letzte Änderung am 26.März 2003

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Landeserwerbslosenausschuss Ver.di Landesbezirk Niedersachsen/Bremen

An den Ver.di Bundesvorstand Kollegen Frank Bsirske, Jörg Widemuth, Bernhard Jirku, Bundeserwerbslosenausschuss Koll. Kurt Nikolaus Landeserwerbslosenausschüsse, Landesbezirk Niedersachsen/Bremen Kollegin Brigitte Matuschke

Betr. Verhandlungsergebnis Leiharbeit vom 20.2.03

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Empörung haben wir Erwerbslosen das Verhandlungsergebnis zur Kenntnis genommen. Der Tarifvertrag ist "ein Meilenstein in der Tarifpolitik" (Peters, 2. Vorsitzender der IGM), in der Tat allerdings ein Dumpingtarif, wenn den vereinbarten Eckpunkten Ende Mai zugestimmt werden sollte. Mit dieser Vereinbarung wird der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut und werden Stammbelegschaften abgebaut. Er wird nicht dem Abbau der Erwerbslosigkeit dienen, sondern der weiteren Ausdifferenzierung der Löhne. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft die meisten Erwerbslosen für Löhne arbeiten, die nur knapp über oder sogar unter dem jetzigen Sozialhilfeniveau liegen.

Das Verhandlungsergebnis sieht u.a. für Langzeiterwerbslose einen Mindeststundenlohn von 6,85 Euro vor. Das entspricht einem Monatsnettolohn von 791,64 Euro, und dieser Betrag ist fast identisch mit dem durchschnittlichen Sozialhilferegelbedarf alleinstehender Erwerbstätiger in Oldenburg oder Dresden (Bedarf HzL incl. 15% des Regelsatzes einmal. Leistungen + 143 Euro Erwerbsabsetzbetrag), nämlich 791,30 Euro. Außerdem ist eine Öffnungsklausel hinsichtlich noch niedriger Stundensätze vorgesehen, dies für die Dauer von 6 Monaten (wie von Hartz gefordert). Das Gesetz spricht ausdrücklich von solchen Ausnahmen für einen Zeitraum von 6 Wochen, nicht aber von 6 Monaten! Frage: Soll der/die betroffene ArbeitnehmerIn in so einem Fall (6,85 Euro minus x%) beim Sozialamt ergänzende Sozialhilfe beantragen?

Die Stundensätze der Entgeltgruppen 1 und 3 liegen 15 bis 25% unter denen für vergleichbare ArbeitnehmerInnen im Entleihbetrieb. Es ist ein Tarifvertrag, der erst ab dem 54. Beschäftigungsmonat für Ungelernte gleiche Bezahlung vorsieht, während der vom DGB vielgescholtene CGB mit der IGZ 37 Monate ausgehandelt hat. Auf welcher Seite stehen eigentlich die gewerkschaftlichen Verhandlungsfüher? Die Gewerkschaften sanktionieren die arbeitnehmerfeindlichen Hartz-Gesetze, die gegen das Grundgesetz und gegen die EU-Richtlinien verstoßen, sie kommen damit der Politik des Kapitals und der Regierung entscheidend entgegen. Dementsprechend wird die Aushebelung des Arbeitsrechts und der Löhne durch die Leiharbeit von den Verhandlungsführern in der Präambel gelobt: "Sie bekunden damit auch die Absicht, ein neues Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Unternehmen der Zeitarbeit zu begründen", um , wie schon oft gesagt, "die Branche aus der Schmuddelecke zu holen".

Der Landeserwerbslosenausschuss unterstützt die Forderungen des BEA vom 17.2.03. Wir fordern: Keine Tarifverträge zur Leiharbeit, damit dem alten gewerkschaftlichen Grundsatz im neugefaßten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,"gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ab dem 1.1.2004 zur Anwendung verholfen wird. Wir verlangen weiterhin, sämtliche Verträge mit Zeit- und Leiharbeitsverbänden zu kündigen und weitere Verhandlungen sofort einzustellen.

Willi Lüpkes, Vorsitzender Landeserwerbslosenausschuss Niedersachsen-Bremen

Göttingen, den 18.3.2003

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