letzte Änderung am 13. März 2003

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Antrag der Fachgruppe Arbeitsverwaltung an die ver.di Landesbezirkskonferenz

zur Weiterleitung an den Bundesvorstand ver.di

Die Konferenz möge beschließen:

Der ver.di Bundesvorstand wird aufgefordert, gemeinschaftlich mit den gewerkschaftlichen VertreterInnen der Selbstverwaltung innerhalb der BA, die unsozialen Auswirkungen der arbeitsmarktpolitischen Gesetzesänderungen zu verhindern.

Der Bundesvorstand soll

  1. die bereits beschlossenen Gesetzesänderungen im Arbeitslosenrecht mit ihren sozialpolitischen Auswirkungen kritisch öffentlich bewerten und durch politische Aktivitäten begleiten.
  2. keinen weiteren Abbau von Rechten und Sozialleistungen im Arbeitslosenrecht zuzulassen
  3. den restriktiven Pläne des BA Vorstandes entgegenzutreten, die den sozialpolitischen Auftrag der BA ausschließlich fiskalischen Gesichtspunkten unterordnen.

Begründung

Die Verschärfung der Anrechnungsbeträge in der Arbeitslosenhilfe führen zu bisher nicht gekannten sozialen Härten. Die Bundesregierung rechnet allein auf diesem Weg im Jahr 2003 mit Einsparungen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro. .

Die Einführung ALG II (Zusammenlegung Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe) ab 2004 würde die Absenkung der Arbeitslosenhilfe auf das Sozialhilfeniveau realisieren und somit das durchschnittliche Einkommen der Arbeitslosen und ihrer betroffenen Familien weiter massiv senken. Die bisherige Lohnbezogenheit als Berechnungsgrundlage für die Arbeitslosenhilfe soll es in der Zukunft nicht mehr geben. Bereits jetzt werden - im Gegensatz zum Arbeitslosengeld - Weihnachts- und Urlaubsgeld aus der Alhi-Berechnung herausgenommen,.

Die verschärften Zumutbarkeitsregelungen, so die darin enthaltene Beweislastumkehr fördern ein verändertes gesellschaftspolitischen Klima, welches die Schuld an der derzeitigen wirtschaftlichen Situation ausschließlich den Arbeitslosen zuweist. Der massive Druck auf die Arbeitslosen, jede Arbeitsstelle, egal zu welchen Bedingungen anzunehmen, erhöht den Druck auch auf die Arbeitsbedingungen der Noch-Beschäftigten. Die Einführung der Personalserviceagentur nach dem Hartz Modell wird ebenfalls tariflichen Druck in Richtung der Noch-Beschäftigten auslösen und zu einer erheblichen Ausweitung der Leiharbeit führen.

Der Vorstand BA hat geschäftspolitisch entschieden, vorrangig Arbeitslose zu vermitteln, die einen hohen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Arbeitslosenhilfebezieher werden bei der Vermittlung in Arbeit und arbeitsmarktlichen Leistungen (z.B. ABM) ausgeschlossen. Die Arbeitsberater in vielen Ämtern werden angewiesen, nur noch ALG Beziehern mit hohem Einkommen Fortbildungen und Umschulungen zu finanzieren.

Die Arbeitsämter werden angewiesen, eine verschärfte Anwendung der Sperrzeitenregelung zu praktizieren. Zur Erreichung dieses Ziels werden seitens der BA Führung willkürliche Urlaubssperren für Arbeitslose empfohlen, zusätzliche Meldekontrollen, mit dem einzigen Ziel, beim Nichterscheinen der Arbeitslosen Säumniszeiten zu verhängen. Rückläufe von Vermittlungsvorschlägen, in denen Arbeitgeber angeben, der Bewerber sei nicht erschienen, führen unmittelbar zur Verhängung einer Sperrzeit, wenn der Arbeitslose nicht in der Lage ist, nachzuweisen, dass er sich doch beim Arbeitgeber gemeldet hat.

Mit dem Druck auf die Arbeitslosen, steigt auch der Druck auf die Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeit. In den einzelnen Ämtern werden "Hitlisten" geführt, die aufzeigen, welcher Mitarbeiter wie viel Sperrzeiten verhängt hat. Darüber hinaus werden die MitarbeiterInnen in den Leistungsbereichen durch die Sanktionspolitik massiv zusätzlich belastet, was Auswirkungen auf die zeitnahe Bewilligung von Leistungen hat, so dass Arbeitslose entscheidend länger auf ihr Geld warten.

Diese schikanösen Methoden führen ebenso wenig wie die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, dass Arbeitgeber mehr Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Und nur mehr Arbeitsplätze führen zu einem wirksamen Abbau der Arbeitslosigkeit.

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