letzte Änderung am 8. März 2004

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2. "Muss ich zu Maatwerk?" Wann muss ich zu einer PSA?

"Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten um diese Sache mit Maatwerk abzulehnen ohne negative Folgen durch das Arbeitsamt?????" (Informant 4) - das ist eine nicht pauschal zu beantwortende Frage … Ob man diesen angebotenen Arbeitsvertrag annehmen muss, hängt von der Dauer der Arbeitslosigkeit, der Höhe der Lohnersatzleistungen (nur noch in diesem Jahr!) und leider immer weniger von den Qualifikationen ab.

Seit dem 1. April 2003 kann jeder Mensch ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt gezwungen werden, sich einer PSA zur Verfügung zu stellen. Anspruch der PSA soll es sein, Arbeitslose zu verleihen und sie auf diesem Wege wieder in eine feste Beschäftigung zu bringen. Nach neun bis maximal zwölf Monaten, so lautet die Vorgabe, werden die PSA-Beschäftigten, die nicht "kleben" geblieben sind (d.h. keine neue Stelle bekommen haben), wieder aussortiert und damit arbeitslos – dann meist zu niedrigeren Bezügen. Bereits nach bisher geltendem Recht sind einem Arbeitslosen alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit nicht allgemeine oder personenbezogene Gründe entgegenstehen. Ein besonderer Berufsschutz besteht nicht. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit darf das neue einkommen 20% unter dem letzten Netto liegen, in den folgenden drei Monaten 30% darunter. Ab dem siebten Monat ist ein Einkommen in Höhe des Arbeitslosengeldes zumutbar. [1]

"Das Arbeitsamt zwingt Arbeitslose unter Androhung von Sanktionen, einen Arbeitsvertrag mit einer PSA für neun Monate abzuschließen. Dieser Arbeitsvertrag berechtigt die PSA als Arbeitgeberin, die ArbeitnehmerInnen an Firmen auszuleihen zu Stundenlöhnen zwischen 5,60 Euro für gewerbliche Hilfskräfte und bis zu zwölf Euro für qualifizierte Arbeitskräfte. Der Arbeitseinsatz, die Tätigkeit und der Ort des Arbeitsplatzes, richten sich nicht nach Qualifikation und Wohnort, sondern nach dem Bedarf des Arbeitsmarktes. Erstmals beteiligt sich die Bundesregierung daran, zusammen mit den Arbeitnehmerverbänden auf Dauer ein riesiges Heer von Arbeitskräften zu schaffen, die jederzeit und überall ausgeliehen und wieder ausgespuckt werden können unter Aushebelung bestehender Arbeitsrechte. Leih- und Zeitarbeit werden mit staatlicher Unterstützung zur Normalität. Langfristig geht es um den massenhaften Austausch fester Arbeitsverhältnisse gegen prekäre..." [2]

Zumindest das Vorstellungsgespräch kann man kaum ablehnen: "Am [Tag X] erhielt ich vom A-Amt das "Angebot" ("sollten Sie dieses Angebot nicht annehmen, nicht antreten oder ein Zustandekommen durch ihr Verhalten verhindern, tritt eine Sperrfrist ein"!), mich am (…) bei "Maatwerk Gesellschaft für Arbeitsvermittlung mbH" persönlich vorzustellen …." (Informant 15).

Dies war zwar auf die Arbeit für die Sozialämter bezogen, doch auch bei den PSA gilt diese "monetäre Erpressung" (Informant 32) durch drohende Sperren wegen Ablehnung eines zumutbaren "Arbeitsangebots"...

Die Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung ohne wichtigen Grund führt in der Tat zu einer Sperrzeit des Arbeitslosengeldes / der Arbeitslosenhilfe. Erstmalig beträgt die Sperrzeit 3 Wochen. Sperrzeiten addieren sich und führen, bei einer „Gesamtsperrzeit“ von 21 Wochen, zum gänzlichen Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. [5]

Folgende juristische Überlegungen dazu sandte uns Informant 38, die wir hiermit - ohne Gewähr - zur Debatte stellen:

Ansonsten können wir nur auf folgende Informationen verweisen:

Manche werden aber auch gar nicht genommen, obwohl sie es möchten: "Diskriminierung und Inkompetenz in Ihrer Niederlassung Aachen" - so lautet zum Beispiel die Beschwerde von Dieter Worms aus Monschau (pdf-Datei, Anlage 3)(der ausdrücklich namentlich genannt werden wollte), die er mittlerweile nicht nur an die Maatwerk GmbH gesandt hat, sondern auch an Bundesarbeitsministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundeskanzleramt, S.P.D. Parteivorstand, Bundespresseamt, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Arbeitsamt Aachen, Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten - insgesamt an 26 verschiedene Ämter, Parteien, Petitionsausschuss und Gewerkschaften - sowie schließlich auch an das LabourNet Germany. Der Grund: "…Am 20.08.2003 wurde ich nach telefonischer Rücksprache mit Frau Jansen für Donnerstag, den 21.08.2003 um 13.00 Uhr eingeladen zur Präsentation der Firma PSA Maatwerk, Aachen. Dieser Termin wurde auch von mir wahrgenommen. (…) Bei meinem Bewerbungsbogen, den ich bekommen hatte, habe ich alles ausgefüllt, unter anderem auch, dass ich einen Behinderungsgrad von 50% habe…" Bei der Vertragsunterzeichnung wurde daraufhin "die Äußerung gemacht, dass bei Maatwerk noch nie ein Behinderter eingestellt wurde." So ist es auch geblieben, wie es sein zweites Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (pdf) (Anlage 4) beweist, in dem er über den neuesten und letzten Stand informiert.

Anmerkungen

1) Siehe "Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme" beim DGB

2) Personal-Service-Agenturen – PSA: Die propagierte Wunderwaffe gegen Arbeitslosigkeit? Info der Initiative „Weg mit der Agenda“ und Gegeninformationsbüro vom 14. Dezember 2003

3) "Berends contra Jagoda. Wie ein Ex-Sozialarbeiter mit einfachen Mitteln Langzeitarbeitslose wieder in Jobs bringt und damit dem Arbeitsamt Konkurrenz macht." Stern vom 5.2.1998

4) "Stoppen wir die PSA-Zwangsarbeit! Bekämpfen wir die Sklavenarbeit!" Flugblatt von OG Hamburg der FAU vom Januar 2004

5) Siehe dazu "Die 33 Fragen zur Leiharbeit. 33 Fragen zur Leiharbeit beantwortet eine Broschüre der IG Metall Bielefeld. Alles von "Gibt es Unterschiede bei Zeitarbeitsfirmen?" bis "Was sind Staffellöhne? 2. Auflage, Stand: Oktober 2003. Siehe auch: Änderungen bei der Sperrzeitregelung. Übersicht des Landesarbeitsamt Sachsen (pdf)

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