letzte Änderung am 10.05.2002

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Offener Brief an den Gewerkschaftsrat Ver.di

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, mit welch gewerkschaftsunwürdigem Verhalten die Kollegen der zu schließenden Bildungsstätten behandelt werden. Es werden Beschlüsse gefasst, die die Kollegen vor vollendete Tatsachen stellen. Die betroffenen Gremien wurden weder rechtzeitig und umfassend informiert, noch wurden ihnen die ihnen nach dem BetrVG zustehenden Beratungsrechte eingeräumt.

Woher diese enorme Diskrepanz zwischen den gewerkschaftspolitisch zu vermittelnden Inhalten und dem Gebaren der Organisation gegenüber ihren Betriebsräten? Wie kann es sein dass wir als Bildungsmitarbeiter Inhalte gemäß BetrVG vermitteln, die von der eigenen Organisation missachtet werden?

Es ist ja nachvollziehbar, dass unausgelastete Häuser beklagt werden. Das ist in der Tat eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Wieso werden dann aber ca. 60% der Seminare außerhalb der eigenen Bildungsstätten abgehalten? Wieso wurde nie in Betracht gezogen, die Auslastung der eigenen Häuser zu steuern? Denn dies ist möglich! Mit einem Beschluss, dass Gliederungen nur dann Geld für Bildungsmaßnahmen erhalten, wenn sie die eigenen Häuser benutzen, ist die Konsequenz zwangsläufig, dass die Auslastung steigt. Und damit werden auch die Kosten der Bildungsstätten gesenkt! Eine weitere Möglichkeit der Auslastung ist ebenfalls zu erreichen durch innovative Ideen. Diese wären garantiert gekommen, wenn die Betriebsräte rechtzeitig und umfassend informiert und in die Beratung mit einbezogen worden wären.

Des weiteren macht uns die geforderte Anlehnung an Hotelstandards stutzig. Im dem Rundschreiben des Lenkungsausschusses vom 16. 04. 2002 an die Beschäftigten wird die Rolle und Funktion der Bildungsstätten als "Orte des Lernens und der Begegnung", als "Raum für Kommunikation und Auseinandersetzung und Entwicklung gemeinsamer Handlungsschritte" erkannt und als Grundlage für zukünftige Entscheidungen hervorgehoben. Im selben Rundschreiben wird aber gefordert, dass Standard für die Inneneinrichtung der Bildungsstätten Fernseher und Radio auf den Zimmern sein soll. Zugegeben: ein idealer Rückzugspunkt für den Einzelnen in die Isolation! Aber was hat dies mit einem "Ort der Begegnung" zu tun? Was hat das damit zu tun, "gemeinsame Handlungsschritte zu entwickeln"?

"Mit eigenen Bildungsstätten können am besten sowohl die personellen als auch organisatorischen Rahmenbedingungen zur Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen gestaltet werden. Sie ermöglichen zugleich deren Weiterentwicklung." Das sind Worte aus diesem Rundschreiben! Wir können uns dem nur anschließen! Deshalb: Erhaltet alle unsere Bildungsstätten!

Bildungsmitarbeiterinnen und Bildungsmitarbeiter ver.di
Berlin, den 8.5.2002

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