letzte Änderung am 21. Febr. 2003

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IG Metall und Leiharbeit - Vorschläge für Anträge zum 20. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag der IG Metall rückt näher und in den nächsten Wochen finden in den Verwaltungsstellen Delegiertenversammlungen statt. Engagierte GewerkschafterInnen haben eine Fülle von Vorlagen für mögliche Anträge entwickelt, die verändert, übernommen oder gar nicht genommen werden können. Wir stellen sie wie folgt gebündelt zur Verfügung:


Antrag

Rücknahme der Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Im Zuge der Deregulierung des Arbeitsmarktes hat die Bundesregierung dem AÜG den Charakter eines Schutzgesetzes weitgehend genommen. Dieses betrifft insbesondere

Die Änderungen führen nicht dazu, dass mehr neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Sie unterstützen lediglich den "Drehtüreffekt", so dass Stammbeschäftigte in den Entleihbetrieben durch Leiharbeiter zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen ersetzt werden.

Die IG Metall wird sich in ihrer Gesamtheit bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Änderungen des AÜG zurückgenommen werden.

Statt die Schutzfunktion auszuhöhlen, wird sich die IG Metall dafür einsetzen, dass diese ausgebaut wird und zwar insbesondere dahingehend, dass


Antrag

Leiharbeit und Mindestbedingungen für Tarifverträge

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Der Vorstand der IG Metall und die jeweiligen Tarifkommissionen werden aufgefordert, bei Tarifverhandlungen mit Verleih- oder Zeitarbeitsfirmen bzw. den Zeitarbeitsverbänden keine Abschlüsse zu tätigen, die unter den gesetzlichen Bedingungen, speziell in der Richtlinie der Europäischen Union zur Leih- und Zeitarbeit festgeschrieben sind.

Darüber hinaus muss die Entlohnung in den Verleihbetrieben vom ersten Tag der Beschäftigung bzw. des Einsatzes an, dem durchschnittlichen Entgelt (einschließlich aller Zulagen) entsprechen, der im Entleiherbetrieb für die entsprechende Tätigkeit gezahlt wird.

Beim Abschluss von Tarifverträgen sind insbesondere folgende Mindestregelungen anzustreben:

(Die Beispiele aus Frankreich sind entnommen aus: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik (ISA), Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Leiharbeit - Erfahrungen im europäischen Vergleich, Ausgabe Nr. 6/2001 vom November 2001)


Antrag

Leiharbeit in PSA's und Tarifverträge

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Der Vorstand der IG Metall und die jeweiligen Tarifkommissionen werden aufgefordert, beim Abschluß von Tarifverträgen für Leiharbeitnehmer in den gründenden Personal-Service-Agenturen insbesondere folgende Mindestregelungen verbindlich zu berücksichtigen:

(Die Beispiele aus Frankreich sind entnommen aus: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik (ISA), Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Leiharbeit - Erfahrungen im europäischen Vergleich, Ausgabe Nr. 6/2001 vom November 2001)


Antrag

Erwerbslose in Tarifkommission

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Die IG Metall wird in ihren Tarifbereichen keine Einstiegslöhne für Erwerbslose vereinbaren.

Ist der Abschluss eines Tarifvertrages nur durch die Vereinbarung von Einstiegslöhnen für Erwerbslose zu erreichen, müssen in den jeweiligen Tarifkommissionen Erwerbslose mit vollem Stimmrecht beteiligt werden.

Die erwerbslosen Mitglieder für die jeweiligen Tarifkommissionen werden durch den beim Vorstand bestehenden Ausschuss bzw. Arbeitskreis für Erwerbslose benannt.

Besteht der Ausschuss bzw. der Arbeitskreis noch nicht, werden die erwerbslosen Tarifkommissionsmitglieder durch den Ausschuss bzw. Arbeitskreis der Erwerbslosen des jeweiligen Bezirks, besteht dieser noch nicht, durch den Ausschuss bzw. Arbeitskreis der jeweiligen Verwaltungsstelle benannt, in dem der Sitz der tarifverhandelnden Verleihfirma bzw. des Verbandes liegt.


Antrag

Verbot der Leiharbeit

Der 20. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:

Leiharbeit ist und bleibt eine menschenunwürdige Beschäftigungsform. Sie trägt dazu bei, dass die familiären, sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontakte der in Leiharbeit Beschäftigten nachhaltig geschädigt werden. Die Identifizierung mit der Arbeit kann wegen der überwiegend kurzfristigen Einsätze in den Verleihfirmen nicht stattfinden. Die für die gewerkschaftliche Arbeit wichtige Arbeitskultur kann sich nicht entwickeln.

Die einseitige Fixierung bestimmter Unternehmen und wirtschaftsliberaler Politiker auf Flexibilisierungsstrategien mit Hilfe des sozial- und arbeitsmarktschädlichen Instrument der Leiharbeit wirkt schon kurzfristig kontraproduktiv und beeinträchtigt auf Dauer gesehen die Wettbewerbsfähigkeit des auf ein hohes Qualifikationsniveau und auf die optimale Ausschöpfung der Arbeitskräftepotentiale angewiesenen Industriestandortes Deutschland.

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist vielmehr auch ein ökonomisch fragwürdiges Instrument, das häufig kurzsichtig und nicht selten bei rücksichtsloser Rationalisierung eingesetzt wird, das aber weder den Flexibilisierungsbedürfnissen der Wirtschaft, noch dem Bedürfnis von Arbeitnehmern nach mehr Zeitsouveränität gerecht wird.

Aus diesem Grunde wird sich die IG Metall bei der Bundesregierung für das Verbot der Leiharbeit einsetzen.

(Die Absätze 2 und 3 sind zitiert aus: Informationen zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik (ISA), Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), DGB-Stellungnahme zur Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - AÜG - sowie zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung - BillBG, Nr. 02/1996 vom 13. März 1996, S. 7f)

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