglichkeiten der Unternehmerwillkür zur Einschüchterung der Mitarbeiter: Unbequeme Mitarbeiter, die das Maul aufmachen oder die Interessen ihrer Kollegen vertreten, können leicht an die frische Luft gesetzt werden. Mit solchen abschreckenden Beispielen läßt sich eine gefügige Belegschaft erzielen.

REINHARD HELMERS

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Reinhard Helmers
Univ.-lektor a.D.
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