Von Kirsten Huckenbeck*
Wo früher Gespenster - mal als freundliche, mal als böse Geister - beschworen wurden, ziehen heute Tabus durchs Land: Über allgemeine Arbeitszeitverkürzung redet man nicht. Das Rüchlein der alten Klamotte haftet ihr an, Konfektionsware ist out, individueller Stil und Maßgeschneidertes gefragt. Nicht auffallen darf, daß es sich auch bei den neuen Modellen um Produkte aus der heißen Nadel handelt, wenngleich "shrink to fit"- und Stretcheffekte die individuelle Paßgenauigkeit der Massenware zu garantieren scheinen.
Das individuelle Interesse an allgemeinen Standards der Arbeitszeitregulierung jedenfalls ist - zumindest in der Bundesrepublik Deutschland - derzeit kein allgemeines. Während in Frankreich beispielsweise ein Gesetz zur Einführung der 35-Stunden-Woche mittlerweile in die Phase des Revisionsstreits getreten ist, scheint im Wunderland der 35-Stunden-Woche allein die Option einer weiteren radikalen Wochenarbeitszeitverkürzung als gesellschaftspolitische Perspektive den mühsamen Wiederbelebungsversuchen der Rest-Gewerkschaftslinken vorbehalten (vgl. exemplarisch Adler/Riexinger 1998). Unterstützung erhält dieses Unterfangen derzeit eher aus einer Ecke, die das, was die Gewerkschaften mit dem Instrument Arbeitszeitverkürzung just zu vermeiden trachten, bereits als gesetzt annimmt: das Ende der (Lohn-)Arbeit: Heide Pfarr, Vorstandsmitglied der gewerkschaftlichen Hans Böckler Stiftung und nicht entschieden zwischen beiden Auffassungen, ist dabei nicht die einzige, die dem schönen Schein des VW-Modells mit seinen angeblich 28,8 Wochenstunden erliegt und dessen Verallgemeinerung als Krisentherapeutikum für die gebeutelte "Arbeitsgesellschaft" empfiehlt (vgl. Frankfurter Rundschau, 21.12.1998). "Umverteilung der Arbeit" lautet das Rezept, mit dem die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit gelingen, eine Entlastung der (noch) Beschäftigten erwirkt und Lohnarbeit wieder Sinn und Perspektive in das Leben der "Freigesetzten" bringen soll.
Als solches jedoch ein ohnehin marginalisiertes Unterfangen, da von der radikaleren Linken bis zur Bayrisch-sächsischen Zukunftskommission unter Beteiligung von Ulrich Beck die Aufmerksamkeiten derzeit eher auf eine Reform des sogenannten Reproduktionsbereichs mittels Existenz-, Bürgergeld oder Mindesteinkommen konzentriert und von einer zunehmenden Ignoranz gegenüber den Restlaufzeitproblemen des sogenannten Produktionsbereichs geprägt sind, war und ist die Forderung nach einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit einem immer wiederkehrenden Legitimationsdruck ausgesetzt: Sie muß Auskunft über ihre ökonomische "Rechenbarkeit" geben. Läßt man sich auf diese verengte Perspektive ein, geht es notabene um die Frage, unter welchen spezifischen Bedingungen Arbeitszeitverkürzungen beschäftigungswirksam werden und damit um die Analyse der isolierten bzw. kumulativen Auswirkungen von Arbeitszeitverkürzung, Wachstum und Produktivität auf die Beschäftigungshöhe (vgl. Bosch 1998: 577). Unter den Parametern eines solchen volkswirtschaftlichen "Datenkranzes" (Zwickel), wie er derzeit auch in den Gesprächen zum Bündnis für Arbeit als gemeinsamer Orientierungsrahmen entwickelt werden soll, steht das beschäftigungspolitische Instrument allgemeiner Arbeitszeitverkürzung jedoch in unmittelbarer Konkurrenz zu dem der tariflichen Lohnpolitik und mittelbar zur gesetzgeberischen Steuerung des Lohnniveaus über Lohnnebenkosten. Hier hatte sich während der letzten zwei Dekaden vielfach auch unter GewerkschafterInnen die Annahme durchgesetzt, daß Lohnverzicht dazu beitrage, konjunkturelle Tiefs zu überwinden und in der Folge Arbeitsplätze zu schaffen bzw. sichern - eine Logik, die ihren Entstehungsort in den Produktions- und Kostenfunktionen der Betriebswirtschaftslehre hat, damit eo ipso auf der Gleichbehandlung der Produktionsfaktoren beruht und immer mit der Externalisierung der "sozialen" Kosten verbunden ist.
Wenn der Kampf um Arbeitszeitverkürzungen also als "politische Ökonomie der Arbeiterklasse" bezeichnet wird (Röttger 1997 im Anschluß an Marx), so hat sich doch heute offenbar das Verständnis von Politischer Ökonomie und in der Folge der Funktion von Arbeitszeitverkürzungen darin erheblich verändert. #Einen entsprechend schweren Stand haben Begründungsversuche, die diesen Horizont der Arbeitszeitpolitik überschreiten, doch war dies nicht immer so, und nicht ausgeschlossen ist, daß sich auch gewerkschaftliche Begründungen wieder ändern können.
Auseinandersetzungen um Arbeitszeitverkürzungen haben in der Geschichte der Arbeiterbewegung resp. der Gewerkschaften eine lange Tradition, die "in the long run" eine Halbierung der durchschnittlich jährlich geleisteten Arbeitsstunden mit sich gebracht hat (in Deutschland von ca. 3000 in 1879 auf eine tarifliche Jahresarbeitszeit von ca. 1.600 Stunden in 1997; vgl. WSI-Pressedienst vom 23.03.1998). Der 10-Stunden-Tag wurde erstmals bereits 1833 in Philadelphia und 1848 in England durchgesetzt; im australischen Victoria gab es 1856 gar einen harten und erfolgreichen Kampf um den 8-Stunden-Tag, während in hiesigen Landen im gleichen Jahr der 10-Stunden-Tag für die Drucker eingeführt wurde - im Rahmen der 70-Stunden-Woche. In den damals noch fortschrittlichen Jenaer Zeiss-Werken forderte die Belegschaft als "Normalarbeitstag": "8 Stunden Unternehmerdienst - 8 Stunden Schlaf - 8 Stunden Mensch sein", setzte dies durch und war damit, was Begründung und Widerstandsgeist betrifft, im Jahre 1900 (nicht nur) ihrer Zeit weit voraus.
Von einer linearen Entwicklung, gar hin zur "Humanität" kann dabei allerdings keine Rede sein. So brachte die November-Revolution in Deutschland zwar den 8-Stunden-Tag mit vollem Lohnausgleich - nachdem es bis zum Beginn des ersten Weltkrieges gedauert hatte, den 10-Stunden-Tag in einer 55-Stunden-Woche flächendeckend einzuführen -, doch führte bereits die Krise 1923/24 zu dessen erster Revision. Die von den Nationalsozialisten geschaffene und noch bis vor wenigen Jahren gültige Arbeitszeitordnung sah in der Folge zwar formal den 8-Stunden-Tag vor, enthielt jedoch viele Ausnahmen; auch unbezahlte Mehrarbeit im Rahmen der Kriegsproduktion war üblich. Es dauerte dann bis zu jener legendären Kampagne des DGB von 1956 ("Samstags gehört Vati mir"), die den Anstoß zur 40-Stunden-Woche an fünf Tagen geben sollte, bis das Thema Arbeitszeitverkürzungen überhaupt wieder auf die gewerkschaftspolitische Agenda gesetzt wurde - umgesetzt wurde im selben Jahr zunächst die 45-Stunden-Woche in der Metallindustrie. Zwischen 1965 (Druckindustrie) und 1983 (Landwirtschaft) schlossen die Tarifparteien Verträge zur Einführung der 40-Stunden-Woche.
Noch in diese Phase fiel also die Forderung nach einer weiteren Verkürzung der Arbeitszeit auf 35 Stunden, erstmals 1977 formuliert auf einer Betriebsversammlung bei Opel in Rüsselsheim und noch im selben Jahr auch in den tarifpolitischen Forderungskatalog des Gewerkschaftstages der IG Metall aufgenommen. "Streikbereit für ein besseres Leben" waren dann als erste nach dem Krieg die Beschäftigten der Stahlindustrie 1978/79 und betonten damit vor allem die entlastenden, humanisierenden Dimensionen einer Arbeitszeitverkürzung, erreichten jedoch zunächst `nur` eine Ausdehnung des Jahresurlaubs auf sechs Wochen.
Die folgende Auseinandersetzung um die Einführung der 35-Stunden-Woche mit Lohnausgleich, die mit einem gegen den Vorstand erzwungenen Gewerkschaftsbeschluß Ende 1982, dieses Thema zum Schwerpunkt der 84er Tarifrunde zu machen, eingeläutet wurde, stellt in ihrer 18monatigen intensiven und breiten Vorbereitung und in ihrem schließlichen Verlauf einen der härtesten Arbeitskämpfe in der Nachkriegsbundesrepublik überhaupt dar: Sieben Wochen wurde in der Metall- und 13 Wochen in der Druckindustrie, den beiden Vorreitern in der Arbeitszeitpolitik, gestreikt, 58.000 streikenden Metall- und 45.000 streikenden Druckindustrie-Beschäftigten standen schließlich mehr als eine halbe Million "heiß" und "kalt Ausgesperrter" gegenüber. Die noch frische "Wende"-Regierung unter Kohl und Genscher sah sich - gegen das Gebot der Tarifautonomie - ebenso veranlaßt zu reagieren ("Absurd, töricht und dumm", so Kohl zur 35-Stunden-Woche) wie weite Teile von Presse, Funk und Fernsehen (von "Arbeiter stinksauer" über "Callgirls ohne Anruf" zu "Wir lassen uns unseren Aufschwung nicht kaputt streiken"), und der Vorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit intervenierte in Form des berüchtigten "Franke-Erlasses" mit einem Rechtsbruch. Er legte fest, den "kalt Ausgesperrten", also den wegen tatsächlichen oder vorgeschobenen Materialmangels o.ä. indirekt vom Streik betroffenen Beschäftigten, das bis dahin in "nichtumkämpften Streikgebieten" staatlich gezahlte Kurzarbeitergeld zu streichen. Nicht zu unrecht wurde der "Jahrhundertkonflikt" daher als politischer Streik bezeichnet. Mitten in der Krise hatten die beiden Gewerkschaften es gewagt, "qualitative Tarifpolitik" zu betreiben und damit einen gesellschaftlichen Großkonflikt programmiert.
Es sind die ökonomischen Ausgangsbedingungen, die einen Vergleich mit der heutigen Situation nahelegen und Fragen provozieren: Vorangegangen waren die Krise 1982/83, über mehrere Jahre gesunkene Reallöhne bei steigenden Produktivitätszuwächsen, die sogenannte Schere zwischen Wachstum und Produktivität, die das bis dahin und immer wieder aufgebaute Vertrauen in wachstumsbdingte Vollbeschäftigung erschüttern sollte, sinkende Volumina bei den sogenannten "Erweiterungs"- und steigende bei den Rationalisierungsinvestitionen bei gleichzeitig insgesamt sinkender Investitionsneigung und steigenden Nettoprofiten, ein Anstieg der Arbeitslosigkeit zwischen 1980 und '83 um 1,1 auf 2,5 Millionen registrierte Erwerbslose sowie eine geschätzte weitere Million "stille Reserve" (vgl. zur ökonomischen Situation und zum Verlauf insbesondere IG Metall 1985).
Die Auseinandersetzung stand des weiteren - auch dies scheint heute von innergewerkschaftlichen Skeptikern vergessen, die sich auf die Nicht-Akzeptanz und die Nicht-Durchsetzbarkeit weiterer Arbeitszeitverkürzungen angesichts einer "Lohnpräferenz" der Mitglieder vor dem Hintergrund langjähriger Reallohnverluste und eines Bedarfs an flexibleren Arbeitszeiten berufen - von vornherein unter der Prämisse: Flexibilisierung versus Arbeitszeitverkürzung. U.a. aus dieser Zeit stammt auch die vehemente Ablehnung von Teilzeitarbeit, die als frühe Variante der Arbeitgeberinteressen an einer Flexibilisierung geächtet wurde, nicht zuletzt aber auch deshalb, weil man strikt auf die Karte eines Neueinstellungs-Automatismus in Form von Normalarbeitsverhältnissen, der mit der Arbeitszeitverkürzung induziert werden sollte, gesetzt hatte. Diese ökonomische Fehleinschätzung sollte sich in der Folge rächen, da angesichts der faktischen Ausweitung von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitszeiten keinerlei Instrumentarien der Leistungsbegrenzung und des Schutzes vor Arbeitsintensivierung entwickelt wurden.
Gegen alle Widerstände jedenfalls hatten sich die beiden streikführenden Gewerkschaften bemüht nachzuweisen, daß Verteilungsspielräume über Konjunktur, Gewinne und Produktivitätssteigerungen vorhanden seien, daß der Lohnausgleich notwendig sei, weil er die Massenkaufkraft hebe und damit Arbeitsplätze schaffe - aber auch, so widersprüchlich, wie sich dies gegenüber ihren eigenen makroökonomischen Steuerungsmodellen und Begründungsversuchen ausnahm, daß es außer Arbeitszeitverkürzungen langfristig kein Kraut gebe, das gegen technologisch und verwertungsbedingte Tendenzen zur Entwertung und Freisetzung von Lohnarbeit gewachsen sei. Mit unterschiedlichsten Akzentuierungen verfingen diese Argumentationen - sowohl in der inner- als auch in der außergewerkschaftlichen Öffentlichkeit.
Der nach langem gefundene Kompromiß in der Sonderschlichtung unter Georg Leber wurde mit dem anschließenden Votum der Großen Tarifkommission für einen Abbruch des Streiks angenommen: Demnach sollte ab April 1985 die 38,5-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich zuzüglich einer Tariferhöhung von 2 Prozent gelten. Deren konkrete Umsetzung innerhalb der Unter- und Obergrenzen von 37 und 40 Stunden war jedoch den Betriebsparteien überlassen ("Flexibilisierungsklausel"). Von vornherein galt die 38,5 als Durchschnittsgröße, die innerhalb von 2 Monaten erreicht werden sollte ("Differenzierungsklausel"). Explizit unangetastet blieben auch die Betriebsnutzungs- und Maschinenlaufzeiten, die der folgenden Flexibilisierung Vorschub leisten sollten. Als problematisch erwies sich außerdem der Verzicht auf eine Überstundenbegrenzung mit Freizeitausgleich - womit einem gleichzeitig auf gesetzlicher Ebene verhandelten Abfeiergebot für mehr als 8 Überstunden pro Monat der Wind aus den Segeln genommen wurde.
Schon früh wurde der sog. "Leber-Haken" kritisiert, weil mit ihm die Flexibilisierung in den Tarifverträgen und Spaltungen in der Belegschaft festgeschrieben worden seien; statt zu Neueinstellungen sei es damit bestenfalls zur vorübergehenden Beschäftigungssicherung gekommen (so KollegInnen des "Innenspiegels", einer Gruppe oppositioneller GewerkschafterInnen bei Daimler Benz in Mannheim bereits 1985). Dies wurde maßgeblich auf die - offen gelassene - Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung auf betrieblicher Ebene zurückgeführt. Von den drei Varianten einer täglichen Arbeitszeitverkürzung in Minuten des Arbeitstages, einer wöchentlichen oder periodischen Ausweitung des Wochenendes in Form freitäglicher Verkürzungen oder eines Turnus-Systems freier Tage sollte sich das zweite durchsetzen. Arbeitsplatzeffekte hatte man sich jedoch vor allem über die letzte Variante erhofft, da sie dem Prinzip der störungsfreien Ausweitung der Betriebszeiten am ehesten widersprach. In den folgenden Pilotabschlüssen wurde jedenfalls das Prinzip unterschiedlicher betrieblicher und innerbetrieblicher Arbeitszeitmodelle etabliert: "Die Unternehmer haben den Fuß in der Tür zur weiteren Flexibilisierung" (Bartelheimer 1985).
Damit ging einerseits in vielen Fällen die Beibehaltung des 8-Stunden-Tags einher, die allerdings sowohl mit Freischicht-Systemen als auch mit täglichen Arbeitszeitverkürzungen verbunden war (hier z.B. durch in vielen Betriebsvereinbarungen praktizierte Verrechnung mit übertariflichen Pausen). Und zweitens stellte sich, ebenfalls in beiden Varianten, das Problem der Leistungsverdichtung qua Arbeitsintensivierung.
Schon früh wurde schließlich auch kritisiert, daß die IGM sich in ihrer Begründung für die Arbeitszeit zu stark auf die Betonung der Kostenneutralität einer Arbeitszeitverkürzung und die gute Wettbewerbssituation der BRD eingelassen habe (WSI-Mitteilungen, 11/84) - ein Bumerang, der bis heute noch jede Debatte über eine weitere Verkürzung belastet und schon die Vorbereitung der Tarifrunde 1986 präformierte.
Mit dem 84er Abschluß waren darüber hinaus auch gravierende organisationspolitische Weichenstellungen verbunden: Die Stärkung der Betriebsräte gegenüber der Tarifpartei Gewerkschaft wurde bereits unmittelbar im Anschluß an den Tarifvertrag deutlich in der breiten betriebsrätlichen Zustimmung zu streikbedingten "Nachhol-Überstunden", die die letzten Reste der beschäftigungspolitischen und der humanitären Aspekte einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung desavouierte. Die Problematik der Öffnungsklauseln sollte sich in der Folge als Ping Pong-Spiel um den Schwarzen Peter auf tariflicher und Betriebsvereinbarungsebene ausweiten. Doch auch zwischen den Gewerkschaften setzte sich die bereits während des Streiks deutlich gewordene Spaltung fort. Die Fraktionierungen zwischen Befürwortern der Lebensarbeitszeitverkürzung und einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung standen sich nach den Erfahrungen mit ausbleibenden Beschäftigungseffekten noch polarer gegenüber, obwohl doch `nach außen` immer der Zusammenhang beider Forderungen betont worden war; eine Konstellation, die sich derzeit wieder andeutet. Während insbesondere bei ersteren eine Rückkehr zur "reinen" Tarifpolitik propagiert wurde, weil man den nachholenden Ausgleich der de facto-Reallohnverluste durch die Arbeitszeitverkürzung - mit einem Votum für eine Stärkung der Kaufkraft unterfüttert - als eine den ökonomischen Verhältnissen und dem Image dienlichere Forderung hielt, gab es schon damals viele Stimmen für eine weitergehende Wochenarbeitszeiterkürzung - bis hin zur 30-Stunden-Woche (vgl. Janßen/Lang 1985, S. 32).
Die weitere Geschichte der Umsetzung des "historischen Kompromisses" gestaltete sich entsprechend als Farce nach der Tragödie: Noch vier Schritte und weitere 10 Jahre brauchte es, um bei jenen 35 Stunden anzukommen, die ursprünglich spätestens bis zum Ende des Jahrzehnts erreicht sein sollten: Reduziert wurde so jeweils durchschnittlich in 1988 auf 37,5 Stunden, in 1989 auf 37, in 1993 auf 36 und in 1995 schließlich auf 35; bezahlt wurde dieser Fortschritt mehrmals - mit Lohnzurückhaltung in den Tarifauseinandersetzungen. Seit 1988 entfällt zudem die Notwendigkeit einer Zustimmung der Tarifparteien zu betrieblichen Vereinbarungen über die Lage der Arbeitszeit, z.B. zur Wochenendarbeit. Und seit 1995 wurde der Verteilungszeitraum, innerhalb dessen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit erreicht werden muß, tariflich auf ein Jahr ausgedehnt - ohne daß dies bislang ein Hindernis gewesen wäre, auch diese Obergrenze betrieblich zu überschreiten (so u.a. bei Opel).
Bei der 35-Stunden-Woche ist es bislang geblieben - und doch ist noch nicht einmal diese branchenübergreifend erreicht. Lediglich in den westdeutschen Tarifbereichen der Metall- und Elektroindustrie, der Eisen- und Stahlindustrie, der Druckindustrie sowie der Holz- und Papierverarbeitung gilt "die 35" (http://www.boeckler.de/wsi/tarchiv/tiu/1998), im Osten ist sie nirgends anzutreffen, das Gros der tariflichen Wochenarbeitszeit liegt im Westen zwischen 37 und 38,5 Stunden, im Osten zwischen 38 und 40 Stunden (vgl. die Dokumentation zur Wochenarbeitszeit in , Stand: 31.12.1998).
Ob Arbeitszeitverkürzungen beschäftigungswirksam werden oder nicht, hängt - wie so vieles im Leben - von ihrer Beschaffenheit und von den Rahmenbedingungen ihrer Umsetzung ab. Dies gilt auch für die Frage nach den Beschäftigungseffekten der 35-Stunden-Woche.
Zu den Rahmenbedingungen werden, wie eingangs erwähnt, vor allen Dingen Wachstum und Produktivitätsentwicklung gezählt, wobei sich die Versuche, den Einfluß dieser Faktoren und den der Arbeitszeitverkürzung selbst zu isolieren, also kumulative Effekte oder Überlappungseffekte u.ä. zu vermeiden bzw. analytisch zu trennen, in der Regel als schwierig erweisen. Sie sind immer mit dem Konstantsetzen bestimmter ökonomischer und sozialer Einflußfaktoren (ceteris paribus-Klauseln) verbunden, die zudem immer praktische Implikationen haben. Je nach theoretischen Vorannahmen, ökonomischer Modellistik und Untersuchungsdesign liegen die generellen Schätzungen für die Beschäftigungswirksamkeit von Arbeitszeitverkürzungen entsprechend weit auseinander, nämlich zwischen 25 und 70 Prozent des rechnerischen Effektes (vgl. Bosch 1998, S. 577). Letzterer ergibt sich, wenn das schiere Volumen der freigewordenen Arbeitszeit mit von den Unternehmen nachgefragter Arbeitszeit identifiziert wird, wobei von einkommensrelevanten Umverteilungsmodellen abstrahiert wird. Unter den genannten Bedingungen errechnet beispielsweise Hartmut Seifert, Abteilungsleiter beim gewerkschaftsnahen WSI in Düsseldorf, für die Phase von 1985 bis 1996, also etwa den Umsetzungszeitraum der letzten Initiativen zur Arbeitszeitverkürzung, einen Beschäftigungseffekt von ca. 1 Million gesicherter und geschaffener Arbeitsplätze: Während das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen in diesem Zeitraum um ca. 2,5 Prozent geschrumpft sei, liege die Zahl der Erwerbstätigen ca. 6,4 Prozent über dem modellistischen Ausgangsniveau von 1986. Hierzu habe allerdings auch der Anstieg der Teilzeitarbeit von etwa 13 Prozent der Gesamtbeschäftigung auf 19 Prozent beigetragen (WSI-Pressedienst: WSI-Studie zum Ertrag der Arbeitszeitverkürzungen zwischen 1985 und 1996, Nr. 19/97). Seifert unterstützt aufgrund seiner strikt beschäftigungspolitisch begrenzten Perspektive u.a. auch die - verteilungspolitsch noch heftig umstrittene - Besteuerung von Nacht- und Sonntagsarbeit, von der er sich eine stärkere "Bereitschaft" zum Freizeitausgleich unter den abhängig Beschäftigten und damit eine Senkung der effektiven Arbeitszeiten erhofft. Rein rechnerisch ergäbe sich danach aus einer Umwandlung sämtlicher Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit in Freizeitausgleich ein Beschäftigungseffekt von 700.000 Arbeitsplätzen (vgl. WSI-Pressedienst: Fast jeder fünfte Beschäftigte arbeitet sonntags, Nr. 16/97). Der bei vielen GewerkschafterInnen ohnehin verbreiteten Identifikation von Arbeitszeitverkürzung mit Einkommensverlusten wird mit solchen "Modellrechnungen" Vorschub geleistet.
Die gewerkschaftliche Faust- und Generalformel, daß es "aufgrund der Produktivitätsgewinne in den vergangenen 150 Jahren ohne Arbeitszeitverkürzungen zu einer dauerhaften Massenarbeitslosigkeit gekommen wäre" (Bosch 1998: 575), scheint so zwar zunächst immer richtig. Sie abstrahiert jedoch davon, daß sich Produktivitätssteigerungen auf vielen Wegen erzielen lassen, daß die nachgefragte Arbeitszeit mit verschiedenen Arbeitsplatztypen (Vollzeit, Teilzeit etc.) und Arbeitszeitformen (Kapovaz, Überstunden etc.) realisiert werden kann und daß Produktivitätssteigerungen daher als Maßstab allein nichts aussagen - außer der gewerkschaftlichen Akzeptanz eines Primats und Automatismus von Produktivitätsentwicklung und des damit immer auch verbundenen Technikoptimismus. Die Produktivitätsentwicklung ist jedoch weder eine homogene, noch eine autonome, sondern eine abgeleitete Größe. Sie ist abhängig von Art, Umfang und Kombination eingesetzten Kapitals und dessen Realisierungsbedingungen innerhalb wie außerhalb des unmittelbaren Produktionsprozesses, sie unterscheidet sich nach Branchen und Regionen, und sie ist - entgegen der Annahme eines realexistierenden homogenen Weltmarktes - unterschiedlichen Konkurrenzbedingungen ausgesetzt. Immer noch gilt daher: Es gibt keine prognostisch errechenbare Durchschnittsprofitrate. Aussagen über sie lassen sich - ebenso wie davon abgeleitete volkswirtschaftliche Aussagen über Produktivitätsentwicklungen und entsprechende Verteilungsspielräume - immer nur ex post treffen, mag sie das Einzelkapital im täglichen Entscheidungsnotstand simulieren und behaupten, wie es will. Die sogenannte Produktivität ist und bleibt politisch umkämpftes Terrain, inner- wie außerbetrieblich. Insofern können Produktivitätssteigerungen durchaus auch mit Einkommenssenkungen, arbeitsintensiver und kapitalextensiver Produktion und der volkswirtschaftlichen Ausweitung von Niedriglohnsektoren einhergehen (siehe USA) - auch dies wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand gewerkschaftlichen Bewußtseins.
Während Unternehmensverbände - trotz und wegen dieser Zustände - ungebrochen hartnäckig das Vorurteil verbreiten, die "radikale Arbeitszeitverkürzung" stelle eine besondere Belastung und einen Wettbewerbsnachteil für die bundesrepublikanische Wirtschaft dar, läßt sich im internationalen Vergleich zeigen, daß dies keinesfalls so ist: Zwar liegen die tariflichen Sollarbeitszeiten pro Beschäftigtem im Gesamtdurchschnitt relativ niedrig, doch keineswegs die effektiven Arbeitszeiten, die (streikbedingten) Arbeitsausfall, Fehlzeiten, Überstunden u.ä. beinhalten. Solche Vergleichszahlen werden jedoch in der Regel ohnehin nur zu einem Zweck herangezogen: Der Ermittlung des Kostenfaktors. Ein traditionell gewerkschaftlicher Ansatz bestand und besteht hier darin, über die Relation zwischen Lohn, Arbeitszeit und Produktivität Lohnstückkosten zu ermitteln - und hier gelingt den Gewerkschaften, was zu zeigen war, nämlich das bekannt niedrige Niveau der Lohnstückkosten als Indikator für deutsche Wettbewerbsfähigkeit (vgl. bereits Bosch 1989, S. 86ff.)
Dieser Produktivitätsvorteil hängt maßgeblich auch mit der Ausweitung der Betriebsnutzungszeiten zusammen: Für die 80er Jahre wird eine Tendenz der "geräuschlosen" Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeiten festgestellt; im europäischen und internationalen Vergleich weise die Bundesrepublik überdurchschnittlich lange Betriebszeiten auf (vgl. z.B. Bosch 1989: 59). Die Begrenzung von Betriebszeiten erfolgt zum Teil gesetzlich, z.B. durch das partielle Sonntagsarbeitsverbot (im GG), das indirekt wirksame Frauen-Nachtarbeitszeitverbot oder das Ladenschlußgesetz. Diesen Regelungen lagen unterschiedliche Motive zugrunde - primär z.B. religiöse, aber auch der Schutz der Beschäftigten vor "übermäßigen Arbeitszeiten" -, die in den 80ern jedoch verstärkt durch wettbewerbspolitische Argumente abgelöst wurden (so bei der Ausweitung des Ladenschlusses in 1996 oder derzeit wieder durch die Ministerpräsidenten Sachsens und Nordrhein-Westfalens). Zum anderen begünstigt nahezu jede Form von Arbeitszeitverkürzung eine Entkopplung von den Betriebszeiten, damit aber - in Abhängigkeit von Stück- und Transaktionskosten sowie Kapitalausstattung - auch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, sei es in Form von Nacht-, Abend-, Wochenend- oder generell von Schichtarbeit. Auch bei solchen "atypischen Arbeitszeiten", die als zentraler Indikator langer Betriebszeiten gelten, liegt die Bundesrepublik weit vorne (vgl. Bosch 1989: 46). Faktisch haben sich die Betriebszeiten von 60,6 Wochenstunden in 1984 auf 71,8 Wochenstunden in 1996 erhöht (vgl. Bosch 1998: 578).
Weltweit ist eine generelle Tendenz zur Ausweitung der Betriebszeiten vor allem in kapitalintensiven Bereichen feststellbar. Die damit verbundenen Versuche einer zeitlich unbegrenzten und flexibel abrufbaren Verausgabung von Arbeitskraft, also der Wiederverkopplung von Arbeitszeit und Betriebszeit a la "Kapovaz" (kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit), sind sowohl in typischen Akkord-Produktionsbereichen als auch im Zeitlohn- und Gehaltsbereich und vor allem in den "neuen Dienstleistungsberufen" feststellbar. Sie stellen allesamt Formen der indirekten Entwertung von Lohnarbeit durch Verlängerung, Intensivierung und die bisherige Form der Flexibilisierung dar - und sind damit Indizien für eine Verwertungskrise.
Die letzten, nunmehr auch über zwei Jahre zurückliegenden gewerkschaftsoffiziellen Vorstöße in Richtung allgemeiner Arbeitszeitverkürzung unternahmen vor diesem Hintergrund Klaus Zwickel, IGM-Vorsitzender, und sein Kollege bei der ÖTV, Herbert Mai. Sie brachten die 32-Stunden-Woche ins Gespräch - und stellten den Lohnausgleich zur Disposition. Wie bereits bei der vorangegangenen "Kanzlerrunde", dem ersten "Bündnis für Arbeit" Anfang 1996, bei dem zwar aus den geforderten 300.000 Arbeitsplätzen gegen eine konzertierte Politik des Lohnverzichts und der gesenkten Einstiegstarife für Erwerbslose nichts wurde, dessen Logik jedoch auf der Ebene zahlloser betrieblicher Bündnisse realisiert wurde, handelte es sich auch hier - im Unterschied zu der 84er Auseinandersetzung - um einsame Einfälle, die ohne jede vorangegangene Debatte unter den Mitgliedern präsentiert wurden. Eine ernsthafte Diskussion wollte - wohl nicht zuletzt deshalb - auch danach nicht in Gang kommen; beider Vorschläge verschwanden in der Versenkung des Vergessens. Der Gedanke einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung scheint jedoch viel weitgehender noch von der schieren Macht des Faktischen, nämlich höchst heterogener Arbeitszeitmodelle (zeitweise bis zu 150 Varianten beispielsweise bei VW; vgl. Gesterkamp 1999: 23), und den damit vorstellbaren Realisierungsproblemen paralysiert. Und im Hintergrund steht immer noch die Prämisse der Kostenneutralität, die mit Notwendigkeit bestenfalls zur einer Arbeitsumverteilung zwischen den Lohnabhängigen und damit zu Lohnsenkungen führt. Unüberwindlich scheinen hier die Denkblockaden, die sich allerdings eher als Scheu erweisen, den politischen Kampf um Leistungsbegrenzung, Überausbeutung, Zeitsouveränität und Personalbemessung auf die Tagesordnung zu setzen, und damit die Probleme zu benennen, die im Zentrum kapitalistischer Verfügungsgewalt über die Ware Arbeitskraft stehen und ursächlich für das Scheitern bisheriger Ziele von Arbeitszeitverkürzungen sind.
Der Einstieg in die gedankliche Akzeptanz der und die praktische Verantwortungsübernahme für die Erfordernisse der "atmenden Fabrik" wurde, so läßt sich resümieren, nicht zuletzt mit den Öffnungsklauseln von 1985 befördert. Während heute auf der betrieblichen Ebene die Rückkehr zu Schichtzeiten von 9 bis 10 Stunden täglich, zur regulären 40-Stunden-Woche (ohne Mehrarbeitszuschläge und nicht selten ganz ohne Lohnausgleich wie bei Pirelli oder Viessmann) und zu einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit - inclusive Überstunden - von 55 Stunden feststellbar ist und Ausgleichszeiträume von drei Jahren oder Arbeitszeitkorridore zwischen 30 und 40 Stunden keine Seltenheit mehr darstellen, ist im Rahmen des angekündigten nächsten "Bündnis` für Arbeit" und einer "qualitativen" Tarifpolitik allerdings wieder einmal der Vorruhestand Thema. Dabei scheint die vom ehemaligen Mitglied der Leber-Schlichtungskommission und derzeitigen Arbeitsminister Walter Riester intendierte Idee der "Rententariffonds" und die mit ihnen einhergehende Umstellung des Finanzierungsprinzips von einem Umlage- auf ein Kapitaldeckungsverfahren jedoch eher Charakterzüge staatlicher Austeritätspolitik zu tragen als selbst nur beschäftigungspolitischen, geschweige denn Humanisierungszwecken zu dienen. Die IGM von 1985 wußte in ihren zahllosen Argumentationshilfen noch, daß der Vorruhestand für sich genommen weder die Beschäftigungseffekte einer allgemeinen, radikalen Arbeitszeitverkürzung erbringt, noch vor Leistungsintensiverung schützt. Das einzige Instrument, mit dem dieser beizukommen ist, wäre ein wirksamer Einfluß auf die "Personalbemessung", ein Thema, das die IG Metall in früheren Zeiten mit der 35-Stunden-Woche indirekt und heimlich über den Zwang zu Neueinstellungen anzugehen sich anschickte und mit dem sie heute auf allen Ebenen konfrontiert ist: mit der Zunahme sogenannter "Vertrauensarbeitszeiten", d.h. dem Verzicht auf Zeiterfassungssysteme innerhalb von Gleitzeitarbeit, dem Niedergang und Verschiebungen innerhalb des Produktionssektors vom standardisierten Leistungslohn zum Zeitlohn oder Gehalt, der damit verbundenen Entkopplung der Lohn-/Leistungsrelationen und damit des Verlusts an Leistungskontrollmöglichkeiten etc. Personalbemessung zielt allerdings im Unterschied zu Arbeitszeitverkürzungen nicht umständlich umwegig, sondern unmittelbar auf privateigentumsrechtlich begründete Verfügungsrechte über Art, Umfang und Einsatz von Arbeitskraft und damit auf den politischen Kern der fälschlich sogenannten "Krise der Arbeitsgesellschaft".
Von der Begründung über die Entwicklung der Modelle bis hin zur Umsetzung und Bewertung ist das Thema Arbeitszeitverkürzung ein politisches, auch wenn dies in omnipräsenter Sachzwangrhetorik und hinter der "Individualisierungsthese" verschwindet. Schon immer galt es dabei, beschäftigungspolitische, verteilungspolitische, mikro- und makroökonomische, aber eben auch emanzipatorische Dimensionen zu unterscheiden. Sie alle setzen ihre eigenen Maßstäbe und bringen ihre eigene Logik und - gegebenenfalls - politische und Streikdynamik mit sich. Marx hatte anhand der Auseinandersetzung um die 10-Stunden-Bill Arbeitszeitverkürzungen als "Politische Ökonomie der Arbeiterklasse", die getragen sei von der "Kontrolle sozialer Produktion durch soziale Ein- und Voraussicht", scharf abgegrenzt vom Streit zwischen den blinden Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage, den er als Politische Ökonomie der Mittelklassen charakterisierte (MEW 16: 11). Eine solche Ein- und Voraussicht kann sich nicht auf Konkunkturzyklen oder vorübergehend wirksame Investitionsprogramme verlassen, sie kann - auch durch das individuellste Arbeitszeitmodell - nicht individuell verwirklicht werden - und sie kann sich deshalb nicht von der Frage verabschieden, wie die Bedingung der Emanzipation des einzelnen und der Emanzipation aller zusammenhängen. Arbeitszeitverküzungen waren und bleiben insofern gleichermaßen defensiv wie eine Voraussetzung, den Zugriff 'des Kapitals' zu begrenzen und sich diesem partiell zu entziehen, und sie sind ein Thema, an dem gesellschaftliche Perspektiven praktisch werden - so oder so.
*Dieser Beitrag ist, stark gekürzt und verändert, zuerst in WoZ Nr. 17/1999 erschienen, anschließend, ebenfalls gekürzt in express 6-7/1999. Wir danken der Redaktion!
Die Literaturangaben zum Artikel können über die express-Redaktion bezogen werden.