letzte Änderung am 22. Okt. 2002

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Neues, leider nix Schönes

Die Fortsetzung der persönlichen Erfahrungen mit Fortbildungsmaßnahmen von Thomas Kallay

Hier bin ich wieder, mit meiner Umschulungssache, und wenns net so traurig wäre, könnte man echt drüber lachen.

Wie bereits erzählt, hat ein Schreiben meines Anwaltes zu einer gewissen Einsicht bei der Geschäftsführung des Bildungsträgers gesorgt, und ich ward aufgenommen in die heil'gen Hallen - sprich: in die Umschlung zum "staatlich geprüften Sozialberater". Los gings ab 19. August 2002, rückwirkend zum 05. August 2002, für 10 Monate als Vollzeitfernlehrmaßnahme mit obligatorischem Nahunterricht (§ 90 SGB III)

So, ich habe das also schriftlich bekommen, vom Cheffe des Bildungsträgers, zusammen mit insgesamt sieben Lehrheften, ist ja Fernlehrunterricht mit begleitendem Nahuntericht, und man lernt also zuhause. Tue ich auch. Und zwar fleissig.

Dann kam der 20. September 2002. Vormittags ein völlig überraschender Brief vom Bildungsträger, unterzeichnet vom künftigen Seminarleiter (also nicht von der Geschäftsleitung) ich solle einen neuen Vertrag unterschreiben. Ich Anwalt gefragt, Anwalt hat gesagt, nix unterschreiben, da Vertrag bereits besteht.

Ich also hin an diesem 20. September 2002 zum (für mich) ersten Nahunterricht nach Göttingen. Freundliche Kursteilnehmer, nette Runde. Prima.

Der Seminarleiter, nebbich jener Mitarbeiter des Bildungsträgers, der in der Vergangenheit öfter dazu neigte, unwahre Geschichten über mich zu erzählen, leitet das Seminar. Ist der Kerle, der mir auch den Brief geschickt hat wegen des angeblich nötigen neuen Vertrages.

Er verteilt neue Lehrhefte. Eins davon habe ich schon. Nimmt er aber gar nicht zur Kenntnis. Er fragt mich nur danach, ob ich den neuen Vertrag unterschrieben hätte - der, wie schon erwähnt, nämlich nicht von der Geschäftsleitung des Bildungsträgers, sondern von ihm, dem Seminarleiter, an mich geschickt wurde...

Ich verneinte, erklärte, daß ich durch die Geschäftsleitung des Bildungsträgers in die Maßnahme aufgenommen wurde, daß darüber hinaus schon vorher Vertrag bestand und ich daher nicht wüsste, was er wolle.

Daraufhin verweigerte mir der Herr Seminarleiter, im übrigen laut eigener Aussage ein ehemaliger Drogenberater, die Aushändigung der weiteren Lehrbriefe (auch desjenigen, den ich schon habe, man weiss also beim Bildungsträger auch net so recht, was man an die Leute austeilt...) und sagt, er werde in der Pause mit mir reden.

Der Unterricht war zwar nicht langweilig, aber ich weiss nicht, warum das Arbeitsamt auf solcherlei Nahunterricht gemäß § 90 SGB III besteht, denn in diesem Nahunterricht zumindest wurde nur und zudem recht flott das wiedergekäut vom Seminarleiter, was wir durch die Lektüre und Studium der Lehrbriefe bereits verdaut hatten - wozu also der Nahunterricht?

Aber naja, sind ja nette Seminarteilnehmer, wat solls.

Die Pause kam, und ich wartete in Sichtweite des Seminarleiters. Der aber kam nicht. Da er weg wollte, sprach ich ihn schließlich an, was nun werden solle. Ja, meinte er, ich solle halt den Vertrag unterschreiben. Ich erwiderte, daß ich das nicht mache, weil ein Vertrag bereits besteht. Daraufhin erklärte der Seminarleiter, daß ich dann weder weitere Lehrmittel bekomme, und auch am Seminar nicht weiter teilnehmen dürfte.

Er hatte sichtlich seinen Spaß dadran. Als ich ihm nochmals versuchte, zu erklären, daß alles mit seinem Cheffe und dem Arbeitsamt in Eschwege und sogar mit einem Sachbearbeiter der Bundesanstalt für Arbeit abgeklärt sei, und sogar der Maßnahmebogen für die Vollzeitfernlehrmaßnahme vorläge, fing er an, mich anzupöbeln, was ich mit denn einbilden würde, usw. usw.

Ich ging nicht darauf ein, fragte ihn nochmals, ob ich nun die Lehrmittel bekomme, und am Seminar weiter teilnehmen kann, was er verneinte. Ich packte dann meine Klamotten und ging.

Das Ganze habe ich meinem Anwalt mitgeteilt, der nun dann an den Anwalt des Bildungsträgers schrieb. Dieser Anwalt antwortete, das, was ich mitgeteilt hätte, sei unwahr.

Ich habe die Äußerungen widerlegt, habe angeboten, nötigenfalls alles, was ich erlebt habe, in Kenntnis der Strafbarkeit eines Meineides auch an Eides Statt erklären zu wollen, das dann sowohl meinen Anwalt, als auch dem Arbeitsamt mitgeteilt, dem Arbeitsamt auch die Unterlagen alle zugesandt in Kopie, und weiter hier gelernt und gewartet, da der Cheffe vom Arbeitsamt in Urlaub war.

Dann kommt am 16.10. 2002 ein Briefumschlag aus Göttingen. Innen drin ein Brief des Seminarleiters, aufgemacht, als spräche er für den Bildungsträger, tatsächlich aber fehlt der Briefkopf des Bildungsträgers, es handelt sich um einen schwarz-weißen Laserausdruck, während das Briefpapier des Bildungsträgers aber ein blaues großes Logo enthält und Offset-gedruckt ist...

In dem Schrieb, der nur die Unterschrift des Seminarleiters trägt, keinen Stempel des Bildungsträgers, und wie gesagt, auch nicht den Briefkopf des Bildungsträgers, verlangt der Seminarleiter kathegorisch nochmals die Unterschrift unter den neuen Vertrag.

Auch dieses Dingen schicke ich an Anwalt und Arbeitsamt - und bekomme heute einen Brief vom Amt, in dem steht, daß man mir die Maßnahme aufhebt, weil der Bildungsträger (!) der Auffassung sei, es sei kein Vertrag zustande gekommen.

Ich habe dann telefonisch und schriftlich den Arbeits-Cheffe gefragt, wenn er den Behauptungen des Seminarleiters (!) des Bildungsträgers mehr Glauben schenke, als dem Geschäftsführer, daß neuerdings angeblich kein Vertrag existieren würde, wieso er (der Arbeitsamt- Cheffe) und sein Kollege bei der BA in Nürnberg mir dann am 19. August 2002 (und sogar rückwirkend zum 05.08. 2002) die Maßnahme überhaupt genehmigt hätten.

Ferner habe ich den Arbeitsamt-Cheffe gefragt, wie es sein könne, daß er und sein BA-Kollege mir die Maßnahme aufgrund einer schriftlich bestätigten Zusage des Geschäftsführers des Bildungsträgers genehmigten, und dann nun aufgrund der, zudem nicht auf Briefbogen des Bildungsträgers verfassten Mitteilung des Seminarleiters mir die Maßnahme rund zwei Monate nach Genehmigung wieder aufheben wollen...

Der Arbeitsamt-Cheffe meint nun, daß, "wenn die Auffassung des Bildungsträgers" bzgl. der angeblich fehlenden Vertragsgrundlage rechtens sei, er (der Arbeitsamt-Cheffe) und sein BA-Kollege sich dann einer "schweren Amtspflichtverletzung schuldig gemacht" hätten.

Mein Arbeitsamt-Cheffe,juristisch offensichtlich nicht sehr bewandert, hat nämlich immer noch nicht begriffen, daß sich nur der Seminarleiter, und zudem nur auf Blanko-Briefpapier, zu Wort meldete...

Ist das so schwer zu verstehen? Kapiert das sonst noch jemand nicht?

Da werd ich also aufgrund bestehender Zusagen des Bildungsträgers und der zusätzlich notwendig gewesenen Intervention meines Anwaltes nach Wochen doch noch vom Cheffe des Bildungsträgers schriftlich in die Maßnahme aufgenommen, der Cheffe vom Arbeitsamt genehmigt mir daraufhin die Maßnahme und zahlt auch Unterhaltsgeld usw., ich lerne hier zwei Monate, und dann soll alles für die Katz gewesen sein, wegen einem offenbar verrückt gewordenen Seminarleiter des Bildungsträgers, der sich auch noch (er hat ja eigentlich schon genug Schaden angerichtet...) anmaßt, auf Blanko-Papier Behauptungen im angeblichen Auftrag seines Cheffe an mich zu schreiben?

Sind die beim Arbeitsamt schon so weit, daß sie auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen und an den Schatz unterm Regenbogen glauben???

Naja, egal wie es kommt, ich habe ja noch meinen Sozialgerichtstermin laufen. Und dort werde ich diese Story auch vortragen, und werde die Richter bitten, zu entscheiden, wer von uns beiden, also ich oder Arbeitsamt, noch klar bei Verstand ist.

Alles weitere läuft über den Anwalt.

Ach ja, so am Rande: der Arbeitsamts-Cheffe hat mir heute gesagt, daß er hier auf Labournet mitliest, er hatte sich beschwert, daß ich ihm den ersten Text nicht zugeschickt hätte, was ich aber habe... Daß er hier mitliest, hat bisher offensichtlich nicht viel genutzt. Diesen Text hier schicke ich ihm sofort per eMail zu. Ehrenwort!

Es grüsst Euch alle
Thomas - the Dancer

Warum "The Dancer"? Naja, ist doch einfach:
.... der NICHT mit dem Wolf tanzt,
sondern:
.... der mit dem Seminarleiter tanzt...
.... der mit dem Bildungsträger tanzt...
.... der mit Arbeitsamt tanzt...

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