letzte Änderung am 13. Sept. 2002

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Wie man eine Maßnahme durchsetzt

Die Fortsetzung der persönlichen Erfahrungen mit Fortbildungsmaßnahmen von Thomas Kallay

Ich war ja in Göttingen beim Bildungsträger gewesen, und hatte ja von dem die Bescheinigung bzw. der Bestätigung der Aufnahme in die Maßnahme bekommen. Die brachte ich stolz zum Arbeitsamt, und erfuhr dort, daß man das so nicht annehmen könne, weil ja der Bildungsträger die Maßnahme als Vollzeitfernlehrmaßnahme neu beantragen müsse und das trotz mehrfacher Nachfragen der Arbeitsverwaltung gerade auch wegen mir nicht getan hat.

Nachdem ich nun festgestellt hatte, daß also der Bildungsträger für die Umschulung zum "staatlich geprüften Sozialberater" die Maßnahme nicht neu in Nürnberg bei der BA beantragt hatte, rief ich beim Bildungsträger an an, und fragte nach, was nun werden soll.
Ich habe nur nachgefragt, was nun werden soll, wie es weiter geht. Punkt. Mehr nicht. Nicht gestritten, nicht geschimpft, nicht durch den Hörer gesprungen, gar nix.

Tags drauf ruft mich der Cheffe von meinem Arbeitsamt an und sagt mir, ein Mitarbeiter des Bildungsträgers hätte angerufen, daß die mich nicht nehmen würden, weil ich deren Meinung nach für die Teilnahme an der Maßnahme intellektuell nicht geeignet sei. So wörtlich.
Naja, ich habe dann dort angerufen, und der Cheffe vom Bildungsträger erzählt mir nun, ich hätte einen seiner Mitarbeiter tätlich bedroht.

Wow.

Als ich dort war, hatte ich nen Kumpel mit, und der weiss nix davon, daß ich tätlich geworden bin, naja und ich, der ich ja intellektuell nicht für die Maßnahme geeignet sein soll, kann mich da auch nicht dran erinnern - mal davon ab, daß ich sowas nicht mache, aber bitte, ich kann ja laut Bildungsträger angeblich nicht gerade aus denken...

Ich habe den Cheffe vom Bildungsträger dann höflich gefragt, wie er auf das schmale Brett komme, ich würde seine Mitarbeiter bedrohen, wann und wo und in wessen Beisein das denn gewesen sein soll, und habe ihm erzählt, was einer seiner Mitarbeiter dem Arbeitsamt gesagt hat, und daß ich große Lust hätte, mal meinen Anwalt aufzusuchen, wenn der Quark nicht bald aufhört.

Er rief dann gleichen Tages nochmal an, zog die Behauptung, ich hätte seine Mitarbeiter bedroht, zurück, und meinte nun aber, ich hätte ja des langen und des breiten mit dem Seminarleiter seiner Einrichtung über soziale Fragen und Sozialrecht diskutiert, so daß der zu der Auffassung gelangt sei, daß ich an der Maßnahme nicht teilnehmen könne, weil ich es eben nicht raffen würde.

Ich habe dann dem Cheffe vom Bildungsträger erklärt, daß auch das ein ganz großer Unfug sei, und ihm gesagt, daß ich mit seinem Seminarleiter nur Fragen bzgl. der Maßnahme und der einzureichenden Unterlagen erörtert hatte und mir nicht erklären kann, wie der Mensch nun dazu kommt, derlei Quack zu behaupten.

Der Cheffe vom Bildungsträger meinte dann, er fahre nun erst mal in Urlaub, und wolle danach dann sehen, was passiert. Naja, und ich habe ihm gesagt, daß ich dann erst mal zu meinem Anwalt fahre, und er dann wirklich sehen wird, was passiert.

Tja, ums kurz zu machen: ich bin drin in der Maßnahme, und Arbeitsamt zahlt, sowohl die Maßnahmekosten, als auch das Unterhaltsgeld, die Fahrtkosten für den Nahunterricht (die Maßnahme läuft als Vollzeitfernunterricht) und für die Prüfung nebst Kosten. Erste Unterhaltsgeldnachzahlung habe ich bekommen, nur der Bescheid fehlt noch, aber sonst ist alles da, einschließlich dem Lehrmaterial vom Bildungsträger.

Wie das kam: ich war beim Anwalt. Der Anwalt hat sich alle Papiere angesehen, und war wie ich auch zu dem Ergebnis gekommen, daß zwischen Bildungsträger und mir ein Vertrag besteht, den dieser zu erfüllen hat. Ergo muß der Bildungsträger also auch die Maßnahme neu beantragen.

Das hat der Anwalt dem Bildungsträger geschrieben. Eine Seite.

Das wars. Was da nun draus werden wird, weiß ich noch nicht, denn in dem Bildungsmaterial steht vieles drin, was weder Hand, noch Fuß hat, und der Großteil des Lehrmaterials wurde vom Bildungsträger bzw. Mitarbeitern dort selbst verfasst - das kenne mer ja scho, gell? :-)

Ich schau mir das Material gründlich an, vielleicht lerne ich tatsächlich was und schaffe auch die Prüfung - man darf gespannt sein.

FAZIT:

Es bringt nichts, das Haupt zu beugen. Vor nichts und niemandem.

Man traue niemanden, lasse sich alles immer schriftlich geben, nix mündlich machen, alles, auch mit dem Arbeitsamt, nur schriftlich und man sei Mitglied in der Gewerkschaft, auch des Rechtschutzes wegen, oder habe eine Rechtschutzversicherung (am besten beides...) und vor allem einen guten Anwalt.

AUFRUF:

Ich würde mich sehr freuen, wenn all jene, die mit Bildungsmaßnahmen übers Arbeitsamt Ärger hatten, sich bei mir melden würden - mailto: arca.sozial-esw@web.de - und bereit wären, ihre Erlebnisse ggf. bei Gericht im Rahmen einer Zeugenaussage zu erzählen.

Ich habe nämlich einen Rechtstreit vorm Landessozialgericht laufen (Ja, der läuft weiter, auch wenn ich jetzt in einer Maßnahme drin bin) wegen diesem ganzen Krempel und möchte vor Gericht durchsetzen, daß die Spielereien von Bildungsträgern und Arbeitsverwaltung ein Ende nehmen, und je mehr Beroffene sich finden, die meine Erlebnisse bestätigen können, umso eher dürfte es ein erstes Urteil geben, daß diese ganze Bildungsmisere verurteilt und anprangert.

Das alles ist mühsam und langwierig, und man muß auch den Mut dazu haben, aber es lohnt sich. Wenn man nix macht, und die Hände nur in den Schoß legt, ändert sich auch nix.

Nicht umsonst befasst sich seit geraumer Zeit der Bundesrechnungshof bei der Arbeitsverwaltung mit der Vergabepraxis von Bildungsmaßmaßnahmen und hat laut der Zeitung "Handelsblatt" www.handelsblatt.com bereits Mängel in der Dimension aufgedeckt, wie sie vor einem Jahr bezüglich der Vermittlungspraxis der Arbeitsverwaltung aufgedeckt wurden.

Mit freundlichen Grüssen
Thomas Kallay

über
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
37269 Eschwege
Fax: 01212/511439710
mailto:arca.sozial-esw@web.de

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