letzte Änderung am 8. März 2004

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5. Unsicherheitsfaktor "Qualifizierung"

"Die PSA soll die eingestellten Arbeitslosen vorrangig verleihen. Ziel ist die Übernahme beim Entleiher oder die Vermittlung durch die PSA zu einem anderen Arbeitgeber, das heißt das möglichst rasche Überwechseln aus der PSA in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis. Die PSA muss bestrebt sein, die verleihfreien Zeiten möglichst gering zu halten. Die verleihfreien Zeiten sind von der PSA für arbeitsmarktliche Integrationsbemühungen und in diesem Zusammenhang sinnvolle Kurzzeitqualifizierungen zu nutzen." [1 ]

Die Realität sah anders aus: "Schulungen finden so gut wie nie statt und wenn, allenfalls ein Bewerbungstraining. Internetzugang ist mangelhaft" (Informant 33, Insider). Dies bestätigen auch die Betroffenen:

Gerechter Weise muss erwähnt werden, dass nicht alle nur Schlechtes erfahren haben:

Allerdings wurde "Qualifizierung" oft als Delegierung der Akquise auf die Betroffenen verstanden:

Dies ist bekanntermaßen keine Aufgabe einer PSA, es ist entweder Qualifizierung oder Vermittlung - sah es da besser aus?

Anmerkungen

1) BA: Hinweisblatt PSA-Konzeption / Vergabeverfahren

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